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Beugehaft für RAF Terroristen?
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ivanhoe!

Zitat:
Ich habe soeben dem Radio entnommen, dass Mohnhaupt, Klar und Fokerts durch ihre Anwälte verlauten ließen, auch in Beugehaft nicht aussagen zu wollen!

Unverbesserliche Ewig-Gestrige eben. Die Bande hält halt weiter zusammen, und so manch vollgefressener Wohlstandsbürger mit Pensionsanspruch wird den "Helden" seiner Jugendtage dafür auch noch Achtung zollen.
Der demokratische Rechtsstaat mag in solchen Momenten schwach erscheinen ...
Doch er beweist auf lange Sicht, dass er stärker ist, weil die Angriffe der RAF nur Dellen auf seiner Außenhaut hinterlassen haben.
Gravierender sind die Auswirkungen auf die, denen die RAF-Mörder geliebte Menschen genommen haben. Diejenigen, die sich auch heute noch klammheimlich freuen, sollten sich ihres Applauses daher schämen - wenn sie sich dessen schon nicht enthalten können.

Freundliche Grüße
-John
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

Also den Kommentar von John Robie vermag ich hier mit keinem Beitrag in ienen inhaltlichen Zusammenhaang setzen zu können. Ich werte ihn daher mal als reflexartiges Betroffenheitsargument mit dem Ziel m. E. bislang sachliche Kritik am Rechtsstaat von vorneherein als gefühllos zu disqualifizieren.

Zur Sache selbst meine ich durchaus, dass man - unabhängig davon ob die Straftat zu verjähren vermag oder nicht - durchaus darüber nachdenken könnte, ob nach einer derart langen Zeit für manche rechtsstaatlichen Maßnahmen nicht so etwas wie Vertrauensschutz greifen könnte oder müßte.

Wenn ich mir die Presseberichte der letzten Monate durchlese, dann finde ich dort häufig auch etwas davon, dass der Rechtsstaat angeblich gegen eine m. E. dringend tatverdächtige Frau (ein langes Frauenhaar soll auch in einem der Täterhelme gefunden worden sein) nie ein Verfahren geführt haben soll. Und dass diese Frau eventuell sogar zur V-Frau geworden sein könnte. Hier scheint die Bundesanwaltschaft also eventuell auch nicht mit offenen Karten gegenüber dem Gericht zu spielen, denn von Ermittlungen in diese Richtung hört man peinlichst wenig.
Das läßt bei mir ein wenigstens so unangenehmes Gschmäckle zurück wie die konsequente Weigerungshaltung der Bundesanwaltschaft wenn es darum geht, einen aktuellen Terrorismus-Begriff zur Kenntnis zu nehmen und auch anzuwenden oder z. B. Urteile von öffentlichem Interesse freizugeben.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo SpecialAgentCooper!

Zitat:
Ich werte ihn[...]


Tun Sie das.

Zitat:
Also den Kommentar von John Robie vermag ich hier mit keinem Beitrag in ienen inhaltlichen Zusammenhaang setzen zu können.


Ich schon.

Zitat:
Zur Sache selbst meine ich durchaus, dass man - unabhängig davon ob die Straftat zu verjähren vermag oder nicht - durchaus darüber nachdenken könnte, ob nach einer derart langen Zeit für manche rechtsstaatlichen Maßnahmen nicht so etwas wie Vertrauensschutz greifen könnte oder müßte.


Das ist sehr ... hmm ... wolkig formuliert. Geht es ein wenig konkreter?

Zitat:
Das läßt bei mir ein wenigstens so unangenehmes Gschmäckle zurück wie die konsequente Weigerungshaltung der Bundesanwaltschaft wenn es darum geht, einen aktuellen Terrorismus-Begriff zur Kenntnis zu nehmen und auch anzuwenden oder z. B. Urteile von öffentlichem Interesse freizugeben.


Welchen "aktuellen Terrorismus-Begriff" meinen Sie?

Freundliche Grüße
-John
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 00:38    Titel: Antworten mit Zitat

Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Ich habe soeben dem Radio entnommen, dass Mohnhaupt, Klar und Fokerts durch ihre Anwälte verlauten ließen, auch in Beugehaft nicht aussagen zu wollen! Mit den Augen rollen

Das wundert wohl ernsthaft niemanden. Wer 20 oder 30 Jahre abgesessen und konsequent geschwiegen hat, der wird sich von max. 6 Monaten Beugehaft wohl nicht wirklich beeindrucken lassen. Mit den Augen rollen
Mußte man sie eigentlich nicht formal erst von Beschuldigten zu Zeugen machen, um überhaupt eine Aussage erzwingen zu können?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

John Robie hat folgendes geschrieben::

a) Das ist sehr ... hmm ... wolkig formuliert. Geht es ein wenig konkreter?
b) Welchen "aktuellen Terrorismus-Begriff" meinen Sie?


Zugegebenermaßen ist beides etwas wolkig geraten - war wohl schon etwas spät.
Zu b) beziehe ich mich auf die jetzt seit mehreren Jahren gültige aber nicht angewandte Fassung des § 129a StGB hinsichtlich der Terroristischen Vereinigung und das rechtswidrige Vorgehen z. B. bei Razzien vor dem G8-Gipfel und im Zusammenhang mit der ogenannten Militanten Gruppe.
Zu a) scheint es mir durchaus nachdenkenswert zu sein, ob eine Strafverfolgungsmaschinerie, die jahrzehntelang Fakten nicht ausschöpft und aus welchen Gründen auch immer nicht alles aufklärt oder zur Anklage bringt,nicht das Recht zum Gebrauch des Mittels Beugehaft verwirken könnte.
Hier wird m. E. von der Bundesanwaltschaft doch erlennbar dieser Weg nur beschritten, um doch vorgeschobenen Aktionismus die schlechte Presse zu übertünchen und gerade nicht weil sich irgendwer neue Ermittlungsergebnisse verspricht.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Special Agent Cooper!

Ja, war gestern auch bei mir spät ...

Zitat:
Zu b) beziehe ich mich auf die jetzt seit mehreren Jahren gültige aber nicht angewandte Fassung des § 129a StGB hinsichtlich der Terroristischen Vereinigung und das rechtswidrige Vorgehen z. B. bei Razzien vor dem G8-Gipfel und im Zusammenhang mit der ogenannten Militanten Gruppe.


Auch wenn mir die gewalttätigen Gegner des G8-Gipfels herzlich zuwider sind, begrüße ich das Urteil des BGH.

Zitat:
Zu a) scheint es mir durchaus nachdenkenswert zu sein, ob eine Strafverfolgungsmaschinerie, die jahrzehntelang Fakten nicht ausschöpft und aus welchen Gründen auch immer nicht alles aufklärt oder zur Anklage bringt,nicht das Recht zum Gebrauch des Mittels Beugehaft verwirken könnte.


Nun ja, wäre die Ganovenehre den ehemaligen RAF-Mitgliedern nicht wichtiger als ein Zeichen tätiger Reue, dann würde die Aufklärung deutlich beschleunigt.

Auch sechs Monate Beugehaft würde diesen Leuten ihre Verstocktheit wohl nicht nehmen. Und sie könnte im Lager der reaktionären Linken dazu führen, die Beugehäftlinge als Opfer des "Systems" darzustellen.

Freundliche Grüße
-John
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

John Robie hat folgendes geschrieben::
Nun ja, wäre die Ganovenehre den ehemaligen RAF-Mitgliedern nicht wichtiger als ein Zeichen tätiger Reue, dann würde die Aufklärung deutlich beschleunigt.
Auch sechs Monate Beugehaft würde diesen Leuten ihre Verstocktheit wohl nicht nehmen. Und sie könnte im Lager der reaktionären Linken dazu führen, die Beugehäftlinge als Opfer des "Systems" darzustellen.


Dem ist zuzustimmen. Kern des allgemeinen RAF-Problems bleibt aber eben der (vermutlich auch nie mehr aufzulösende) klassenkämpferische-rechtliche Widerspruch zwischen der Behandlung als reine Verbrecher oder als infam-spinnerte/wahlweise idealistische-blinde Revolutionäre. Davon scheinen mir Staat und Täter nach wie vor geprägt zu sein.
Und leider sind davon nach wie vor am meisten die Opfer betroffen.

Nur hilft all dies nicht unbedingt bei einer nüchternen Antwort auf die Beugehafts-Frage weiter.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Special Agent Cooper!

Zitat:
Nur hilft all dies nicht unbedingt bei einer nüchternen Antwort auf die Beugehafts-Frage weiter.


Eine nüchterne Antwort: Falls die Beugehaft rechtlich einwandfrei anwendbar wäre, so sollte sie angewendet werden.

Freundliche Grüße
-John
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich auch so. Und dabei vor allem eben auch früh- bzw. rechtzeitig, um etwas bewirken zu können. Und genau da scheint ja - mit Blick auf das außer Vollzug setzen der eigenen Entscheidungen - selbst der BGH so seine Zweifel zu haben.
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hi SpecialAgentCooper!

Zitat:
Und genau da scheint ja - mit Blick auf das außer Vollzug setzen der eigenen Entscheidungen - selbst der BGH so seine Zweifel zu haben.


Das habe ich nicht verstanden. Eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft meinte ja, dass davon auszugehen sei, dass die Betroffenen Beschwerde einlegten und deshalb ein Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt wurde.

Ist dies das übliche Vorgehen?

Bye
-John
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 19:10    Titel: Antworten mit Zitat

Schwer zu sagen, m. E. eher nicht. Dazu müsste man aber wohl auch die wörtlichen Antragsschriften der Bundesanwaltschaft kennen.
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G4711
Gast





BeitragVerfasst am: 18.01.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich erlaube mir einfach mal informaliter diesen Thread hochzuholen...

Nachdem das BMI der Bundesanwaltschaft qua Sperrerklärung die vollständigen Akten nicht überlässt düfte ein gerichtsfester Nachweis der Tat unter keinem Gesichtspunkt mehr gelingen...
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