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Verfasst am: 04.01.08, 13:37 Titel: Vertag in Nutzungsvereinbarungen
Hallo,
ich bin mir nicht sicher ob ich mich hier im richtigen Thema befinde, hoffe jedoch das es stimmt. Ich wollte nur fragen ob es Gesetzeswidrig ist wenn man einen Vertag im Internet abschliesst wenn dieser nur in den Nutzungsvereinbarungen steht und nicht auf der Seite als solcher deklariert ist. Wenn man die Nutzungsverinbarungen akzeptiert man sich zum Beispiel mit einer Zahlung einverstanden erklärt.
Benutz mal die Suchfunktion. Die diversen Internetabzocker wurden hier schon oft behandelt. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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