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Verfasst am: 14.08.07, 17:20 Titel: Floss ohne Motor auf Seen
Ist es rechtlich problematisch sich ein Floss zu bauen und damit auf Seen in
Deutschland zumzutreiben bzw zu rudern ??
Wenn ja unter welchen Umsatänden ist es erlaubt bzw vernoten ??
Floßfahrten dürfen nur mit einer besonderen Genehmigung des Wasser- und Schifffahrtsamtes Koblenz durchgeführt werden.
Da die Erfahrung gezeigt hat, dass Floßfahrten aufgrund der starken Strömung, der engen Fahrwasserverhältnisse und zahlreicher unübersichtlicher Stellen mit ernsten Gefahren verbunden sind, werden Genehmigungen nur erteilt, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Das Floß muss so stabil gebaut sein, dass es den Belastungen durch Wellengang, Wind und Auflast standhält.
Vor Fahrtantritt muss das Floß von einem Beschäftigten des zuständigen Außenbezirkes abgenommen werden.
Das Floß muss ohne Maschinenantrieb manövrierfähig sein.
Der verantwortliche Fahrzeugführer muss über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen zum Führen des Floßes verfügen. Er muss im Besitz des Sportbootführerscheins oder eines diesem gleichgestellten Befähigungszeugnisses sein.
An Bord sind Rettungsmittel für alle Fahrteilnehmer mitzuführen.
Es kommt zunächst darauf an, welche/r Wasserstraße/See benutzt werden soll. Wenn die Route klar ist, empfiehlt es sich die zuständige Wasserschutzpolizei bzw. das jeweils zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt zu befragen.
Des is doch nicht so einfach wie ich dachte !!
Ich wollt eigentlich nur ein Floss basteln und über den See treiben und sonnen,
aber das scheint wohl nicht zu funktionieren !?
Des is doch nicht so einfach wie ich dachte !!
Ich wollt eigentlich nur ein Floss basteln und über den See treiben und sonnen,
aber das scheint wohl nicht zu funktionieren !?
Es kommt ganz auf den See an. Auf einigen Seen (z.B. Bodensee) teilt sich die Berufsschifffahrt den See mit der Sportschifffahrt. Hier sind dann ferner die Schifffahrtsregeln zu beachten. Auf reinen Badeseen ist meist jegliche Schifffahrt verboten.
Aber Tretboote und Ruderboote sind ja auch auf Badeseen normal!
Ab wann ist es denn ein Boot und ab wann ein Floss ??
Und was für Regeln gelten für Tet- und Ruderboote auf Badeseen ??
meist gibt es einen kommerziellen Verleiher, der Tretboote verleiht. Der Verleiher wird eine Genehmigung haben, die mit Auflagen versehen sind. Ferner verfügt der Verleiher über einen Anlegesteg. Ein See liegt auch nicht einfach so in der Landschaft rum, sondern hat irgend einen Eigentümer. Durch eine entsprechende Beschilderung am Ufer geht hervor, was auf dem See erlaubt ist und was nicht. Ein Boot ist ein Boot und ein Floß ist ein Floß. Dies hat nichts mit der Größe zu tun, sondern mit der Bauart. Beide gehören aber zu der Gruppe der Wasserfahrzeuge.
Ok, soweit klar!!
Nur find ich die trennung nicht ganz so einfach, Boot, Floss
Stell dir ein katamaran vor, das ist ein Boot ??
Jetzt montier die Segel ab, dann ist es ein Boot ohne Segel ??
Dann verbinde die zwei rümpfe mit Holzplanken, dann ist es ein Boot ohne
Segel mit großem Deck ??
Oder ist es dann schon ein Floss ???
Naja, aber wie Ihr schon sagt, es spiel keine Rolle, alles sind Wasserfahrzeuge!!
Ich besitze allerdings auch einen Privaten Anlegesteg und ein Grundstück dazu,
was bedeutet ich würde es da zusammensetzten und auch da zu Wasser lassen.
Des is doch nicht so einfach wie ich dachte !!
Ich wollt eigentlich nur ein Floss basteln und über den See treiben und sonnen,
aber das scheint wohl nicht zu funktionieren !?
wenn's wirklich nur darum geht, schon mal über ne Luftmatratze nachgedacht? die gibts ja auch schon in passenden Größen und ich denke, dass es damit rechtlich gesehen einfacher sein dürfte. _________________ Intelligenz, eine sehr gerechte Sache, ein jeder auf dieser Welt ist der Meinung er hätte Genug davon abbekommen.
wenn's wirklich nur darum geht, schon mal über ne Luftmatratze nachgedacht? die gibts ja auch schon in passenden Größen und ich denke, dass es damit rechtlich gesehen einfacher sein dürfte.
Eigentlich nicht
Was ist denn nun der Unterschied zwischen einem kleinen (holz-)Floß und einer großen (Plastik-)Luftmatraze? Nur am Material kann es ja nicht liegen, oder etwa doch?
Alle Boote, mit einer Länge über 2,50 m, die auf dem Bodensee fahren sollen, sind registrierungspflichtig, mit oder ohne Motor. Dies gilt auch für Schlauchboote. (Ausnahmen: Segelsurfbretter, Kanus, Kajaks und Rennruderboote, die nur den Namen des Besitzers wasserfest tragen müssen.)
= Zitat aus Bodesee-info.com
Wenn man bedenkt, dass Ende der 1970er am "See" eine heiße Diskussion aufkam, dass bei einer "Zulassung" von Surfbrettern ( mit Nummern Schild, senkrecht stehend + TÜV-Plakette ) der Surfer folgendes mitzuführen hätte: Rettunsring / Schwimmweste, Anker mit Kette + Seil, Signalhorn, Signalfahne, Notfall-Paddel, Ersthilfe-Kasten ....) kommt man schon ins Grübeln.
Es ist einfach die Länge! Eine Luftmatraze dürfe imho nicht länger als 245 cm sein. Das Mitführen eines Zollstocks dürfte für Kontrollen hilfreich sein. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Die Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Zuerst einmal solltest du Klarstellen, auf welchem Gewässer du unterwegs sein willst. Um nur ein Beispiel zu geben:
Fühlinger See (Köln) = alles ist erlaubt, solange es keinen festen Rumpf und keinen Motor hat.
Wupper = Erlaubt ist was schwimmt und keinen Motor hat. Die Einfahrt in die Naturschutzgebiete ist nur Kajaks und Kanus erlaubt (meines Wissens), und bestimmten Regeln unterworfen.
Rhein = Was steuerbar ist und sich aufgrund der Schiffahrtsregeln verhalten kann, ist erlaubt.
aber
Nicht alles was erlaubt ist, ist Sinnvoll!!!! Du haftest bei der Befahrung auf der Wasserstraße mit allem was du hast. Wenn dir ein Schiff ausweichen muss und auf Grund läuft, haben die dich ziemlich schnell am Haken und dann kannst du erstmal die Kreditkarte glühen lassen. Bei Bergungsaktionen gehen die Tausender nämlich im Minutentakt durch!!!
Das gleiche gilt für die Bergung deines Gefährtes aus dem Naturschutzgebiet!
Luftmatratzen gelten i.d.R. nicht als Boote, weil sie nur Auftriebshilfen sind. das gleiche gilt für Badeboote. Die Grenzen sind natürlich fließend und normalerweise immer anders ausgelegt. In den Fällen die mir zu Ohren gekommen sind wurde häufig nicht nach dem Gesetz aber immer mit gesundem Menschenverstand gehandelt. Die die sich hinterher bei mir erbosten, weil sie vom Rhein verwiesen wurden wahren meiner Meinung nach Lebensmüde.
Insgesamt ist zu sagen hier gibt es Bereiche des Bundes, Landesrechts, dann Richtlinien und Verordnungen der Bezirksregierungen, Und dann gibt es das Kommunal und Privatrecht. Dazu kommen Internationale Verträge, die daneben noch gelten! Da kann nur der Einzelfall betrachtet werden.
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