Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fahrschule - Rechnung obwohl durch Krankheit verhindert
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fahrschule - Rechnung obwohl durch Krankheit verhindert

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bettybabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 21
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 04.01.08, 16:07    Titel: Fahrschule - Rechnung obwohl durch Krankheit verhindert Antworten mit Zitat

Guten Tag,
ich hoffe, ich bin hier überhaupt richtig.

Ich habe folgendes Problem:

Meine Fahrschule hat mir eine Rechnung über die praktische Prüfung zugesandt, an der ich nicht teilgenommen habe. Ich war zwar für diese angemeldet, aber da ich im Krankenhaus lag, habe ich ein ärztliches Attest schicken lassen. Der TÜV hat dieses Attest akzeptiert und stellt keine Forderungen. Mein Fahrlehrer jedoch sagt "Das ist halt so, ich war ja answesend, also musst Du auch meine Anwesenheit bezahlen..."

Ist dies rechtens?

Ich kann mir das eigentlich kaum vorstellen, da ja selbst der TÜV das Attest akzeptiert hat.
Dafür war ich ja nun mal wirklich krank, da kann mein Fahrlehrer doch nicht trotzdem die Prüfungsgebühren erheben wollen, oder?

Ich wäre sehr sehr dankbar für ein paar Infos.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundichem Gruß
Bettybabe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bettybabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 21
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir niemand weiterhelfen? Traurig
_________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Betty,

aufgrund unserer Forenregeln kann ich nicht so ins Detail gehen, aber soviel:

Mangels Verschulden (ich gehe auch davon aus, dass das Attest rechtzeitig der Fahrschule zuging), kommt ein Schadenersatz statt der Leistung sowie ein Schadenersatz aus Verzug nicht in Betracht. Zu denken wäre aber an einen Annahmeverzug, der kein Verschulden voraussetzt, aber grundsätzlich wohl zu bejahen wäre. Da ein Dienstvertrag vorliegt, richten sich die Ansprüche der Fahrschule nach § 615 BGB. Wichtig in dem Zusammenhang ist der 2. Satz.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
bettybabe
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 21
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank Smilie
_________________
Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.