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Teuer Wein im Restaurant

 
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hyperbel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.10.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 29.12.07, 23:27    Titel: Teuer Wein im Restaurant Antworten mit Zitat

Hi, habe da ne kurze Frage.

Jemand hatte sich letztens im Restaurant einen teureren Wein bestellt. Auf der Weinkarte stand, dass der Preis auf Anfrage ist. Der Kellner klärte ihn auf, dass wenn er sich diesen Wein bestelle müsse er diesen auch bezahlen egal was mit ihm ist (vor allem wenn er verkorkt ist). Nehmen wir an dieser verkorkt (oder sonstiges) war, hätte man sich dagegen wehren können?

Danke im Voraus

MfG
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss? Lachen Idee
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 15:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde sagen, dass hier ein Sachmangel vorliegt. http://bundesrecht.juris.de/bgb/__434.html
In diesem Fall hätte der Käufer gewisse Rechte, möglicherweise den Rücktritt vom Kaufvertrag.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__437.html
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich nicht so.
Beides, Korken und Wein sind Naturprodukte.
Bestellt man einen alten Wein, trotz Hinweis des Kellners, geschieht das
m.E. auf eigenes Risiko.
Ein Wein kann trotz sachgerechter Lagerung nach Kork oder Fass schmecken.
Etwas anders sähe die Sache nur aus, wenn der Wein gekippt wäre, obwohl
dies bei richtiger Lagerung nicht der Fall sein dürfte.

Wobei noch die Fragen offen bleiben:
Was ist sehr teuer?
War es ein alter oder relativ junger Wein?
Im letzteren Fall könnte man vermuten, dass eventuell eine ganze Lieferung
mit schlechten Korken versehen war und der Kellner dies eventuell wusste.
(Dafür spräche dann der Hinweis, auf möglichen Kork)

Deshalb sollte man erstens, alte Weine eigentlich nur bestellen, wenn man diese kennt
und zweitens keine, bei denen einem solch ein Hinweis gegeben wird.
In der gehobenen Gastronomie ist es eigentlich selbstverständlich, dass der Gast,
selbst einen geöffneten ungenießbaren Wein erst gar nicht vorgesetzt bekommt.


Gr.
ZetPeO
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Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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karli
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 02.01.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Sehe ich nicht so.
Beides, Korken und Wein sind Naturprodukte.
Ja, schon. Trotzdem kann ein Verbraucher meiner Ansicht nach auch bei Naturprodukten Mängelfreiheit erwarten.
Korkiger Geschmack beim Wein stellt neben einigen Anderen einen Weinfehler dar, der durchaus zur Ungeniessbarkeit des Weines führen kann.
http://de.wikipedia.org/wiki/Weinfehler
http://de.wikipedia.org/wiki/Korkton
http://de.wikipedia.org/wiki/Schlechtleistung
Um bei Naturprodukten übliche Schwankungen dürfte es sich dabei eher nicht handeln.
Das dürfte meiner Ansicht nach das Risiko des Verkäufers sein.
_________________
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 05.01.08, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich kenn es so, das die Weine zurückgenommen werden müssen (ohne eine Rechtsgrundlage zu kennen) - wurde ausnahmslos in jedem Restaurant/Hotel gemacht ind dem ich bis jetzt arbeitete - vom Bistro bis zum Sterne Hotel in der Schweiz.
Normalerweise kann der Gastronom den Wein dem Lieferanten zurückbringen und bekommt das Geld zurück.
Mache ich sogar bei den Discountern, wenn der Wein mal korkt.
Grüße
Claudia
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goldenei
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

um euch das ein wenig näher zu bringen. In den meisten "Guten" Restaurants, steht in der Weinkarte, bei den teureren Weinen, immer "Preis auf Anfrage", was dann eigentlich immer soviel heisst, wie man fragt den Wein nach, Kellner klärt einen auf mit dem o.g. auf, und dann kann man sich diesen erst bestellen.

Der Wein um welchen es sich hier wohl handelte war ein "Chateau ***** 1990", der im Lokal locker über 4000€ kosten wird.

Und wegen dem zurückgeben an den Händler/Discounter, habe ich mal gehört, dass sie die Weine nicht zurücknehmen, sondern der Gastronom drauf sitzen bleibt. Ist vll. rechtlich nicht richtig, wird aber in der Praxis so gehandhabt.
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ganascia528
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit dem zurücknehmen kenne ich anders. Wir hatten mal sehr teuren Wein, Flasche hat so 1000€ gekostet, 3 Flaschen korkten. Der Händler nahm sie anstandslos zurück.
Auch bei Discountern nie Probleme gehabt.
Grüße
Claudia
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