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"hör auf mich zu dissen" / "du bis ne plööööde Kuuuuh!" / "mach mich nich laufend an"
durchaus zum Anlass nehmen, um über das Thema "mobbing" in der Klasse zu diskutieren. Wenn es aber obszön wird oder nur noch blöde
Zitat:
"meiner iss länger wie deiner" / "quatsch, ich kann viel weiter pi***"
, dann ist mir die Unterrichtszeit zu schade für so einen Quatsch. Wer sowas vorliest, kann nämlich den Rest der Stunde vergessen. Selber schuld.
Echte Beleidigungen würde ich auch nicht vorlesen - sonst meint das Opfer noch, dass der Lehrer gleich mit-beleidigt. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ich vermute aber, das gilt nicht für Zettelchen im Unterricht
Das Postgeheimnis gilt, wie schon der Name sagt, für die Post (und ähnliche Unternehmen) sowie deren Beschäftigte - zur Bestrafung bei Verstößen siehe § 206 StGB.
Das Briefgeheimnis (zu beachten von jedermann) betrifft verschlossene Schriftstücke (keine 'Zettelchen') - siehe § 202 StGB.
Ich wollte auch nur sagen: mit verschlossen allein hat das nichts zu tun,
Doch.
häschen hat folgendes geschrieben::
denn das berührt auch Postkarten,
Nein.
Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, (...)
häschen hat folgendes geschrieben::
Wird so eine Postkarte , die an mich adressiert ist versehentlich meiner Nachbarin zugestellt, dann kann sie diese zwar lesen, verletzt aber in dem Moment das Briefgeheimnis,
Nein.
häschen hat folgendes geschrieben::
weiss ich noch aus meiner Zeit als Zusteller!)
Für die gilt ja auch das Postgeheimnis. Das macht diese Unterscheidung meines Wissens nicht.
häschen hat folgendes geschrieben::
Wie also muss ein Brief beschaffen sein, damit sein Inhalt unter da Briefgeheimnis fällt?!?
geschlossen _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
hier geht es nicht um das Brief-/Post-/Fernmeldegeheimnis, sondern den Schutz personenbezogener Daten.
Das Lesen des Briefes dürfte zulässig sein (dient behördl. Zwecken und zwar Prüfung auf Beleidigung/Störung Unterricht).
Vorlesen ist eine Weitergabe von Daten. Das ist unzulässig, da eine gesetzl. Ermächtigung nicht existiert; dies ist auch aus päd. Gründen nicht gerechtfertigt. _________________ mfg
Klaus
"hör auf mich zu dissen" / "du bis ne plööööde Kuuuuh!" / "mach mich nich laufend an"
"meiner iss länger wie deiner" / "quatsch, ich kann viel weiter pi***"
_________________ mitternächtliche Grüße.
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 17.01.08, 01:06 Titel:
Adressat wirft Empfänger vor er würde ihn dissen dürfte z.B. Datensatz 1 sein...
Empfänger behauptet daraufhin, dass der Adressat der ersten Bemerkung eine blöde Kuh ist...
Sind für mich Daten. Ich bin allerdings immer wieder froh, wenn ich nicht solches Kraut als Daten vorgesetzt bekomme zum auswerten aber manchmal ist das gar nicht soweit weg davon... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Adressat wirft Empfänger vor er würde ihn dissen dürfte z.B. Datensatz 1 sein...
Empfänger behauptet daraufhin, dass der Adressat der ersten Bemerkung eine blöde Kuh ist...
Sind für mich Daten. Ich bin allerdings immer wieder froh, wenn ich nicht solches Kraut als Daten vorgesetzt bekomme zum auswerten aber manchmal ist das gar nicht soweit weg davon...
Für mich sind das keine "Daten". "Schülerdaten" wären Geburtstag und -ort, Wohnort, Name und Anschrift der Eltern, Personenstand des Schülers oder der Eltern, Telefonnummer(n), Kontostand ....
Klar, wenn da steht " .. erzähls doch in deinem blöden Heim du A****. ... " , dann lägen tatsächlich "Daten" vor, nämlich, dass der Angesprochene eben nicht bei seinen Eltern wohnt. _________________ mitternächtliche Grüße.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
(1) Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).
Dazu gehört mE auch die Tatsache, dass Person A den Text auf dem Zettel geschrieben hat. Sachliches Verhältnis: Person A hat geschrieben "Ich kann den Lehrer nicht leiden." Würde man das nicht so sehen. dürfte die Behörde alle Schreiben von X-Beliebigen Personen veröffentlichen, solange dort die Personendaten geschwärzt sind. _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 21.01.08, 00:47 Titel:
Daten ist mehr oder weniger alles aus dem sich Informationen gewinnen lassen. Daher gehören auch die von mitternacht zitierten Arten von Dialogen meines erachtens dazu... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
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Na gut - (mehr überredet als überzeugt) -, aber warum sollten Daten, die der Betreffende selbst veröffentlicht, noch irgendwie schützenswert sein? Der Zettel wird schließlich unverschlossen durch die Klasse gereicht, jeder, der ihn in der Hand hält, kann alles lesen. Und durch "Vorlesen" wird das "Publikum" ja nicht vergrößert, es ist dieselbe Klassengemeinschaft, durch deren Hände der Zettel vorher auch schon ging.
Wenn ich in einer der zahllosen "Schüler-Tratsch-Communities" (um jetzt keine Namen zu nennen) lese, dass Schüler X der Meinung ist "Englisch ist ein A****loch und Deutsch sein kleiner Bruder" und Schüler Y das "Hassfach Bio" hat, dann ist das ja auch öffentlich. Und genau mit dieser Argumentation, dass Daten bereits öffentlich sind, hat ja eine Lehrerin den hier zitierten Prozess verloren. _________________ mitternächtliche Grüße.
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nur die Lehrerin war nicht als Empfänger des Zettels gedacht. Was wäre, wenn Person A der Person B auf offener Straße einen offenen Liebesbrief gibt, ein Polizist das sieht und den Zettel einfach mal wegnimmt und laut vorlesen würde. _________________ mfg
Klaus
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