Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Lehrerin A lässt eine Klausur schreiben. Es fehlen 5 von 25 Leuten. 4 sind korrekt entschuldigt, eine Person nicht. Die Klausur dieser einen Person wird mit 0 P. bewertet.
Die anderen 4 schreiben 10 Tage später nach - noch bevor die ursprüngliche Klausur zurückgegeben wird. Es wurden alle Aufgabenblätter der Ursprungsklausur eingesammelt, es sind also keine mehr im Umlauf. Die 4 Nachzügler schreiben die gleiche Klausur nach (Mischung aus Rechenaufgaben und Wissensfragen). Ist dies rechtlich zu beanstanden? Oder hätten die Nachzügler eine andere Klausur schreiben müssen?
Das kommt auf die Aufgaben an, und darauf, ob die Lösungen bereits besprochen wurden oder nicht.
Zitat:
Oder hätten die Nachzügler eine andere Klausur schreiben müssen?
Ermessenssache. Wenn die "Nicht-Nachschreiber" den Eindruck haben, dass die "Nachschreiber" durch den späteren Termin einen Vorteil haben, dann werden sie wohl auch versuchen, beim nächsten Mal nachzuschreiben. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Gabs denn nicht A und B Gruppen ?
Die Arbeit wurde ja noch nicht zurückgegeben...ich denke das ist Ermessenssache des Lehrers.
Entweder schreibt man bei der nächsten Klausur einfach selbst auch "nach" oder man sieht einfach zu, dass man den anderen keinen Vorteil verschafft, indem man ihnen nichts sagt.
es müsste doch mittlerweile bekannt sein, das die Aufgaben der 'Ur-sprungsklausur'
an Dritte weiter gegeben werden könn(t)en.
Also muss -meines Wissens und Erfahrung nach- die Ursprungsklausur geändert werden.
Rein rechtlich gibt es hier kein "muss". Und praktisch auch nicht unbedingt. Wenn die Aufgabe z. B. lautet: Schreibe einen Aufsatz zu den Reizworten: Eichhörnchen, Tiefschnee, Lastwagen", dann kann das Thema schon ewig bekannt sein - und der Aufsatz wird trotzdem nicht besser als ohne dieses Wissen. Oder in Mathe: "Konstruiere ein Viereck aus folgenden Angaben: a = 7 cm, Winkel Beta = 52 °, ......" dann kriegt man das hin oder auch nicht - ganz egal, ob die Aufgabe bekannt war oder nicht.
Und was nützt es einem Schüler, dass die Anderen ihm sagen "Bei dem Integral kommt 47 raus" und er ist nicht in der Lage die Integration auszuführen? _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
ob nun differenzial oder integral spielt doch keine Rolle.
Die Srecke AC verhält sich nun mal
zu der Srecke AB wie die Srecke AB zur Strecke BC.
Und die Strecke BC verhält sich wieder zu der Strecke AB wie die Strecke DE zur Strecke BC.
Diese 'Verhältnisse nennt man den
"Goldenen Schnitt".
Aus ihm kann man das goldene Dreieck entwickeln
und
das goldene Rechteck>>>>>>>>>>>>>>>>
Pi ist drei komma eins vier fünf neun zwei sechs fünf
oder rund drei komma eins vier.
vor sehr langer Zeit war es noch ein sehr langer Weg bis zu unserem heutigen Dezimal-
und Stellenwertsystem.
Bei den alten Römern war das Schreiben der Zahlen noch sehr umständlich:
Fa. XXX
mal DCCXXXIX>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
----------------------------------------------------------------
und heute macht man das fast gar nicht (bzw, selten) mehr anhand unseres Stellenwertsystems, sondern per pc u.a. -Technik.-.
ALSO: Der Weg ist das Ziel! und nicht die Endrechnung.
Da stimme ich zu. Ich sprach aber nicht von MUSS sondern 'müsste'
Gibt aber auch Sonderbegabte, die zu einem schnellen Ergebnis kommen und es -den Weg zum Ergebnis- nicht begründen können.
Tja, schon schwierig das ganze..
rechnerische klau(sur) Grüße
see
-------------------------
Dagobert Duck und Anverwandte (Walt Disney &Co.) hatten schon was geniales. Leider damals zu teuer. Aber da gab es auch (schon) Tauschhandel.
Unzulässig wäre es wohl nur, wenn die Nachschreiber vorher wußten, daß es die gleichen Fragen sein werden.
Nicht einmal das, behaupte ich.
Wenn sie dieses Wissen 10 Tage vorher hatten: Vielleicht. Wenn sie es aber 5 Minuten (beim Verteilen der Aufgaben) erfahren haben, wäre das völlig unproblematisch.
Es kommt natürlich auch darauf an, um welches Fach es sich handelt. Ein Schüler, der genau weiß, dass Caesars "De Bello Gallico" Kapitel dingsda, Verse soundso bis soundso "drankommt" - oder "Vergleiche Gebiss von Katze und Kuh", der könnte natürlich die entsprechenden Übersetzungen oder Zähne schlicht auswendig lernen und hätte dadurch einen Vorteil. Das allerdings würde schon ein Referendar merken und eben nicht dieselbe Arbeit zwei Mal schreiben lassen. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wer wird oder was wird denn hier Überhaupt beschuldigt?
Die 4 Schüler, weil sie sich einen Vorteil verschfft haben?
Die Lehrkraft weil sie den Schülern einen Vorteil verschafft hat oder gegen Vorschriften verstoßen hat?
Oder wird die Gültigkeit der Klausur im Gesamten angezweifelt, da es sich nicht um gleiche Bedingungen für alle handelte?
Wer wird oder was wird denn hier Überhaupt beschuldigt?
Das Aufgabenblatt. Es war nämlich gleich.
Zitat:
Die 4 Schüler, weil sie sich einen Vorteil verschfft haben?
Haben sie ja gar nicht. Was können die Schüler dafür, wenn das Aufgabenblatt gleich ist.
Zitat:
Die Lehrkraft weil sie den Schülern einen Vorteil verschafft hat oder gegen Vorschriften verstoßen hat?
Ob die Schüler tatsächlich einen Vorteil hatten, ist strittig. Das müsste erst mal einer nachweisen. Der Lehrer hat definitiv nicht gegen Vorschriften verstoßen, weil es in dem Bereich keine gibt.
Zitat:
Oder wird die Gültigkeit der Klausur im Gesamten angezweifelt, da es sich nicht um gleiche Bedingungen für alle handelte?
Nein, das wird hier bisher nicht diskutiert. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ungefähr so dachte ich mir das auch, meine Frage zielte eigentlich dadrauf ab, wer die Klausur anzweifelt, um dadurch ggf. Vorteile zu ziehen.
Die Schulleitung, die Disziplinarmaßnahmen ergreifen will?(OK, kein wirklicher Vorteil)
Ein Mitschüler, der die Klausur versiebt hat und somit selbst auf eine Nachschreibechance hofft?
Das Aufgabenblatt wird man wohl nicht belangen können, die Lehrkraft nur, solange es schulinterne Vorschiften zu gleichen Klausuren gibt oder ein Vorteil nachgewiesen wird.
Bleibt nur die Klausur als Ganzes, wobei auch da ein Vorteil für die 4 nachweisbar sein müsste.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.