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Verfasst am: 19.01.08, 19:25 Titel: "Reise gewonnen, müssen nur ein Abo abschließen."
So, und hier meine dritte Frage für heute. Ich hoffe ihr wählt mich nicht zum dümmsten Verbraucher des Tages... ^^
Situation:
Person A wird von Callcenter-Mitarbeiter B angerufen, er habe eine Reise im Wert von 799,00 € gewonnen, Bedingung dafür sei nur das Abonnement einer Zeitschrift für 6 Monate (Kosten ca. 30,-).
A bekräftigt, dass er das Abo nur bezahlen werde, wenn die Karten für die Reise wie vereinbart ankommen.
Karten kommen nie, dafür regelmäßig die Zeitschrift eines Verlags C.
Da keine Unterschrift vorliegt und der "Gewinn" (dazu ist zu sagen dass A tatsächlich an einem Preisauschreiben teilgenommen hatte- bei dem es allerdings um ein Auto ging) nie zugeschickt wurde, meint A, die Zeitschrift, an der er sowieso kein Interesse hatte, mit ebensolcher Regelmäßigkeit wegwerfen zu können.
Verlag C beauftragt ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Zahlung, Zustellung der Zeitschrift wird eingestellt.
A ruft bei der Inkassogesellschaft an und schildert die Situation. Diese teilt A mit, dass, falls sie in den nächsten Wochen keine Rückmeldung erhält die Sache als erledigt anzusehen wäre.
Mehrere Monate danach liegt ein droherisch verfassten Brief einer weiteren Inkassogesellschaft D im Briefkasten.
Frage:
Wird das so weitergehen bis sich keine Inkassogesellschaften mehr finden oder A irgendwann die Forderungssumme von inzwischen ca. 130,-zahlt?
A hat bei B ein Abo abgeschlossen, die Leistung erhalten und behalten, zudem nicht widersprochen, also muss A dafür auch bezahlen. Die Inkassobüros sind sehr beharrlich.
Wenn aber der Vertrag mit Täuschung von A zustande kommt ist er unwirksam. A müsste dies aber beweisen. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Verfasst am: 22.01.08, 21:01 Titel: Zu: Big Guru; John Robie
John Robie hat folgendes geschrieben::
(...) Sie können Ihren Gewinn einklagen. (...)
Problem dürfte aber sein, dass Sie die Gewinnzusage nicht beweisen können, oder bekamen Sie die Zusage nach dem Telefonat in schriftlicher Form? (...)
Danke! Nein, ich habe keine solche Zusage erhalten.
Also müssen die nicht beweisen dass ich zugesagt habe und ich schon, dass mir die Reise versprochen wurde? Während des Gespräches habe ich deutlich gemacht ich würde das Abo nicht bezahlen wenn die Karten für die Reise nicht ankämen und erhielt auch eine klare Zustimmung. Ist das obsolet wenn es keine Indizien gibt? Habe auch nicht einmal etwas unterschrieben, wie gesagt. Könnten dann nicht einfach willkürlich Zeitschriften versendet werden und bei Nicht-Widersprechen einfach ein Abo als abgeschlossen angesehen werden?
Was auch stuzig macht, ist dass die beauftragte Inkassogesellschaft nun eine andere ist. Diese hat sich auch noch nicht gemeldet nachdem ich sie vor gut 2 Monaten darauf ansprach und ich gehe erfahrungsgemäß davon aus dass in einpaar weiteren Monaten ein Droh-Brief irgendeiner anderen Inkassofirma einfliegt.....
Also müssen die nicht beweisen dass ich zugesagt habe und ich schon, dass mir die Reise versprochen wurde?
Zwei Vorgänge:
1. Abonnement
Hier muss das Unternehmen beweisen, dass ein Vertrag geschlossen wurde.
2. Gewinn
Hier muss der Gewinner den Beweis liefern.
Zu 1. hat das Unternehmen ja keinerlei Nachweis. Dass ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, halte ich für unwahrscheinlich. Sollte er doch kommen, Widerspruch einlegen.
Vor 16 Jahren? Dass die Regierung so etwas noch nicht abgeschafft hat.. also, wenn ich Kaiser wäre dann würden hier Zucht und Ordnung herrschen! ^^
@ John Robie
Wenn das so ist, dann sieht es ja so aus als würde der fiktive Fall ein gutes Ende nehmen. Kann A, der naive Möchtegern-Gewinner also die zukünftigen Mahnbescheide seiner Brennholzsammlung hinzufügen?
Wenn das so ist, dann sieht es ja so aus als würde der fiktive Fall ein gutes Ende nehmen. Kann A, der naive Möchtegern-Gewinner also die zukünftigen Mahnbescheide seiner Brennholzsammlung hinzufügen?
Falls der Unternehmer den Vertragsschluss nicht nachweisen kann, ja. Wie gesagt, einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen.
Danke! Wir gehen also hiermit davon aus, dass A bei der Auswahl seines Heizpapapieres eventuelle gerichtliche Mahnbescheide aufheben und ihnen widersprechen wird. _________________ If you cannot convince, confuse.
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