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Unterschiede Theorie und Praxis - wie ist das so als Anwalt?
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Jura-Studentin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 19:13    Titel: Unterschiede Theorie und Praxis - wie ist das so als Anwalt? Antworten mit Zitat

Ich studiere Jura im 4. Semester und habe und Frage mich immer wieder, wie es wohl sein wird, wenn ich später mal Anwältin sein werde. In Hausarbeiten lösen wir knifflige Fälle mit Hilfe von Kommentaren, Rechtsprechung und Literatur. Aber wie sieht es in der Praxis aus?

Ich möchte mir gerne ein Bild davon machen, in wie fern ich als Anwältin die Probleme meiner Mandanten löse. Wenn ich mir manchmal so bestimmte Rechtsfragen stelle, wie mit Garantie auf Produkte oder ähnliches oder Fragen aus meinem Bekanntenkreis höre, dann weiß ich darauf meist gar keine Antwort. Vielleicht mit längerem einlesen mittels Kommentaren, Zeitschriften, etc. wäre es mir möglich solche Fragen zu beantworten.

Ich denke mal es wird so sein, das man eine Anspruchsgrundlage braucht und dann die Voraussetzungen prüft. Aber in der Praxis muss das dann meist auch noch vor Gericht. Mir ist gerade nicht klar, in wie fern man als Anwalt feststellen kann, wann man etwas vor Gericht durch bekommt und wann nicht. Woran erkenne ich, ob genügend Beweise, etc. vorhanden sind?

Gibt es hier Bücher, Webseiten, etc. die mir meine Fragen beantworten können. Ich frage mich jeden Tag aufs neue, ob ich dem Anwaltsberuf überhaupt gewachsen bin. Ich bestehe zwar die Klausuren immer mit ausreichend und ab und dann befriedigend, aber ich komme mir trotzdem sehr unwissend vor.

Wie ist das Leben als Anwalt? Was macht man, wenn man einen Fall hat? Gleicht die Arbeit der Anfertigung einer Hausarbeit? Wo liegen die Unterschiede? Ich würde mich freuen, wenn mal jemand aus dem Nähkästchen plaudert. Vielen Dank.

Lg

Tina
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

hier im forum tauchen tagtäglich sachverhalt auf, die in jeder kanzlei ganz alltäglich sind.

das wäre doch ein anfang, sich daran mal zu versuchen Winken

ansonsten wäre wohl mal ein praktikum in einer kanzlei angesagt, man will ja nicht umsonst studieren.
spätestens im referendariat merkt man dann, ob das etwas für einen ist.

allerdings ist man als volljurist mitnichten nur für den anwaltsberuf qualifiziert, es gibt viele andere spannende dinge, die man tun kan.

um sich allerdings alle türen offen zu halten, sollte die noten eher im bereich der 10 punkte aufwärts liegen
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Jura-Studentin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Deine Antwort. Ich hoffe ich erhalte noch ein paar mehr. Winken

Was mache ich als Anwältin, wenn ich mal nicht 100%ig weiß, wie ich einen Sachverhalt rechtlich zu würdigen habe. Angenommen jemand kommt zu mir und ich habe nicht die geringste Ahnung, wie ich ihm helfen kann. Was macht man dann? In die juristische Bibliothek fahren und sich stundenlang einlesen und das dann dem Klienten berechnen? Oder das Mandat ablehnen?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

nach dem erfolgreichen studium hat der volljurist eigentlich die fähigkeit, sich auch in unbekannte rechtsgebiete einzuarbeiten/-lesen.

keine sorge, diese fähigkeit kommt eigentlich von ganz alleine.

ehrlicherweise sollte natürlich jeder anwalt ein mandat ablehnen, bei dem er/sie weiß, dass man den mandanten nicht optimal vertreten kann.

aber das ist in zeiten von tausenden ein-mann-kanzleien leider nicht so, eher im gegenteil
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Jura-Studentin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 20:09    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit in unbekannte Rechtsgebiete einarbeiten ist dann in etwa vergleichbar mit dem anfertigen von Hausarbeiten. Aber man braucht dafür ja teilweise mehrere Wochen. Das kann man doch dem Mandanten nicht in Rechnung stellen, oder?
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Cephalotus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.08.2006
Beiträge: 393

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:00    Titel: Antworten mit Zitat

Jura-Studentin hat folgendes geschrieben::
Danke für Deine Antwort. Ich hoffe ich erhalte noch ein paar mehr. Winken

Was mache ich als Anwältin, wenn ich mal nicht 100%ig weiß, wie ich einen Sachverhalt rechtlich zu würdigen habe. Angenommen jemand kommt zu mir und ich habe nicht die geringste Ahnung, wie ich ihm helfen kann. Was macht man dann? In die juristische Bibliothek fahren und sich stundenlang einlesen und das dann dem Klienten berechnen? Oder das Mandat ablehnen?


Ich bin zwar kein Anwalt aber ich würde zum Mandanten sagen:

Hmm, das ist ein schwerer Fall, das macht 2000 € Vorschuss und ich sage Ihnen nächste Woche die genaue Lösung... Sehr glücklich Sehr glücklich

Viele Grüße,

Cephalotus
_________________
Cuiusvis hominis est errare, nullius nisi insipientis in errore perseverare.
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 21:04    Titel: Antworten mit Zitat

Bin zwar genauso wie Du noch Student, aber mE kann ein guter Anwalt oder eine gute Anwältin nicht in allen Rechtsgebieten herausragend sein, wie eigentlich in jedem anderen Beruf auch. Ich habe während meines Studiums gemerkt, dass mir Zivilrecht und Strafrecht eher liegt als öffentliches Recht. Folglich wählt man dann auch seinen Schwerpunkt in dem Bereich.

Klar müssen in allen Rechtsgebieten Grundlagen vorhanden sein. Mit Hausarbeiten hat der Anwaltsberuf eher wenig zu tun. Warum wir dann welche schreiben müssen? Weil wir in Deutschland eher zum Richteramt ausgebildet werden.

Bzgl. des Berechnens von geleisteter Recherche. Wenn ich zum Arzt gehe, dann gehe ich davon aus, dass dieser ein Stetoskop bedienen kann oder wenn ich zum Mechaniker gehe, dann gehe ich davon aus, dass dieser mit seinem Werkzeug umgehen kann. Und nichts anderes macht mE der Jurist vor dem ersten Examen - er lernt sein Handwerkszeug. Was er später daraus macht, sollte erst in der Referendarszeit eine Rolle spielen.

Grüße
KurzDa
_________________
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nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

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Jura-Studentin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Momentan ängstigt mich das alles. Anwältin sein und so viel Verantwortung. Und wenn man mal was falsch macht und bei meinem Klienten geht es vielleicht um viel Geld (Erbschaft), um seine Familie (Ehe, Kinder, Scheidung, Sorgerecht).

Als Anwalt hat man teilweise so viel Verantwortung und bei den Klienten geht es oft um sehr wichtige Sachen. Ich habe einfach Angst, hier zu Versagen und was Falsch zu machen.
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

...dafür gibt es die Berufshaftpflichtversicherung, die ein jeder Anwalt abzuschließen hat, um überhaupt als solcher zugelassen zu werden, § 12 BRAO i.V.m. § 51 BRAO.

Nur Mut! Es macht auch Spaß, manchmal zumindest, immer weiter zu lernen; das ist das Leben, btw nicht nur für einen Anwalt. Winken
_________________
Gruß
Peter H.
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Jura-Studentin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.01.08, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Aufmunterung.

Letztens habe ich mir mal überlegt, ob ich nicht vielleicht für die Schöffenwahl 2008 kandidieren soll. Vielleicht eine gute Möglichkeit um einige praktische Erfahrungen zu sammeln neben dem Studium.

Was sagt Ihr dazu?
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 00:04    Titel: Antworten mit Zitat

...sind Sie denn schon 25 Jahre alt? Mit den Augen rollen Verlegen
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Gruß
Peter H.
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Jura-Studentin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.01.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 00:29    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
...sind Sie denn schon 25 Jahre alt? Mit den Augen rollen Verlegen


Ja, gerade erst geworden. Smilie
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Mit Hausarbeiten hat der Anwaltsberuf eher wenig zu tun. Warum wir dann welche schreiben müssen? Weil wir in Deutschland eher zum Richteramt ausgebildet werden.

Moment mal, ich muss in meinem Beruf auch keine Hausarbeiten schreiben!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Jura-Studentin hat folgendes geschrieben::
Als Anwalt hat man teilweise so viel Verantwortung und bei den Klienten geht es oft um sehr wichtige Sachen. Ich habe einfach Angst, hier zu Versagen und was Falsch zu machen.


Ironie Smiley Wenn ein Prozess schief läuft, dann liegt es doch nicht am Anwalt, sondern grundsätzlich am Richter, am nicht nachweisbaren Prozessbetrug des Gegners oder am eigenen Mandanten, der einem prozessentscheidende Details nicht genannt hat.

Jede andere Kammer in Deutschland hätte sowieso zu eigenen Gunsten entschieden. Leider ist die Berufung auch nicht unbedingt zu empfeheln, da sich die zweite Instanz möglicherweise - ebenfalls rechtsirrig - der ersten Instanz einfach anschließt.
Ironie Smiley

Was ich damit sagen will.

Wie und ob ein Verfahren den Bach runtergeht kann viele verschiedene Gründe haben. Das Versagen des Anwalts ist nur eine davon. Richtig sicher weiss man das in den meisten Fällen sowieso nicht.

Im Gegensatz zum Studium, bei dem es zu Prüfungsfragen eindeutige Lösungen gibt, weil der Sachverhalt unstrittig und die Beweiswürdigung eindeutig ist, ist das im täglichen Leben nicht der Fall.

Eine präzise Vorhersage über den Ausgang eines Verfahrens ist in der Praxis meist unmöglich und wird von erfahrenen Anwälten ohnehin nie ohne haftungsausschließende Einschränkungen gemacht.

Inkognito
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 11:01    Titel: Antworten mit Zitat

hat man nicht in jedem anspruchsvollen beruf eine gewisse verantwortung?

und dazu gehören einfach auch fehler, aus denen man natürlich lernen sollte.


Zuletzt bearbeitet von spraadhans am 04.01.08, 11:22, insgesamt 1-mal bearbeitet
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