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Ich möchte so bald als möglich meine Steuer per Elster übertragen.
Ich erhielt im November 07 einen elektronischen Bescheid meines AG, da das Lohnbüro verlagert wurde. Jetzt habe ich für Nov und Dez. die vollen Bezüge auf meiner Gehaltsabrechnung. Der Bescheid für diese beiden Monate fehlt mir aber noch.
Ich habe jetzt den esten Bescheid ins Steuerprogramm eingegeben und als 2. Bescheid (da die eTinNr. ja die gleiche ist) die Beiträge meiner Gehaltsabrechnung übernommen.
Wie ich meinen AG kenne, braucht der wieder bis Mitte Februar bis wir den letzten Bescheid bekommen.
Frage nun:
Kann ich mit meiner ETin-Nr Elster übertragen oder muss!! ich auf den letzten Auszug meines AG warten.
Danke
Kann ich mit meiner ETin-Nr Elster übertragen oder muss!! ich auf den letzten Auszug meines AG warten.
Übertragen können Sie natürlich.
Aber es wird mit Sicherheit nicht bearbeitet.
Auch bei den Elster-Fällen braucht der Bearbeiter die übermittelten Daten durch den AG.
Von daher würde es wohl so ablaufen:
1. Per Elster EST-Erkl. versendet
2. Bearbeiter prüft den Fall und stellt fest, dass für 2 Monate keine Lohnsteuerbescheinigung vorliegt.
3. Er schreibt Sie an.
4. Sie antworten, dass es noch dauert.. etc pp.
Wäre evtl sinnvoll zu warten bis die Bescheinigung vorliegt;
aber das entscheiden letztlich nur Sie.
Zitat:
Wie ich meinen AG kenne, braucht der wieder bis Mitte Februar bis wir den letzten Bescheid bekommen.
Was auch sein gutes Recht ist. Die Bescheinigungen müssen bis Ende Februar erstellt sein.
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