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Verfasst am: 17.01.08, 20:31 Titel: Bedeutung des Artikel 38, GG
Hallo zusammen,
wir sollen für den SoWi ZK die Bedeutung des Artikel 38 herausstellen...
So richtig sehe ich diese Bedeutung -so glaube ich zumindest- nicht...
Vielleicht hat noch jemand ein paar Ideen?
Ich denke, dass durch diesen Artikel im Grundgesetz Deutschland erst zu einem "richtigen" demokratischen Staat wird, weil er besagt, dass alle Macht vom Volke ausgeht. Ist das so richtig?
Außerdem steht darin ja fast eine Art Eid für Abgeordnete, weil geschrieben wird: "... und nur ihrem Gewissen unterworfen"...
Steckt noch mehr drin?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Viele Grüße, ~hummer~
Hier nochmal der Artikel 38 angefügt:
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 18.01.08, 01:13 Titel: Re: Bedeutung des Artikel 38, GG
~HUMMER~ hat folgendes geschrieben::
weil er besagt, dass alle Macht vom Volke ausgeht.
Nein, das sagt Art. 20 II GG.
Überlegen Sie doch mal die Konsequenzen, wenn eines der 5 Adjektive aus Art. 38 I GG fehlen würde. Oder was passieren würde, wenn Abgeordnete wirklich an Aufträge gebunden wären (z.B. die beliebte Frage, wieso es gut ist, daß sie insbesondere Wahlversprechen nicht einhalten *müssen*). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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