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Was ist eigentlich mit dem Autofahrer, der den Jungen überfahren hat?
Der Junge ist ja letztlich nicht durch das "Aussetzten" zu Tode gekommen.[/quote] _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Doch, denn würde man sich das "Aussetzen" wegdenken, würde er noch leben. Aber natürlich hat auch der Fahrer den Tod mitverursacht so dass auch bei ihm eine fahrlässige Tötung gegeben sein könnte. Da kommt es aber sehr stark auf die Umstände des Einzelfalls an.
Doch, denn würde man sich das "Aussetzen" wegdenken, würde er noch leben. Aber natürlich hat auch der Fahrer den Tod mitverursacht so dass auch bei ihm eine fahrlässige Tötung gegeben sein könnte. Da kommt es aber sehr stark auf die Umstände des Einzelfalls an.
Wenn ich mir das Unfallfahrzeug wegdenke, dann würde er noch leben. Und was heisst da "mit verursacht" in dem Zusammenhang? Das verstehe ich nicht.
Das ist die alte Geschichte mit "wenn.....dann...." Verkettungen. Wo soll man dann da einhaken.
Wenn der Diskobetreiber dem nicht soviel eingeschenkt hätte, dann....
oder
Wenn die ersten Polizeikräfte den Jungen in die Ausnüchterung verbracht hätten, dann.... _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Ich halte den von Exrichter als letzten geposteten Link durchaus für komplett lesenswert.
Eine Stelle fällt mir in dem Text besonders auf, weniger deshalb, weil man nun genau weiß, was wirklich los war, als deshalb, weil der Inhalt, wenn er denn stimmt, ja wohl von unabhängigen Zeugen stammt.
Zitat:
Mit dem Auftauchen der Beamten nimmt die Sache in den Augen der Eheleute B. eine befremdliche Wendung. »Ich bin der Präsident der Vereinigten Staaten«, stellt M. sich dem inzwischen unruhig hin und her trippelnden Robert vor, »und das«, er weist auf den Kollegen, »ist Micky Mouse.« Robert lächelt.
Unter einem seriösen Polizeiauftritt verstehe ich etwas anderes. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
[quote="Tastenspitz"]Wenn ich mir das Unfallfahrzeug wegdenke, dann würde er noch leben. Und was heisst da "mit verursacht" in dem Zusammenhang? Das verstehe ich nicht.
Das bedeutet, dass auch der Autofahrer eine Ursache für den Tod des Jungen gesetzt hat und man deswegen untersuchen muss, ob dies vorwerfbar war.
Zitat:
Das ist die alte Geschichte mit "wenn.....dann...." Verkettungen. Wo soll man dann da einhaken.
Wenn der Diskobetreiber dem nicht soviel eingeschenkt hätte, dann....
oder
Wenn die ersten Polizeikräfte den Jungen in die Ausnüchterung verbracht hätten, dann....
Genau. Und wenn der Autohändler dem Fahrer das Auto nicht verkauft hätte, dann. Deshalb darf man bei der Frage der Verursachung nicht stehen bleiben, sondern muss weiter fragen: Hättest du (Autofahrer, Discobetreiber, Polizist, Händler) bei deiner Handlung ernsthaft damit rechnen müssen, dass dein Tun solche Folgen haben könnte?
Die junge Frau, die im Jahr 2002 den von zwei Polizisten angetrunken auf der Landstraße ausgesetzten Robert Syrokowski (18 ) überfahren hatte, ist Stunden vor Beginn des Prozesses gegen die beiden Beamten selbst Opfer eines tödlichen Verkehrsunfalls geworden. Roberts Eltern hatten gerade auf diese Zeugin große Hoffnungen gesetzt, am Ende doch noch Näheres darüber zu erfahren, wie und warum ihr Sohn in jener dunklen Dezembernacht gestorben war.
Die Zeugin Johanna H. (27) starb am Montagabend gegen 21 Uhr auf der Europastraße 27 zwischen Großenbrode und Heiligenhafen, als der Fahrer eines holländischen Klein-Lkw bei einem gewagten Überholmanöver auf die Gegenfahrbahn geriet und mit dem Auto der Lübeckerin zusammenstieß. Genau 14 Stunden später begann der Prozess gegen die beiden Polizisten. Für diesen, auch für sie schweren, Tag hatte sich Johanna H. an diesem Abend noch Beistand bei einer auf Fehmarn lebenden Freundin erhofft. Dort kam sie nicht mehr an.
...
Die tödliche Unfallfahrt im Dezember 2002 hat Johanna H. nach Angaben eines Freundes über Jahre beschäftigt. Zunächst war auch gegen sie ermittelt worden. Das Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde vom Amtsgericht Lübeck erst im Januar 2006 eingestellt. Begründung: Die Schuld der Arzthelferin am Tod von Robert Syrokowski sei zu gering für eine Verurteilung. Johanna H. hatte als Angeklagte in diesem Verfahren über den Unfallhergang geschwiegen. In dem Prozess gegen die Polizisten hätte sie als Zeugin die Aussage nicht mehr verweigern dürfen.
http://www.ln-online.de/artikel/2123209/Toter_Sch%FCler:_Zeugin_starb_14_Stunden_vor_dem_Prozess.htm hat folgendes geschrieben::
In dem Prozess gegen die Polizisten hätte sie als Zeugin die Aussage nicht mehr verweigern dürfen.
Und was wäre mit §55 StPO Absatz 1? Schließlich hätte sie sich doch noch immer einer Straftat bezichtigen können. Schließlich hätte mWn. das Verfahren gegen sie wieder aufgenommen werden können, wenn durch ihre Aussage neue Erkenntnise über den Unfall aufgetaucht wären, oder? _________________ Geist ist Geil!
das ist nun eine seltsame Schicksalsfügung dass die junge Frau auch verunglückt ist. Aber warum wartet man mit solchen Prozessen überhaupt so lange. Ich könnte mir vorstellen, dass noch so langer Zeit doch auch die Erinnerung getrübt sein kann
Die Staatsanwaltschaft hat vorher die Aufnahme des Falles (Aufgrund der Aussage der Polizisten) "verweigert". Der Richter kann ja keine Verhandlung vorher einberufen ^^
Aber warum wartet man mit solchen Prozessen überhaupt so lange. Ich könnte mir vorstellen, dass noch so langer Zeit doch auch die Erinnerung getrübt sein kann
Die Aufklärung der Todesumstände des Gymnasiasten ist weniger von den Strafverfolgungsbehörden geleistet worden als vielmehr von seinen Eltern und deren Rechtsanwalt Klaus Nentwig. Die Staatsanwaltschaft Lübeck dagegen war mäßig interessiert. Drei Tage nach Roberts Tod meint die zuständige Staatsanwältin, es lägen keine Anhaltspunkte für einen Pflichtverstoß der Polizeibeamten vor, dabei stützt sie sich auf die Aussagen der Beamten G. und M., die von einer Hilflosigkeit des Jungen nichts bemerkt haben wollen. Als Nentwig sechs Wochen später die Akte einsieht, ist sie so gut wie leer. Der Anwalt fordert die Staatsanwältin auf, endlich tätig zu werden: Unterlagen zu beschlagnahmen, Zeugen zu vernehmen, Gutachten in Auftrag zu geben – doch die hat es nicht eilig. So gehen die Tonbandmitschnitte der beiden Polizeieinsätze jener Nacht verloren und auch die Notrufe, die Robert aus dem Polizeiwagen unter 110 abgesetzt hat, sind inzwischen gelöscht.
Am 16. September 2003 stellt die Staatsanwaltschaft ihre spärlichen Ermittlungen ganz ein: Der Tod des Robert Syrokowski sei ein »tragischer Unglücksfall«, niemand sei verantwortlich. Weil Nentwig sich vergeblich beim Generalstaatsanwalt beschwert, muss er schließlich das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht anrufen, um die Staatsanwaltschaft Lübeck zur Wiederaufnahme der Ermittlungen zu zwingen. Sein Antrag hat zunächst Erfolg, doch im November 2004 werden die Ermittlungen abermals eingestellt. Auch diese Verfügung greift der Rechtsanwalt mit der Beschwerde an, die der Generalstaatsanwalt wiederum verwirft.
Wieder ruft Rechtsanwalt Nentwig das Oberlandesgericht an, dieses führt noch einige Ermittlungen selbst durch und ordnet dann die Erhebung der Anklage wegen »Aussetzung des Robert Syrokowski« an. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lübeck kämpft die zum Jagen getragene Staatsanwaltschaft nicht für die Verurteilung, sondern für die Freisprechung der beiden Angeklagten.
Genau. Und wenn der Autohändler dem Fahrer das Auto nicht verkauft hätte, dann. Deshalb darf man bei der Frage der Verursachung nicht stehen bleiben, sondern muss weiter fragen: Hättest du (Autofahrer, Discobetreiber, Polizist, Händler) bei deiner Handlung ernsthaft damit rechnen müssen, dass dein Tun solche Folgen haben könnte?
Meine Einschätzung dieser Frage:
Ja mit Einschränkung - was den Diskobetreiber angeht.
Ja - was die erste Streife angeht.
Ja - was den Jungen selber angeht.
Nein mit Einschränkung - was die zweite Streife angeht (Wahrheitsgemäße Aussage vorausgesetzt) _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Kann man das ihrer Meinung nach mit gutem Gewissen vorraussetzen? Für mich persönlich ist die Faktenlage zu undurchsichtig um mir da ein abschließendes Urteil zu bilden. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das ihre einseitige Vorraussetzung eine Präferenz wiederspiegelt. Wenn dem nicht so ist, bitte ich die Fehlannahme zu entschuldigen.
Kann man das ihrer Meinung nach mit gutem Gewissen vorraussetzen? Für mich persönlich ist die Faktenlage zu undurchsichtig um mir da ein abschließendes Urteil zu bilden. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, das ihre einseitige Vorraussetzung eine Präferenz wiederspiegelt. Wenn dem nicht so ist, bitte ich die Fehlannahme zu entschuldigen.
Wahrheitsgemäße Aussage gilt natürlich generell, nicht nur für die zweite Streife.
Das war mißverständlich-sorry. _________________ ...Süffig wie zwei Weissbiere ®
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Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Am 16. September 2003 stellt die Staatsanwaltschaft ihre spärlichen Ermittlungen ganz ein: Der Tod des Robert Syrokowski sei ein »tragischer Unglücksfall«, niemand sei verantwortlich. Weil Nentwig sich vergeblich beim Generalstaatsanwalt beschwert, muss er schließlich das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht anrufen, um die Staatsanwaltschaft Lübeck zur Wiederaufnahme der Ermittlungen zu zwingen. Sein Antrag hat zunächst Erfolg, doch im November 2004 werden die Ermittlungen abermals eingestellt. Auch diese Verfügung greift der Rechtsanwalt mit der Beschwerde an, die der Generalstaatsanwalt wiederum verwirft.
Wieder ruft Rechtsanwalt Nentwig das Oberlandesgericht an, dieses führt noch einige Ermittlungen selbst durch und ordnet dann die Erhebung der Anklage wegen »Aussetzung des Robert Syrokowski« an. In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lübeck kämpft die zum Jagen getragene Staatsanwaltschaft nicht für die Verurteilung, sondern für die Freisprechung der beiden Angeklagten.
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