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Erbenermittlung

 
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Casatit
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 12:57    Titel: Erbenermittlung Antworten mit Zitat

Hallo,

durch Angaben meiner Mutter, hat sich eine Erbenermittlungsfirma sich, bei mir und meiner Schwester gemeldet.

Wir haben den Vertrag dieser Erbenermittlungsfirma unterschrieben, nach einiger Zeit, haben wir einen Anwalt aufgesucht und haben diesen Vertrag wegen Sittenwidrigkeit gekündigt.

Die Erbenermittlungsfirma wollte für die Suche von uns 25% plus Auslagen und Mehrwertsteuer.

Wir haben dann das Nachlassgericht selbstständig ausfindig gemacht und uns dort schriftlich gemeldet. Von da an fing das ganze Eldorado an, oder anders ausgedrückt unser Albtraum.

Es erfolgten Schreiben vom Nachlassgericht, wo man von telefonischen und schriftlichen Anfragen, - Abstand nehmen soll.

Dann hat man festgestellt, dass der Nachlasspfleger uns Erben gar nicht gesucht hat und somit die Unterlagen unberechtigt, an diese Erbenermittlungsfirma übergeben hat.

Der Nachlasspfleger hat die Wohnung räumen lassen, doch die Adresse der angegebenen Firma existiert gar nicht und bis heute wurden keine Quittungen und Belege für die Wohungsauflösung vorgelegt und man bekam vom Nachlassgericht und Nachlasspfleger keine Antwort.

Daraufhin wurde die Polizei und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Geerntet hat man großes Schweigen und bis heute weiß ich immer noch nicht, - wer, wann und wo die Haushaltseinrichtung geblieben ist, will man von anderer Seite nicht wissen.
Um es einfacher auszudrücken, es wurde Betrug vom Nachlasspfleger vorgenommen.

Nicht genug der Vorkommnisse, hat der Nachlasspfleger, die Erbschaftsteuererklärung erst nach Beendigung seiner Nachlasspflegschaft eingereicht und die Steuerbescheide, erreichten uns Erben.
Der Nachlasspfleger hat per Beschluss, 10.000 Euro erhalten.

Das Erbe ist noch ungeteilt(Erbengemeinschaft), trotzdem besteht das Finanzamt auf die Zahlung der Erbschaftsteuer aus eigenem Vermögen, - nicht aus der Erbschaft.

Jetzt wurde der Nachlass, der sich vorher auf der Sparkasse gefunden hat, an das Amtsgericht übergeben. Dazu fehlen einem jegliche Worte, denn der Erbschein besteht schon seit einem Jahr und wir Erben sind schon genauso lange gefunden.

Es kommt vor, allerdings selten, dass ein Nachlass dem Amtsgericht zur Aufbewahrung übergegen wird. Wenn das Wörtchen - wenn nicht wäre. Das heißt, wenn die Erben nicht gefunden worden wäre, doch in unserem Fall, sind die Erben alle gefunden worden.

Damit noch alles komplizierter wird, hat die Bank natürlich auch ordentlich an dem Seil der Ungerechtigkeit gezogen. Es wurde eine Scheinrechnung für die nicht existierende Wohnungsauflösung gestellt, diese wurde abgebucht und auf Anschreiben war die Bank nicht bereit, irgendwelche Kontovorgänge vorzulegen. Auch hier das große Schweigen. Die Macht der Großen.

Es vergeht kaum ein Tag, wo ich nicht seit über zwei Jahren, irgendwo hin ein Schreiben in Sache Erbe versenden muss, mit dem Ziel die Machtkette zu durchsprengen. Ich verfüge über viel Ausdauer und erhoffe mir das Ziel, dass ein Wiederholungsfall bei anderen Erbschaften ausbleibt.

Wenn sich keiner wehrt, oder anders ausgedrückt, - es hat sich ja in der Vergangenheit leider nie einer gewehrt, sonst hätte ich ja leider diesen Fall nicht schildern können.

Vielleicht hat mir einer einen Tipp, wie man gegen diese Behörden vorgeht und wie man diese Erbenermittlungsfirma los bekommt.

Mit freundlichen Grüßen


Casatit
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