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Person P stirbt, die Grabpflege übernehmen die Söhne A, B und C. Das Elternhaus und alle anderen Grundstücke, Anwesen etc. wurden durch Sohn A übernommen. (Die Söhne B und C wurden ausbezahlt.) 1 Anwesen allerdings verblieb sozusagen im Gesamtsbesitz und wurde verpachtet. Die Pachterlöse wurden jährlich auf ein Sparkonto einbezahlt und daraus wurde die Grabpflege bezahlt.
Zur Grabpflege des P wurde aber an sich nichts notariell geregelt!
Vor kurzem verstarb dann Sohn C, der eine Tochter T, einen Sohn S und eine Frau F hinterlässt. Erbberechtigt sind hierbei T und S.
Der RA des Sohnes A fordert nun T und S auf, die Grabpflegekosten anstelle des C zu bezahlen. Bzw. soll eben deren Anteil am Pacht verwendet werden und falls nicht ausreichend sollten T und S die Differenz draufbezahlen.
Sind nun wirklich T und S dazu verpflichtet, die Grabpflege des P, also ihres Großvaters, zu übernehmen?
ja sie sind dazu verpflichtet, wei lsie als Erbendes C und dessen Rechtsnachfolger in die ursprünglich zwischen A, B und C geschlossene Vereinabrung über die gemeinsame Grabpflege eingetreten sind.
ja sie sind dazu verpflichtet, wei lsie als Erbendes C und dessen Rechtsnachfolger in die ursprünglich zwischen A, B und C geschlossene Vereinabrung über die gemeinsame Grabpflege eingetreten sind.
Naja wirklich "geregelt" bzw "vereinbart" wurde zwischen A, B und C ja nichts. Es wurde eben über die Jahre einfach so gehandhabt.
Melly hat folgendes geschrieben::
Die Grabpflege zahlt der, wo die Graburkunde hat.
die GRaburkunder sagt damit aus, wer der Besitzer ist und wer dafür zu sorgen hat.
Ps: die GRabpflege kostet ja nicht die Welt, ansonsten selbst rumbuddeln.
Hmmm da muss ich dann mal nachforschen. Ist das definitiv so?
Ne das sicher nicht, aber es geht da ums Prinzip. Sohn A ist ein Pflegefall, die Vollmacht für "ihn" hat ein von B kontrollierter RA und B selbst ist das schwarze Schaf der Familie und versucht, einem Knüppel zwischen die Füße zu werfen, wo es nur geht.
(Bsp. stellte Strafantrag wg. Diebstahl eines Rasenmähers durch T und S, gekauft 1980 für 279 DM durch C, Eigentumsverhältnisse eindeutig belegt durch Quittungen und Co. Vom heutigen "Wert" mal ganz abgesehen... and many more )
Wer jetzt Besitzer des Grabes ist, kann man in der Gemeinde erfragen.
die Frage wird sich auch dann stellen, wenn das Grab abläuft und eine Nachzahlung gefordert wird.
Es gibt zu jedem Grab eine Urkunde, das ist die Besitzerurkunde und wer die hat muß auch Sorge tragen, was Pflege etc betrifft.
Das Grab muß oder kann ja mal später aufgelöst werden, dazu braucht man eben auch die Graburkunde.
einfach mal bei der Gemeinde nachfragen, wer damals das Grab verlängert oder in Auftrag gegeben hat.
Der sollte auch in Besitz der Urkunde sein.
Wenn jetzt der Sohn die Grabstätte in Auftrag gegeben hat und verstorben ist, erben die Kinder des Sohnes auch das Grab.
Was Sie nun damit machen liegt dann an Ihnen.
Sie können es vor der Ablaufzeit auflösen und müssen auch keine Grabpflege mehr zahlen.
Wäre mal interessant, was die leiblichen Kinder dazu sagen, sollten Sie das androhen.
Ob es ihnen überhaupt noch wichtig ist, daß eine Grabstelle vom Vater vorhanden ist.
Gruß
Melly _________________ Melly
was Melly da schreibt, hat mit der Frage nichts zu tun. Melly beschreibt das Außenverhältnis zwischen den Erben und einem Dritten (Kommune).
Hier geht es aber um die Frage des Innenverhältnisses, nämlich der Verpflichtung der Erben untereinander. Da spielt es keine Rolle, ob es eine Graburkunde gibt oder nicht oder wer die Urkunde im Besitz hat.
Eiin Vertrag kann auch durch konkludentes Handeln zustandekommen. Wenn jemand morgens Brötchen kaufen geht, kommt niemand auf die Idee, dafür einen Kaufvertrag aufzusetzen. Man sagt, wieviel Brötchen man haben will, legt das Geld auf die Theke, nimmt die Brötchen und geht.
Und wenn man jeden Morgen kommt und jeden Morgen steht diesselbe Verkäuferin im Laden, geht das nach einer Weile sogar ohne Worte.
Gruss Hans _________________ Fragt den, der was davon versteht.
Jo mag sein, aber wenn sich keine socke mehr um das Grab kümmert, wird die Gemeinde da anklopfen der in Besitz der Urkunde ist.
Sicherlich kann man das intern in der Familie regeln, zahlen die anderen aber nicht mehr, muß immer der Besitzer des Grabes für Pflege und Auflösung aufkommen.
Gruß
Melly _________________ Melly
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