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Verfasst am: 16.01.08, 00:05 Titel: Kündigung des Vertrags mit FitnessStudio, Aufenthaltsgenehmi
Guten Tag ,
vielleicht kennt sich jemand damit aus.
Person A hat einen Vertrag mit 24 Monaten der Laufzeit in Fitnessstudio geschlossen. Wegen seiner Unaufmerksamkeit hat A nicht gut diesen Vertrag gelesen und abgerechnet. Also kann A sich nicht es leisten. A befindet sich in Deutschland als Sprachstudent und hat ein Visum, das nur noch 5 Monaten gültig ist. Der Besitzer hat nur danach gefragt, was A weiter in Deutschland machen will . A antwortete, dass er vielleicht studieren wird. Also in der Vereinbarung steht Ermäßigungslegitimation als Student. (A ist kein Student).
Und jetzt kommt die Frage, ob dieser Vertrag gültig ist und wenn A jetzt nach seinem Heimatland zurückkommen will , was A nachweisen soll, um diesen Vertrag zu erkündigen.
Der Vertrag ist gültig, obwohl A - wie er selbst sagt - die Ermäßigung zu Unrecht erhalten hat.
Möchte A den Vertrag vorzeitig aufgrund eines Umzuges kündigen, muss diesen selbstverständlich nachweisen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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