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Verfasst am: 09.01.08, 14:16 Titel: Rechtslage bei nichterhaltenem Artikel
Liebe Forenmitglieder,
Ich habe da eine Frage.
Man nehme an, man hätte bei einem bekannten Auktionshaus im Internet ein schönes Möbelstück entdeckt. Dieses könnte man im Auktionshaus aber nur im Set mit anderen Möbelstücken bestellen-
Daher würde man über Email anfragen bei dem Verkäufer, ob es möglich sei, das Mölbelstück allein zu erwerben. Der Verkäufer stimmt zu und ein preis würde ausgehandelt werden.
Betrag würde überwiesen werden und man würde eine Bestätigung erhalten, dass das Geld eingegangen ist und die Lieferzeit 8 Wochen beträgt.
Nach 12 Wochen ist die Ware nicht eingetroffen, der Verkäufer ist in dem Auktionshaus nicht mehr angemeldet und antwortet auf keinerlei Emails.
Der verkäufer hätte zwar eine Adresse hinterlassen, jedoch nur mit Postfach, wie wäre da die Rechtslage ???
Zwingend ist das sicherlich nicht. Es kann aber durchaus hilfreich sein, wenn der Anspruchsinhaber sonst keinerlei Möglichkeiten hat, seine Rechte durchzusetzen.
Dann sollte der Käufer aber einen RA finden, der sich nicht nur auf die Frage "Dann nennen Sie mir mal Name und Anschrift des Schuldners, bevor ich tätig werden kann" beschränkt. _________________ Null Komma
***
nix
wenn man nicht wüsste was man machen kann und niemand antwortet auf Emails, wie könnte man dann an den Verkäufer rankommen ? Durch eine Anzeige, oder wie geht man da vor ?? Wenn man jetzt z.B. keine Ahnung von soetwas hat ?
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