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Stornieren von Flügen

 
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patrick2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 13:36    Titel: Stornieren von Flügen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe am Freitag bei einem (Wortsperre: Firmenname)-Flug Mist gebaut, da ich trotz Alkohol-Verbots etwas getrunken habe und damit gegen die Forderungen des Flugpersonals verstoßen. Dies hatte dann zur Folge das ich meine Personalien abgeben durfte und nach der Landung mit aufs Polizeirevier musste und mir eine Verwarnung bekommen habe.
Soweit so gut, ich dachte damit wäre die Sache gegessen, bzw. eventuell kann ja nachträglich noch ne Anzeige kommen.

Als ich dann aber am Sonntag für meinen Rückflug einchecken wollte, wurde mir mitgeteilt, dass aufgrund des Theaters beim Hinflug ich nicht mitfliegen drüfe. Sicherlich dürfen die mich von Flügen ausschließen, aber doch wohl nicht ohne mir das vorher nachzuteilen, oder?! Die Konsequenz war nun das ich über 100€ für einen Rückflug zwei Tage später zahlen musste und dadurch auch noch zwei Schultage verpasst habe.

Kann ich da etwas gegen tun??

Danke!
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LostSoul
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat nicht mehr viel mit Luftrecht zu tun sondern eher mit dem geschlossenen Beförderungsvertrag. Und da wird wohl dringestanden haben, dass man nicht sternhagelvoll zu einem Flug erscheinen oder an Bord seinen Flachmann leeren darf und, falls doch, zu Fuß nach Hause geht bzw. sich eine andere Airline sucht, sofern die einen noch will.
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patrick2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 16:48    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, das verstehe ich. Aber kann man eine Art Kaufvertrag (den Rückflug) so einfach jemanden streichen, ohne dies vorher bekannt zu geben?
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LostSoul
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Auch das ist im Normalfall darin festgelgt. Und bekannt gegeben wurde es ja beim Check-In nehme ich an. Wann und wie hätten sie es dir sonst mitteilen sollen?
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patrick2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig. Sie hätten es mir per E-Mail oder Telefon mitteilen sollen. Wenn ich einen Flug buche bekomme ich doch auch eine Bestätigungs E-Mail. Mit der Bestätigungsnummer aus dieser E-Mail, welches quasi mein Flugticket darstellt, müsste die Buchung doch weiterhin Bestand haben, falls sie mir nichts anderes mitteilen.
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LostSoul
Gast





BeitragVerfasst am: 17.01.08, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal sollte das in Verbraucherrecht weiterdiskutiert werden. Mit Luftrecht hat das erstmal nichts zu tun. Hier geht es eher darum, was wann warum wie in die Luft darf.

Dann bleibt die Frage, ob Sie es dir früher hätten sagen können und müssen.

Hatten die überhaupt deine Telefonnummer?
Mussten die davon ausgehen, dass du per e-Mail zu erreichen bist im Urlaub?
Wann haben die die Entscheidung überhaupt gefällt?
Wäre dann ein geringerer Schaden entstanden?
Hättest du nicht nach der Nummer das selbst wissen/ahnen können?
Wurde es dir nicht vielleicht doch gesagt oder du darauf hingewiesen dass es passieren kann?

Ich befürchte, da wird nicht viel zu holen sein, den alternativen Rückflug hättest du ohnehin bezahlen müssen. Übernachtungskosten scheinst du nicht gehabt zu haben, und die beiden Schultage wird man schwer beziffern können.


Aber das sollte wie gesagt, im Verbraucherrecht diskutiert werden. Frag am besten mal einen Mod, dass das dahin verschoben wird.
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patrick2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist es wohl das beste wenn den Thread ein Mod verschiebt, oder?!

Die Airline hatte sowohl meine Telefonnumer als auch meine E-Mail.
Der Hinflug war Freitags und der Rückflug am anschließenden Sonntag.
Der Schaden wäre definitiv geringer ausgefallen, weil die Preise eigentlich immer mit der kürze der Zeit steigen.
Im Flieger selber wurde mir nichts gesagt und auf der Wache wurde halt auch nur ne Verwarnung ausgesprochen womit die Sache eigentlich gegessen sein sollte.
Übernachtungskosten sind dadurch auch zwei weitere angefallen.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Ich verschiebe mal zum Reiserecht.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 17.01.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Patrick,
Ihren konkreten Fall werden wir hier im Forum mit Hinweis auf die Forenregeln wohl nicht besprechen können.

Allgemein kann aber gesagt werden, dass für die Beantwortung der Frage zunächst die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der betreffenden Airline massgeblich sind. Fast alle Airlines behalten sich dort für bestimmte Fälle ein Beförderungsverweigerungsrecht vor.

Die Bestimmungen lesen sich meistens ähnlich, z.B. so:
Zitat:
Artikel 7: Beschränkung und Ablehnung der Beförderung

Beförderungsverweigerungsrecht
7.1. Wir können Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern, wenn wir Sie im Rahmen unseres pflichtgemäßen Ermessens vor der Buchung schriftlich davon in Kenntnis gesetzt haben, dass wir Sie vom Zeitpunkt der schriftlichen Benachrichtigung an nicht mehr auf unseren Flügen befördern werden. Dies kann der Fall sein, wenn Sie auf einem früheren Flug gegen die in den Artikeln 7 und 11 genannten Verhaltensregeln verstoßen haben und Ihre Beförderung deshalb unzumutbar ist. Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn
7.1.1. ...
7.1.2. ...

7.1.3. Ihr Verhalten, Ihr Zustand oder Ihre geistige oder körperliche Verfassung einschließlich der Auswirkungen von Alkoholgenuss oder Drogengebrauch derart ist, dass Sie sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzen; oder

7.1.4. Sie sich auf einem früheren Flug in nicht unerheblichem Maße regelwidrig verhalten haben und Grund zu der Annahme besteht, dass sich solches Verhalten wiederholen kann; oder

7.1.5. ... 7.1.11.


Das Recht auf Ausschluss von der Beförderung, selbst wenn man auf dem Rückflug stocknüchtern erscheint, dürfte unbestritten sein.

Einige Airlines kündigen in ihren ABB zumindest die Erstattung des Flugpreises für den Fall des Beförderungsausschlusses wegen einer der o.g. Paragraphen an.
Andere tun dies aber nicht, vermutlich, weil sie sich sicher sind, vor Gericht Haftungsansprüche erfolgreich abwehren zu können.

Die ABB fast aller Airlines sehen aber vor, dass der Pax über den Beförderungsausschluss vorher schriftlich informiert werden musste. Die Airlines werden zwar - vermutlich erfolgreich - argumentieren können, dass ihnen dies bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten von Passagieren mit unbekannter Urlaubsadresse unmöglich war. Sie sollten allerdings mindestens eine Email oder die Versuch der telefonischen Kontaktaufnahme als Anscheinsbeweis ihrer Bemühungen dokumentieren können.

Da somit das einzige Verschulden der Airline in der nicht (rechtzeitig) erfolgten - ohnehin erschwerten - Benachrichtigung des Passagiers liegen würde, ist es meiner Meinung nach eher ein Lotteriespiel, an welchen Richter man gerät und wie dieser eine Teilschuld des Passagieres wegen .ehemaligem Verstoss gegen die Beförderungsbedingungen gegen eine mögliche Teilschuld der Airline am entstandenen Schaden aufwiegt.

Meint
Risus
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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patrick2008
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, dann weiß ich jetzt bescheid.
Vielen Dank für die aufschlussreiche Hilfe!
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