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. Aber die sind meines Wissens nach noch nie ausserhalb eines Tötungsdeliks ausgeurteilt worden... also handelt es sich um eine rein akademische Fragestellung.
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also liegt es doch nur an den richtern? _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
. Aber die sind meines Wissens nach noch nie ausserhalb eines Tötungsdeliks ausgeurteilt worden... also handelt es sich um eine rein akademische Fragestellung.
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also liegt es doch nur an den richtern?
Klares "ja"... Die Gesetze können gar nicht soweit in verfassungsmäßig vertretbarer Weise verschärft werden, als dass eine schlichte Gesetzesänderung die Jugendrichter zu einer wesentlichen Abkehr ihrer Sanktionspraxis bewegen könnte.
Es handelt sich schlicht um Augenwischerei und Volksverdummug.
Als einzige wikungsvolle (und nachdrücklich geforderte) Maßnahme müssen die Mittel für Strafverfolgung pp aufgestockt werden, dh es müssen neue Richter- und StA-Stellen geschaffen werden, die Arestanstalten müssen ausgebaut werden (die sind teilweise so voll, dass es zT ein halbes Jahr dauert,. bis da ein Bösewicht den Arrest antreten kann!), die entsprehcenden Polizei- und Sozialstellen müssen personell und finanziell aufgestockt werden.
Aber es ist halt günstiger ein Gesetz nach aussen zu verschärfe (bzw dies zu fordern), das ist im wesentlichen kostenneutral...
während meiner schulzeit, haben mal 3 kumpels einen zigarettenautomaten geknackt(ersttat)
wurden natürlich erwischt.
gerichtsverhandlung war binnen 3 wochen. die kleinstadt hatte damals noch ein eigenes gefängnis. die 3 durften dort 2 wochenenden verbringen.
das hat damals geholfen und gleichzeitig abgeschreckt. _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
während meiner schulzeit, haben mal 3 kumpels einen zigarettenautomaten geknackt(ersttat)
wurden natürlich erwischt.
gerichtsverhandlung war binnen 3 wochen. die kleinstadt hatte damals noch ein eigenes gefängnis. die 3 durften dort 2 wochenenden verbringen.
das hat damals geholfen und gleichzeitig abgeschreckt.
Na wunderbar, das wollen wir auch wieder haben. Und dazu bedarf es Investitionen im Bereich von 3stelligen Millionenbeträgen, aber keiner schwarz-braunen Demagogie...
]Es muss angewendet werden, wenn die Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG erfüllt sind...
Zitat:
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand, oder
2. es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
das ist doch wieder nach dem motto........alles kann, nichts muss..... _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Der Junge hat schon ganz ordetlich gefangen, und auch wenn alle derzeit erwogenen Verschärfungen gegriffen hätten, hätte er nicht mehr bekommen, sprich die Tat hätte sich genauso ereignet...
Ist dies eine resignative Äußerung oder klingt sie nur so?
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