Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kautionseinbehalt bei Miete Wohnmobil
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kautionseinbehalt bei Miete Wohnmobil

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ameise111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 19:30    Titel: Kautionseinbehalt bei Miete Wohnmobil Antworten mit Zitat

Hallo Team,

ich habe im Juni 2007 ein Wohnmobil gemietet und dafür 1.000 € Kaution hinterlegen müssen. Bei der Rückgabe wurden einige Schäden festgestellt, so dass ich nur 500 € wieder zurück bekommen habe. Die restlichen 500 € wurden für die Reparaturen einbehalten. Diese sollte nach Rücksprache mit mir und anhand eines Kostenvoranschlages durchgeführt werden. Bis zum heutigen Tage hat sich die Vermietfirma jedoch noch nicht gemeldet und entsprechende Kostenvoranschläge oder Reparaturkosten angezeigt.

Kann die Kaution nach einem bestimmten Zeitraum ohne Aktivitäten zurück gefordert werden?
Was passiert in dem Fall, dass das Wohnmobil mittlerweile verkauft wurde und vom Vermieter keine Reparaturkosten nachgewiesen werden können?
Kann der Vermieter Ausfallzeiten geltend machen?
Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

War denn das Wohnmobil nicht vollkaskoversichert?

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 08.01.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wahrscheinlich Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbehalt.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ameise111
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 07:15    Titel: Teilkasko / Vollkasko Antworten mit Zitat

Hallo,

habe noch einmal geprüft und folgende Abschnitte in den Vermietbedingungen gefunden:

Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
a. Haftpflichtversicherung
b. Vollkasko- und Teilkasko Versicherung mit Eigenbeteiligung pro Schadensfall. Die Höhe der Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) ist fahrzeuggebunden unterschiedlich und bei Abschluss des Mietvertrages zu besprechen und schriftlich zu vereinbaren.

Haftung des Mieters
a. Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Vollkasko- und Teilkaskoversicherung gegenüber dem Vermieter
- bei Eigenverschuldung
- bis zur Schuldanerkennung und Schadensausgleich durch einen Dritten.


Wird wohl 1.000 € Selbstbeteiligung sein, wobei ich nicht weiß, ob dies das gleiche wie die Kaution sein soll. Weiterhin muss man sagen, dass die Schäden nicht beim Fahren des Wohnmobils entstanden sind.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 09.01.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Da hier der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend macht, muss er zumindest im Bereich der Selbstbeteiligung die Schadenhöhe nachweisen.

Zitat:
Diese sollte nach Rücksprache mit mir und anhand eines Kostenvoranschlages durchgeführt werden.
Einer Rücksprache bedarf es allerdings nicht.

Zitat:
Bis zum heutigen Tage hat sich die Vermietfirma jedoch noch nicht gemeldet und entsprechende Kostenvoranschläge oder Reparaturkosten angezeigt.
Dann könnte man die Firma auffordern, den Schaden nachweislich zu beziffern.

Zitat:
Kann die Kaution nach einem bestimmten Zeitraum ohne Aktivitäten zurück gefordert werden?
Da die Kaution einerseits als Sicherheit, andererseits zur Regulierung eines ev. auftgetretenem Schaden hinterlegt wurde, ein Schaden unzweifelhaft eingetreten ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf komplette Kautionsrückzahlung. Strittig bleibt aber die Schadenhöhe.

Zitat:
Was passiert in dem Fall, dass das Wohnmobil mittlerweile verkauft wurde und vom Vermieter keine Reparaturkosten nachgewiesen werden können?
Stets muss der Geschädigte die Schadenhöhe nachweisen. Ob dieser den Schaden repariert oder nicht, ist allerdings nicht wichtig.

Zitat:
Kann der Vermieter Ausfallzeiten geltend machen?
...kommt auf den Schaden an.

Grüße
KurzDa
_________________
Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!

Unsere Forenregeln
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.