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Weiterbildung - Klausur wird nicht zurückgegeben ?

 
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 16:10    Titel: Weiterbildung - Klausur wird nicht zurückgegeben ? Antworten mit Zitat

Ich nehme an einer Weiterbildung teil die vom Arbeitgeber durchgeführt und finanziert wird.

Klausuren werden zur Ansicht (unter Aufsicht) kurzzeitig zurückgegeben, jedoch darf man sie nicht behalten, mitnehmen, kopieren oder dergleichen.

Begründung seitens der "Schule": die Schule hätte eine Archivierungspflicht und es bestünde die Gefahr, dass die Klausuren an untere Kurse weiter gereicht werden.



Ich kann mich nicht daran erinnern, in der allgemeinbildenen Schule noch während der Berufsausbildung, irgendwelche Klausuren wieder abgegeben zu haben.


Frage: darf eine Weiterbildungsstätte Klausuren einfach behalten ?
Muss sie mir auf Antrag eine Kopie zur Verfügung stellen ?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 16:24    Titel: Re: Weiterbildung - Klausur wird nicht zurückgegeben ? Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::
Ich nehme an einer Weiterbildung teil die vom Arbeitgeber durchgeführt und finanziert wird.

Klausuren werden zur Ansicht (unter Aufsicht) kurzzeitig zurückgegeben, jedoch darf man sie nicht behalten, mitnehmen, kopieren oder dergleichen.

Begründung seitens der "Schule": die Schule hätte eine Archivierungspflicht und es bestünde die Gefahr, dass die Klausuren an untere Kurse weiter gereicht werden.

Ich kann mich nicht daran erinnern, in der allgemeinbildenen Schule noch während der Berufsausbildung, irgendwelche Klausuren wieder abgegeben zu haben.


Frage: darf eine Weiterbildungsstätte Klausuren einfach behalten ?
Ja. In Bayern müssen alle Schulen das. Die Eltern unserer Schüler haben ein Recht auf Einsicht (auf Antrag - viele Kollegen geben die Arbeiten auch "einfach so" mit nach Hause, weil "Verbesserung" als Hausaufgabe gegeben wird), die Schule aber die Pflicht, die Arbeiten zu verwahren. Abschlussarbeiten (Realschul-Abschlussprüfung, Abitur) dürfen nur unter Aufsicht vom Kandidaten bzw. seinen Eltern eingesehen werden.
Ursache für diese Vorgehensweise ist, dass Arbeiten auch schon mal manipuliert wurden, um dann (außer-)gerichtlich bessere Noten zu erstreiten. Wenn sowas aber auffällt, geht der Schuss nach hinten los - dann kann durchaus der Abschluss aberkannt werden.
Zitat:
Muss sie mir auf Antrag eine Kopie zur Verfügung stellen ?
Kann schon sein - kommt aufs Bundesland drauf an.
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 16:32    Titel: Antworten mit Zitat

danke soweit;

hier ein paar zusätzliche Angaben:


- keine allgemeinbild. Schule sondern Weiterbildungsstätte des Arbeitgebers
(gibts da andere Vorschriften ?)

- Standort: Niedersachsen

- wir sind alle volljährig (22-45 Jahre)

- es handelt sich nur um Zwischenklausuren, oder "Lernzielkontrollen", die absolut gar kein bisschen in den letzendlichen Abschluss (Abschlußprüfung) einfliessen.
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Doc_Schnaggls
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Anmeldungsdatum: 15.03.2007
Beiträge: 475
Wohnort: Großraum Stuttgart

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 16:37    Titel: Re: Weiterbildung - Klausur wird nicht zurückgegeben ? Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

Begründung seitens der "Schule": die Schule hätte eine Archivierungspflicht und es bestünde die Gefahr, dass die Klausuren an untere Kurse weiter gereicht werden.


Hallo,

ich nehme mal an, dass genau hier "der Hase im Pfeffer" liegt und sich die Schule lediglich die Arbeit sparen will, für die nächste Klasse eine neue Klausur erstellen zu müssen... Winken

Grüße,

Doc Schnaggls
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

nunja, das sollen die sich mal keine Illusionen machen; die Fragen und Antworten werden trotzdem, so gut es geht, von uns protokolliert.

Die Sache ist einfach die:

Die Kursleitung hat eine etwas eigenwillige Ausdrucks- und Bewertungsart.

Darunter haben alle bisherigen Kurse gelitten und es wird sich nichts ändern.
Nun hat niemand vor, seine Klausur in die Hand zu bekommen und ihr damit eines Auszuwischen.

Aber der Lerneffekt ist gleich 0, wenn die Klausur kurz zurück gegeben wird, im Schnellgang Fragen und Antworten besprochen werden und dann ist man sie auch schon wieder los.

Immerhin befinden sich, zumindest die Kursteilnehmer, in der Erwachsenenbildung !

Man kann sich so weder mit den eigenen Fehlern auseinander setzen, noch ein System in dem, was die Kursleitung eigentlich verlangt, erkennen.

Das geht schon damit los, dass z.B. offene Fragen gestellt werden: manchmal ist explizit angegeben, wieviele Antworten man geben soll, manchmal soll man es anhand der erreichbaren Punkte erraten !

Kurzum: es geht nicht um blossen Sammeltrieb sondern es wäre eine echte Hilfe, wenn man sich länger mit den Ergebnissen der Klausuren auseinander setzen könnte.
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

- keine allgemeinbild. Schule sondern Weiterbildungsstätte des Arbeitgebers
(gibts da andere Vorschriften ?)


Ja, da gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

das ist das Problem.

Die diesbezgl. "Verordnung über die Weiterbildung....." geht nicht darauf ein.

Dort werden der Stundenumfang und die Abschlußprüfungen umrissen;
jedoch wird nicht auf Inhalte oder Klausuren eingegangen.

Nebenabreden / Verträge gab es nicht.

Es ist aber richtig, dass es in bestimmten Gegenden tatsächlich eine Aufbewahrungspflicht für Schulen gibt ?

Gilt dies - generelll - auch (neuerdings ?) für Niedersachsen ?


Mir ist nicht erinnerlich dass ich jemals, irgendwo, meine Klausuren wieder abgeben musste.

Aber die Zeiten mögen sich ja ändern Winken
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::

Es ist aber richtig, dass es in bestimmten Gegenden tatsächlich eine Aufbewahrungspflicht für Schulen gibt ?
Bayern ist keine "Gegend", sondern ein Bundesland.

Zitat:
Gilt dies - generelll - auch (neuerdings ?) für Niedersachsen ?
Generell gilt es nicht; z. B. nicht in NRW (wohl aber für Abschlussarbeiten - meine Abitur-Klausuren habe ich seit der Abgabe (also jahrzehntelang) nicht wiedergesehen.Das Bedürfnis danach hat aber deutlich abgenommen Winken .

Zitat:
Mir ist nicht erinnerlich dass ich jemals, irgendwo, meine Klausuren wieder abgeben musste.
Ironie Smiley Das hat ja hoffentlich nichts mit Demenz zu tun?

Zitat:
Aber die Zeiten mögen sich ja ändern Winken
Das dürfte nicht an den Zeiten liegen, sondern dass die Schule eine nicht-öffentliche ist.
Den Prüfungsbogen für die Führerscheinprüfung oder den Prüfungsbogen für das Rettungsschwimmer-Abzeichen habe ich auch niemals wieder gesehen, da wurde nicht mal eine Note mitgeteilt, sondern nur "Sie haben bestanden". Diese Prüfungen wurden eben nicht an "öffentlichen Schulen" abgelegt, daher kann hier auch nicht der Maßstab für "öffentliche Schulen" angelegt werden.
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Rechtlaie
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Anmeldungsdatum: 07.12.2004
Beiträge: 135

BeitragVerfasst am: 15.01.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

aha.

Soll unterm Strich also heißen:

wenn eine "nicht öffentliche" Schule meint, sie müsse die Klausuren behalten, kann man dagegen nichts machen.

Richtig ?

Ich habe kein Anrecht drauf, im Sinne von "ist aber mein Dokument etc." ?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtlaie hat folgendes geschrieben::
aha.

Soll unterm Strich also heißen:

wenn eine "nicht öffentliche" Schule meint, sie müsse die Klausuren behalten, kann man dagegen nichts machen.

Richtig ?
Ja, das dürfte so sein. Möglicherweise könnte man aber den Dozenten nach dem Unterricht noch mal ansprechen "ich habe Aufgabe 5 noch nicht richtig verstanden, könnten Sie mir bitte noch mal erklären, wo genau mein Fehler ist?" Ein Lächeln und höfliches Verhalten kann dabei sehr helfen.

Zitat:
Ich habe kein Anrecht drauf, im Sinne von "ist aber mein Dokument etc." ?
Klausuren/Prüfungsarbeiten unterliegen nicht dem Urheberrecht (da ist die "Schöpfungshöhe" zu gering) bei Aufgabenstellungen kann das durchaus anders aussehen. Bei den "Scheinklausuren" an der Uni haben wir auch nur kurz Einsicht unter Aufsicht nehmen dürfen; wer das Ding für länger in die Hand bekommen wollte, mußte schon mit einem Rechtsanwalt anrücken und das Nicht-Bestehen gerichtlich anfechten wollen.
Oder meinten Sie das im Sinne von "Das Papier habe ich aber mitgebracht!" ? Geschockt
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WOSO
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

Und was kann passieren, wenn man der Aufforderung, die Klausur zurückzugeben,
einfach nicht nachkommt. Muss dann die Schule auf Rückgabe klagen und wenn auf welcher Rechtsgrundlage?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.01.08, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

WOSO hat folgendes geschrieben::
Und was kann passieren, wenn man der Aufforderung, die Klausur zurückzugeben,
einfach nicht nachkommt. Muss dann die Schule auf Rückgabe klagen und wenn auf welcher Rechtsgrundlage?
Nein, das geht auch kostengünstiger. Die Schule bietet einen Tausch an: Rückgabe der Klausur gegen Aushändigung des nächsten Zeugnisses. Keine Klausur - kein Zeugnis.

Im übrigen könnte der Dozent in einem solchen Falle den Schüler auch "nötigen": "Sie verlassen den Raum erst, wenn ich Ihre Klausur in Händen halte!"
An der Uni haben wir das z. T. so gehandhabt, dass die Studenten den Raum zur Klausureinsicht nur ohne Taschen etc. betreten durften; alles, was sie bei sich haben durften, war der Studentenausweis. Damit haben sie dann ihr "Recht auf Einsicht" nachgewiesen. Jeder Ein-/Ausgang wurde mit einer studentischen Hilfskraft besetzt, die darauf achten musste, dass keine Klausur hinausgetragen wurde.

Denn falls ein Student gerichtlich gegen das Nicht-Bestehen vorgeht, muss die Klausur vorliegen. Bei einer Durchfallquote von rd. 80 % und Studentenzahlen von > 800 pro Jahrgang kam das durchaus öfter mal vor.
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