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Also zuerst ist er leichenblass und zeitweilig regungslos (passt mMn auf den Zustand eines 18-jährigen mit 2 Promille) und wenige Minuten später (immernoch 18 und 2 Promille) ist er dann topfit, schnallt sich selbst an und hantiert mit seinem Handy? Also wenn das wirklich die selbe Person war, dann stimmt eine der Aussagen nicht ...
So etwas gibt es!
Was macht Dich so sicher, dass es das nicht gibt? _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Also zuerst ist er leichenblass und zeitweilig regungslos (passt mMn auf den Zustand eines 18-jährigen mit 2 Promille) und wenige Minuten später (immernoch 18 und 2 Promille) ist er dann topfit, schnallt sich selbst an und hantiert mit seinem Handy? Also wenn das wirklich die selbe Person war, dann stimmt eine der Aussagen nicht ...
So etwas gibt es!
Dem kann ich nur zustimmen.
Alkoholisierte Personen neigen zu sehr starken Stimmungs- und Verhaltensschwankungen. Innerhalb einer halben Stunden kann eine Person, welche zuerst nicht ansprechbar war, schon wieder topfit sein und Reden wie ein Wasserfall.
Alles schon diesnstlich erlebt.
Es dürfte sehr schwer sein, den 2. Kollegen zu beweisen, dass sie lügen. Insbesondere da sogar die mit ihnen anwesende Rettungswagenbesatzung angibt, dass zwar eine Alkoholisierung vorlag, der Mann aber nicht volltrunken war.
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Aber einen Jugendlichen (das ist sehr wohl noch ein 18jähriger) der sich selber mal überschätzt hat und total besoffen ist, kilometerweit von Häusern u.a. im Dunkeln alleine auszusetzen, das ist definitiv fahrlässige Tötung. So etwas könnte man schon als Folter bezeichnen.
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Nun entspann Dich mal etwas!
Der Mann war nicht Jugendlicher, sondern volljährig!
Er ist grundsätzlich für sich selbst verantwortlich und kann sich die Birne so zunageln, wie er will!
Die Frage, um die es hier geht, ist, ob er sich aufgrund seines Zustandes in einer Gefahr befand, und ob die Beamten das auch hätten erkennen müssen? _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Die Frage, um die es hier geht, ist, ob er sich aufgrund seines Zustandes in einer Gefahr befand,
das dürfte unstreitig sein
Zitat:
und ob die Beamten das auch hätten erkennen müssen?
Ob sie es hätten erkennen KÖNNEN und müssen eröffnet die fahrlässige Tötung (so LG Lübeck), ob sie es erkannt HABEN und trotzdem gehandelt haben die Aussetzung mit Todesfolge (so möchte es der BGH wohl nach Studium des Urteils und der Urteilsgründe nicht ausschließen).
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.01.08, 10:05 Titel:
Roni hat folgendes geschrieben::
ja möglich, aber seltsam ist das schon.
Wenn Polizisten unter Tatverdacht stehen, können durchaus "seltsame" Dinge passieren.
Siehe z.B. auch hier --> www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,523462,00.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.01.08, 10:56 Titel:
Ivanhoe hat folgendes geschrieben::
Exrichter hat folgendes geschrieben::
Klein-Fritzchen hat folgendes geschrieben::
Die Frage, um die es hier geht, ist, ob er sich aufgrund seines Zustandes in einer Gefahr befand,
das dürfte unstreitig sein
Ist es das? Zumindest hatten es der Rettungsdienst UND 2 Polizisten nicht so gesehen!
Objektiv wohl unstreitig, subjektiv umstritten. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Hätte er sich objektiv nicht aufgrund seines Zustandes in Gefahr befunden, so wäre er noch am leben. Ob die Polizisten dies subjektiv hätten erkennen können und müssen, werden wir hier wohl nicht abschließend beantworten können.
Ich denke, diese beiden Geschichten haben nicht wirklich was miteinander zu tun. Außerdem finde ich eine solche Anspielung sehr unpassend!
Nicht zuletzt, weil ich selber einer NRW- Hundertschaft angehöre und Kollegen aus meiner Gruppe unmittelbar nach dem Unfall zugegen waren.
Alkoholisierte Personen neigen zu sehr starken Stimmungs- und Verhaltensschwankungen. Innerhalb einer halben Stunden kann eine Person, welche zuerst nicht ansprechbar war, schon wieder topfit sein und Reden wie ein Wasserfall.
Alles schon dienstlich erlebt.
Gerade diese Aussage bestätigt doch das leichtsinnige und in meinen Augen pflichtwidrige Verhalten.
Und liest man sich den von Exrichter eingestellten Beitrag http://www.zeit.de/2008/02/Fall-Robert
ganz durch, lässt sich mich das erste Urteil sehr stark am Rechtssystem und der Sorgfaltspflicht der Staatsanwaltschaft zweifeln.
Zitat aus dem Link von Exrichter:
Zitat:
Und auf den Willen eines erkennbar Verwirrten komme es nicht an. Statt den leicht bekleideten Robert heimzufahren oder zu seinen Freunden in die Disco zu bringen, hätten die Beamten ihn abtransportiert und seine Lage durch den Ortswechsel an eine unbewohnte Stelle »objektiv verschlechtert«. Gegen die Polizisten spreche auch, dass sie der Einsatzleitung diese Fahrt verheimlicht hätten.
Die Vermutung, dass hier etwas vertuscht werden soll muss nicht nur erlaubt sein, sondern drängt sich regelrecht auf.
Da stimme ich Roni 100% zu.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 14.01.08, 17:16 Titel:
thomas26 hat folgendes geschrieben::
Außerdem finde ich eine solche Anspielung sehr unpassend!
Warum?
thomas26 hat folgendes geschrieben::
Nicht zuletzt, weil ich selber einer NRW- Hundertschaft angehöre und Kollegen aus meiner Gruppe unmittelbar nach dem Unfall zugegen waren.
Und in beiden Fällen stellen die Angehörigen Fragen - und nicht die Kollegen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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