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Täter 1 und Täter 2 haben gemeinsam in einem nicht näher bekannten Land einen Bankraub begangen. Sie haben ferner gemeinsam einen Menschen getötet.
In dem Land wird eine Bankraub mit fünf Jahren Gefängnis geahndet, für ein Tötungsdelikt gibt es lebenslänglich.
T1 und T2 werden gefaßt und getrennt voneinander untergebracht und können von da an keinen Kontakt mehr miteinander aufnehmen.
Beiden kann der Bankraub unproblematisch nachgewiesen werden. Das Tötungsdelikt aber nur, wenn mindestens einer gesteht und die Mittäterschaft des Anderen bestätigt.
Von der zuständigen Stelle wird T1 und T2 folgendes Angebot gemacht: Wenn keiner das Tötungsdelikt gesteht, werden beide zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Gesteht einer von ihnen und bestätigt die Mittäterschaft des Anderen, wird er nur zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt, der andere erhält Lebenslänglich.
Gestehen allerdings beide und bestätigen ihre Mittäterschaft wechselseitig, werden beide zu Lebenslänglich verurteilt.
Was für ein Verhalten sollte ein Anwalt T1 empfehlen, damit dieser eine möglichst geringe Strafe erhält? Kontakt zueinander können T1 und T2, wie geschrieben, nicht herstellen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Kontakt zum Anwalt von T2 herstellen oder die Vertretung von T 2 übernehmen geht auch nicht? _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Wenn T2 aussagt, wandert T1 auf jeden Fall lebenslänglich in den Bau, egal ob T1 aussagt oder nicht. Das können wir also aus unserer Betrachtung ausklammern. Dementsprechend stehen Aussage mit evtl. 6 Monaten gegen Schweigen mit evtl. 5 Jahren.
Die Empfehlung zur Aussage verringert also evtl. das Strafmaß, erhöht es aber keinesfalls.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.01.08, 08:55 Titel:
Tastenspitz hat folgendes geschrieben::
Kontakt zum Anwalt von T2 herstellen oder die Vertretung von T 2 übernehmen geht auch nicht?
Nein.
Andreas Hüttig hat folgendes geschrieben::
Die Empfehlung zur Aussage verringert also evtl. das Strafmaß, erhöht es aber keinesfalls.
Wenn beide Anwälte ihren Mandanten diese Empfehlung geben und diese sie befolgen, wird dies sicherlich zur Erhöhung des Strafmaßes führen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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