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Verfasst am: 08.01.08, 19:30 Titel: Kautionseinbehalt bei Miete Wohnmobil
Hallo Team,
ich habe im Juni 2007 ein Wohnmobil gemietet und dafür 1.000 € Kaution hinterlegen müssen. Bei der Rückgabe wurden einige Schäden festgestellt, so dass ich nur 500 € wieder zurück bekommen habe. Die restlichen 500 € wurden für die Reparaturen einbehalten. Diese sollte nach Rücksprache mit mir und anhand eines Kostenvoranschlages durchgeführt werden. Bis zum heutigen Tage hat sich die Vermietfirma jedoch noch nicht gemeldet und entsprechende Kostenvoranschläge oder Reparaturkosten angezeigt.
Kann die Kaution nach einem bestimmten Zeitraum ohne Aktivitäten zurück gefordert werden?
Was passiert in dem Fall, dass das Wohnmobil mittlerweile verkauft wurde und vom Vermieter keine Reparaturkosten nachgewiesen werden können?
Kann der Vermieter Ausfallzeiten geltend machen?
Wie ist die Rechtslage?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 08.01.08, 21:16 Titel:
Wahrscheinlich Vollkasko mit 1000 Euro Selbstbehalt. _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
habe noch einmal geprüft und folgende Abschnitte in den Vermietbedingungen gefunden:
Versicherungsschutz
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert:
a. Haftpflichtversicherung
b. Vollkasko- und Teilkasko Versicherung mit Eigenbeteiligung pro Schadensfall. Die Höhe der Eigenbeteiligung (Selbstbehalt) ist fahrzeuggebunden unterschiedlich und bei Abschluss des Mietvertrages zu besprechen und schriftlich zu vereinbaren.
Haftung des Mieters
a. Der Mieter haftet bei Schäden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Vollkasko- und Teilkaskoversicherung gegenüber dem Vermieter
- bei Eigenverschuldung
- bis zur Schuldanerkennung und Schadensausgleich durch einen Dritten.
Wird wohl 1.000 € Selbstbeteiligung sein, wobei ich nicht weiß, ob dies das gleiche wie die Kaution sein soll. Weiterhin muss man sagen, dass die Schäden nicht beim Fahren des Wohnmobils entstanden sind.
Da hier der Vermieter einen Schadenersatzanspruch geltend macht, muss er zumindest im Bereich der Selbstbeteiligung die Schadenhöhe nachweisen.
Zitat:
Diese sollte nach Rücksprache mit mir und anhand eines Kostenvoranschlages durchgeführt werden.
Einer Rücksprache bedarf es allerdings nicht.
Zitat:
Bis zum heutigen Tage hat sich die Vermietfirma jedoch noch nicht gemeldet und entsprechende Kostenvoranschläge oder Reparaturkosten angezeigt.
Dann könnte man die Firma auffordern, den Schaden nachweislich zu beziffern.
Zitat:
Kann die Kaution nach einem bestimmten Zeitraum ohne Aktivitäten zurück gefordert werden?
Da die Kaution einerseits als Sicherheit, andererseits zur Regulierung eines ev. auftgetretenem Schaden hinterlegt wurde, ein Schaden unzweifelhaft eingetreten ist, hat der Mieter keinen Anspruch auf komplette Kautionsrückzahlung. Strittig bleibt aber die Schadenhöhe.
Zitat:
Was passiert in dem Fall, dass das Wohnmobil mittlerweile verkauft wurde und vom Vermieter keine Reparaturkosten nachgewiesen werden können?
Stets muss der Geschädigte die Schadenhöhe nachweisen. Ob dieser den Schaden repariert oder nicht, ist allerdings nicht wichtig.
Zitat:
Kann der Vermieter Ausfallzeiten geltend machen?
...kommt auf den Schaden an.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
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