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Selbstbeteiligung bei Leasingfahrzeugen?!?

 
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everts2501
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.01.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 07.01.08, 19:41    Titel: Selbstbeteiligung bei Leasingfahrzeugen?!? Antworten mit Zitat

Guten Tag...

ich bin Freiberufler im Bereich Promotion und hatte das Glück/Pech einen Wagen gestellt zu bekommen. So weit so gut.. Ich bin für die Agentur arbeiten gegangen und habe auf der Rückfahrt einen kleinen Schaden am Wagen verursacht.
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Golf V und der Schaden war eine grobe Delle in der rechten Seitenschürze.
Ist es eigentlich nicht üblich, dass Leasingfahrzeuge auf der höchsten Stufe versichert sind, vorallem, wenn mehrere verschiedene Fahrer den Wagen benutzen? Ich bin in dem Thema noch nicht ganz fit und das Problem ist, dass mir der Schaden schon berechnet wurde, mir die Agentur aber keine Kopie von der Rechnung zu kommen lässt. Ich brauche Eine, damit ich das alles wegen meiner Steuererklärung beim Finanzamt belegen kann.

Die erhoffte Hilfe sieht folgender Maßen aus:
1. Gibt es eine Selbstbeteiligung bei Leasingfahrzeugen?
2. Ist es rechtlich, dass man mir das Geld ohne Beleg abziehen kann?
3. Wenn sich die Agentur weigert, mir diesen Beleg zu schicken, kann man dann mit rechtlichen Konsequenzen drohen?

Ich bedanke mich schon mal für die Mühe und wünsche noch einen schönen Abend und einen erfolgreichen Tag.
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 08:22    Titel: Re: Selbstbeteiligung bei Leasingfahrzeugen?!? Antworten mit Zitat

everts2501 hat folgendes geschrieben::


1. Gibt es eine Selbstbeteiligung bei Leasingfahrzeugen?
2. Ist es rechtlich, dass man mir das Geld ohne Beleg abziehen kann?
3. Wenn sich die Agentur weigert, mir diesen Beleg zu schicken, kann man dann mit rechtlichen Konsequenzen drohen?



zu 1.) Normalerweise werden Leasingfahrzeuge Vollkasko mit SB versichert. Ohne SB wäre der Beitrag zu hoch. Wie hoch die SB ist, steht im Versicherungsvertrag ev. auch im Überlassungsvertrag den der AG mit den AN schließt. Diese SB muß der VN bezahlen.

zu 2.) Das dürfte im Arbeitsvertrag bzw. Überlassungsvertrag geregelt sein, daß der AN die SB zahlen muß, wenn er einen Unfall verursacht.

zu 3.) Um den abzuziehenden Betrag zu überprüfen, benötigt man natürlich die Rechnung der Werkstatt.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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