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Scheinselbstständig oder nicht ??

 
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Fleetwood
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 23:52    Titel: Scheinselbstständig oder nicht ?? Antworten mit Zitat

Hallo,

habe mich entschlossen in den nächsten 1-2 Monaten als Dozent selbstständig zu machen. Hauptbestandteil wird die Durchführung von Seminaren als Dozent in einer Fahrschule sein.
Da dies keine 15-Stunden Dauerabwicklung ist und mit Lücken von teilweise 4-5 Tagen zu erwarten sind, habe ich vor in dieser Zeit mich als Fahrer an Unternehmer anzubieten. Die Frage ist nicht das ich dann eine Gewerbeanmeldung machen muss sondern ob dies nur mit einer Sach-und Fachkundeprüfung gemacht werden darf. Da ich den Kriterien einer Scheinselbstständigkeit nicht erfülle wird immer wieder Diskuttiert um eine Lizenz.
Da weder eine Gesetzesvorlage noch Text finde hoffe ich hier Infos zu erhalten.
Die Meinungen zu diesem Thema brauche ich nicht, die habe ich selber.
Wie gesagt ich stelle mich lediglich als Mietfahrer für kurze Zeiträume zur Verfügung sowie nicht gebunden an einem Auftragnehmer sondern mehrere.
Es scheint eine Grauzone zu sein wo nur das zählt was logisch ist.
Weder die IHK, BAG oder sonstige Verkehrsbehörden die es wissen sollten wissen gar nichts. Es sind lediglich Meinungen und freilaufende Gedanken geäussert worden.

Vielen Dank


Fleetwood
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
....habe ich vor in dieser Zeit mich als Fahrer an Unternehmer anzubieten.


Hierzu benötigt es noch mehr Erklärung: Ist eine Tätigkeit im gewerblichen Personenverkehr angestrebt (so vermute ich, wenn ich den Rest des Textes lese) oder handelt es sich um einen Job als Auslieferungs- oder Kurierfahrer ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 10:15    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Zitat:
....habe ich vor in dieser Zeit mich als Fahrer an Unternehmer anzubieten.


Hierzu benötigt es noch mehr Erklärung: Ist eine Tätigkeit im gewerblichen Personenverkehr angestrebt (so vermute ich, wenn ich den Rest des Textes lese) oder handelt es sich um einen Job als Auslieferungs- oder Kurierfahrer ?


ich würde eher auf diese tätigkeit tippen
_________________
.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

81:2/ -4K
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 10:24    Titel: Re: Scheinselbstständig oder nicht ?? Antworten mit Zitat

Fleetwood hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist nicht das ich dann eine Gewerbeanmeldung machen muss sondern ob dies nur mit einer Sach-und Fachkundeprüfung gemacht werden darf.



Ohne es jetzt genau zu wissen, kann ich mir bei einer reinen Fahrtätigkeit eine Erlaubnispflicht gemäß §3 Güterkraftverkehrsgesetz nicht vorstellen, weil

1. Zeitarbeitsfirmen auch Fahrer vermieten, ohne über eine Lizenz zu verfügen
2. Die Erteilung der Lizenz an das Vorhandensein von eigenen bzw. geleasten oder gemieteten Fahrzteugen geknüpft ist. Diese Lizenz wäre demnach bei einem reinen Dienstleister für Fahrtätigkeit gar nicht zu bekommen.

Ohne eine Erlaubnispflicht entfällt aber auch die Voraussetzung der Sach- und Fachkundeprüfung.

Inkognito
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sind aber auch Lizenzen für Gefahrengut (Chemikalien o.ä.) angedacht, dann könnte eine fahrergebundene zusätzliche Lizenz durchaus notwendig sein.

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich um die Sparte "Personenbeförderung" handelt.

Möglich wären:
1. Taxifahren
2. Mietwagen/Chauffeurfahrten

Für beide Tätigkeiten benötigt man einen Personenbeförderungsschein, für den man wiederum ein polizeiliches Führungszeugnis, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis zur Fahrtauglichkeit sowie einen mindestens 2 (oder 3?)-jährigen Führerscheinbesitz für PKW benötigt.

Für 1. braucht man zusätzlich eine Ortskundeprüfung, die vorbereitend von den jeweiligen Taxiverbänden im Rahmen einer Schulung angeboten wird.

Erteilt wird der Personenbeförderungsschein letztendlich vom Straßenverkehrsamt des Wohnortes, wo er auch beantragt wird.
_________________
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

report hat folgendes geschrieben::
Vielleicht sind aber auch Lizenzen für Gefahrengut (Chemikalien o.ä.) angedacht, dann könnte eine fahrergebundene zusätzliche Lizenz durchaus notwendig sein.

Gehen wir einmal davon aus, dass es sich um die Sparte "Personenbeförderung" handelt.

Möglich wären:
1. Taxifahren
2. Mietwagen/Chauffeurfahrten

Für beide Tätigkeiten benötigt man einen Personenbeförderungsschein, für den man wiederum ein polizeiliches Führungszeugnis, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis zur Fahrtauglichkeit sowie einen mindestens 2 (oder 3?)-jährigen Führerscheinbesitz für PKW benötigt.

Für 1. braucht man zusätzlich eine Ortskundeprüfung, die vorbereitend von den jeweiligen Taxiverbänden im Rahmen einer Schulung angeboten wird.

Erteilt wird der Personenbeförderungsschein letztendlich vom Straßenverkehrsamt des Wohnortes, wo er auch beantragt wird.


Da das BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) als zuständige Behörde genannt wurde, können wir imho Personenbeförderung und Transporte unter 3,5 to zGG ausschließen. Damit hat das BAG nämlich nichts zu tun.

Der Hinweis auf Chemietransporte ist durchaus angebracht. Bei Gefahrguttansporten benötigt nämlich der Fahrer eine sogenannte ADR-Bescheinigung. Aber es werden ja durchaus auch genügend ungefährliche Güter über deutschlands Straßen bewegt.

[/u]
_________________
mfg


Günni
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 11:06    Titel: Antworten mit Zitat

Günni hat folgendes geschrieben::
Da das BAG (Bundesamt für Güterkraftverkehr) als zuständige Behörde genannt wurde, können wir imho Personenbeförderung und Transporte unter 3,5 to zGG ausschließen. Damit hat das BAG nämlich nichts zu tun.

Der Hinweis auf Chemietransporte ist durchaus angebracht. Bei Gefahrguttansporten benötigt nämlich der Fahrer eine sogenannte ADR-Bescheinigung. Aber es werden ja durchaus auch genügend ungefährliche Güter über deutschlands Straßen bewegt.


Dass ein vermieteter bzw. selbständiger Fahrer bei Chemietransporten einen ADR-Schein benötigt, hätte das BAG oder die IHK sicher auch beantworten können.

Ich gehe deshalb von dem Nachweis der fachlichen Eignung gemäß §3 Abs. 3 Punkt 3. Güterkraftverkehrsgesetz aus, allgemein auch Sach-und Fachkundeprüfung oder Unternehmereignungsprüfung genannt.

Deshalb ins Transport- und Speditionsrecht verschoben.

Inkognito
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Fleetwood
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

und Danke für die schnellen Antworten erstmal. Ich versuche mal etwas genauer zu antworten da ich vermutlich die Frage zu allgemein gestellt habe.
Ich habe nicht vor mich anzubieten im Personenverkehr da mir dafür die erforderliche Zulassung für Personenfahrten fehlt.
Es ist auch nicht speziell auf Chemietransporte abgesehen, obwohl ich die benötigten ADR Basis und Tankzulassungen besitze.
Mir geht es eigentlich nur darum wenn ich weiß das ich ein paar Tage Leerlauf habe mich an Transportunternehmer sowie Speditionen als Mietfahrer oder Selbstfahrer, wie man es auch nennen mag, anbiete und nur für einen begrenzten Zeitraum fahre. Ich bin selber nicht im Besitz eines Fahrzeuges was wiederum vom Auftraggeber zu Verfügung gestellt wird.
Ich bin auch nicht im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassung.
Mir geht es darum Rechtliches zu erfahren, da doch sehr viele sich als Fahrer Selbstständig machen und dann nur für einen Auftraggeber fahren. Das wäre für mich Scheinselbstständigkeit. Ich hingegen übe Hautsächlich eine andere Tätigkeit aus und möchte nur gegenfalls zeitliche Lücken überbrücken. Um da halt nicht in Rechtliche Grauzonen zu gelangen würde ich gerne mehr wissen.
Die IHK sagt ich benötige die Lizenz, obwohl ich weder eigenes Fahrzeug besitze noch Transportiere ich selber Güter, dessen Voraussetzung es aber sein muss.
BAG ist der Meinung wenn die Kriterien einer Selbstständigkeit nicht erfüllt sind dann wäre ich reiner Dienstleister worin ich mich eigentlich auch sehe.
Und genau darum geht es. Weder ich noch einer meiner Kunden sollte in eine Lage geraten die nur Ärger bringt.
Wie gesagt genauere Gesetzestexte oder Urteile habe ich bisher zwar finden können aber diese sind auch nicht sehr Aussagekräftig.


Danke und Gruss Fleetwood
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 11.01.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Fleetwood hat folgendes geschrieben::
Hallo,

und Danke für die schnellen Antworten erstmal. Ich versuche mal etwas genauer zu antworten da ich vermutlich die Frage zu allgemein gestellt habe.
Ich habe nicht vor mich anzubieten im Personenverkehr da mir dafür die erforderliche Zulassung für Personenfahrten fehlt.
Es ist auch nicht speziell auf Chemietransporte abgesehen, obwohl ich die benötigten ADR Basis und Tankzulassungen besitze.
Mir geht es eigentlich nur darum wenn ich weiß das ich ein paar Tage Leerlauf habe mich an Transportunternehmer sowie Speditionen als Mietfahrer oder Selbstfahrer, wie man es auch nennen mag, anbiete und nur für einen begrenzten Zeitraum fahre. Ich bin selber nicht im Besitz eines Fahrzeuges was wiederum vom Auftraggeber zu Verfügung gestellt wird.
Ich bin auch nicht im Besitz einer Arbeitnehmerüberlassung.
Mir geht es darum Rechtliches zu erfahren, da doch sehr viele sich als Fahrer Selbstständig machen und dann nur für einen Auftraggeber fahren. Das wäre für mich Scheinselbstständigkeit. Ich hingegen übe Hautsächlich eine andere Tätigkeit aus und möchte nur gegenfalls zeitliche Lücken überbrücken. Um da halt nicht in Rechtliche Grauzonen zu gelangen würde ich gerne mehr wissen.
Die IHK sagt ich benötige die Lizenz, obwohl ich weder eigenes Fahrzeug besitze noch Transportiere ich selber Güter, dessen Voraussetzung es aber sein muss.
BAG ist der Meinung wenn die Kriterien einer Selbstständigkeit nicht erfüllt sind dann wäre ich reiner Dienstleister worin ich mich eigentlich auch sehe.
Und genau darum geht es. Weder ich noch einer meiner Kunden sollte in eine Lage geraten die nur Ärger bringt.
Wie gesagt genauere Gesetzestexte oder Urteile habe ich bisher zwar finden können aber diese sind auch nicht sehr Aussagekräftig.


Danke und Gruss Fleetwood


Vertrau mal den Aussagen des BAG. Die sind 1.) kompententer als die IHK und 2.) die Kontolleure.

Ich würde mir die Aussage ds B AG schriftlcih geben lassen und bei den Fahrten immer mitführen. Dann sollte es hinsichtlich der eigenen EU-Lizenz keine Probleme geben. Wenn du allerdings über 3,5 To fährst musst du dir von deinem "Arbeitgeber" eine entsprechende Erlaubnis mitgeben lassen.

Die Sache mit demAÜG lasse ich jetzt mal außen vor. Da kenne ich mich zu wenig aus. Has das BAG dazu auch eine meining? Die würde mich auch mal interessieren.
_________________
mfg


Günni
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kupeke
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.01.08, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da es sich u.a. um die Frage der Scheinselbstständigkeit handelt, sollte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls doch weiterhelfen können. Die kontrollieren auch im Kraftfahrgewerbe.

Gruß,
kupeke
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