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Hotelrechnung bezahlen ?

 
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detektiv84
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 11:22    Titel: Hotelrechnung bezahlen ? Antworten mit Zitat

Hallo....

Folgender Sachverhalt !


Person A ruft bei einem Hotel an, um für das kommende Wochenende ein Doppelzimmer
für eine Nacht zu buchen. Allerdings erfragt die Hoteldame nur den Nachnamen der Person A und nichts weiteres, keinen Vornamen, keine Adresse, keine Telefonnummer usw...AUSSCHLIEßLICH den Nachnamen. Weiterhin gibt die Hoteldame an, dass ein DZ für das Wochenende freigehalten wird, es werden keine Kontodaten, Sicherheiten oder sonstiges erfragt.

Person A kann aus privaten Gründen den Termin allerdings nicht wahrnehmen, und das
DZ wird nicht besucht.

An besagtem Wochenende haben allerdings die Familienangehörigen der Person A gleiches Hotel gebucht. Schließlich besuchen SIe das Hotel. Da der Hoteldame der gleiche Nachname auffällt, fragt sie, ob Person A das DZ nun belegt oder nicht. Als dies verneint wird, erfragt die Hoteldame den vollständigen Namen und Adresse von Person A, dieser wird ihr von der Schwester von Person A genannt.

Daraufhin erhält Person A wenige Tage später eine Hotelrechnung von 60,00€ inkl. Bearbeitungsgebühr !!!

Muss Person A diese Rechnung zahlen, obwohl die Hoteldame eigentlich keine einzigen Daten von Person A hatte, ausser einem allerwelts Nachnamen. Die Daten hätte die Hoteldame nie erhalten, wenn die Schwester nicht gekommen und diese nicht preisgegeben hätte ???

Erbitte Antworten...
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 16:12    Titel: Re: Hotelrechnung bezahlen ? Antworten mit Zitat

detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Erbitte Antworten...

Dafür sind im Allgemeinen Fragen notwendig.

Grunsätzlich:
Auch telefonische Verträge sind gütltig.
Auch Leute mit Allerweltsnamen müssen sich an Verträge halten.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 16:15    Titel: Re: Hotelrechnung bezahlen ? Antworten mit Zitat

detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Muss Person A diese Rechnung zahlen

Ja, einfach buchen und dann weder stornieren noch auftauchen löst einen Schadensersatzanspruch des Hoteliers aus.
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detektiv84
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aber wenn die Familie der Person A das Hotel nicht besucht hätte, wäre der Hotelier niemals an die Daten der Person A herangekommen, und hätte nie eine Rechnung schreiben können.

Desweiteren wurden die Daten ohne Einverständnis der Person A weitergegeben.

Außerdem wurde am Telefon nicht konkret gesagt, dass das ZImmer gebucht ist, es wird nur gesagt, es wird freigehalten, und es wird nur der Nachname erfragt, NICHTS WEITER, kein vollständiger Name, keine Anschrift, NICHTS !!!

Also, wie sieht der Sachverhalt dann aus ???

erbitte weitere antworten...

Danke im Voraus...
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 18:34    Titel: Antworten mit Zitat

detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Aber wenn die Familie der Person A das Hotel nicht besucht hätte, wäre der Hotelier niemals an die Daten der Person A herangekommen, und hätte nie eine Rechnung schreiben können.

Desweiteren wurden die Daten ohne Einverständnis der Person A weitergegeben.

(...), es wird nur gesagt, es wird freigehalten, und es wird nur der Nachname erfragt, NICHTS WEITER, kein vollständiger Name, keine Anschrift, NICHTS !!!

Unerheblich.
Für den wirksamen Abschluss des Vertrages sind diese Daten nicht notwendig.
Hätte sich das Hotel den Anrufer über die Nummer ermittelt oder einen Privatdetektiv ermitteln lassen, dürfte es ganuso seine Ansprüche durchsetzen.

detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Außerdem wurde am Telefon nicht konkret gesagt, dass das ZImmer gebucht ist

Hier wird's interessant.
In der Ausgangsfrage hieß es noch, es sei ein Zimmer gebucht worden.
Dann kann es - je nach genauem Gesprächsinhalt - sein, dass kein entsprechender Vertrag zustande gekommen ist. Das wäre im Zweifelsfall aber eine mühsame Argumentation.
_________________
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detektiv84
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Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Person A hat vom Handy aus angerufen, ohne dass die Nummer mitgesendet wird.
Hätte auch kein Privatdetektiv was machen könne, was bei 60€ auch außer Verhältnis steht.

Es wurde nicht genau gesagt, dass das Zimmer gebucht ist, weil der Hotelier zum Zeitpunkt des Anrufes in Eile war, und nicht konkret gesagt wurde, dass das Zimmer gebucht ist.

Es wurde auch kein Zeitpunkt genannt, bis wann man Einchecken soll, oder sonstiges.
Nur so nach dem Motto: " Kommen Sie vorbei, und dann sehen wir schon."

Steht da nicht Aussage gegen Aussage ???

Fakt ist, die Daten hätte der Hotelier definitiv NIEMALS mehr herausbekommen aus o.g. Grund.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 19:23    Titel: Antworten mit Zitat

Person A sollte zahlen und gut ist. Wenn er aber lieber eine gerichtliche Lösung sucht, kann er einen Anwalt beauftragen und das Gericht bemühen. Die Chance, daß es für Person A dann allerdings wesentlich teurer wird, stehen für ihn nicht schlecht. Winken

Zu
detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Steht da nicht Aussage gegen Aussage ???
siehe
detektiv84 hat folgendes geschrieben::
An besagtem Wochenende haben allerdings die Familienangehörigen der Person A gleiches Hotel gebucht. Schließlich besuchen SIe das Hotel. Da der Hoteldame der gleiche Nachname auffällt, fragt sie, ob Person A das DZ nun belegt oder nicht. Als dies verneint wird, erfragt die Hoteldame den vollständigen Namen und Adresse von Person A, dieser wird ihr von der Schwester von Person A genannt.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 20:54    Titel: Antworten mit Zitat

detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Fakt ist, die Daten hätte der Hotelier definitiv NIEMALS mehr herausbekommen aus o.g. Grund.

Nochmal: egal
_________________
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FM
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 16.09.07, 21:17    Titel: Antworten mit Zitat

detektiv84 hat folgendes geschrieben::
Steht da nicht Aussage gegen Aussage ???
siehe
detektiv84 hat folgendes geschrieben::
An besagtem Wochenende haben allerdings die Familienangehörigen der Person A gleiches Hotel gebucht. Schließlich besuchen SIe das Hotel. Da der Hoteldame der gleiche Nachname auffällt, fragt sie, ob Person A das DZ nun belegt oder nicht. Als dies verneint wird, erfragt die Hoteldame den vollständigen Namen und Adresse von Person A, dieser wird ihr von der Schwester von Person A genannt.
[/quote]

Wobei das Hotel wohl gleich noch eine Zeugin hätte, da die Schwester offenbar von der Buchung wußte. Und wenn sie auch nur ein klein wenig klüger ist als ihr Bruder, wird sie sich nicht auf das Glatteis einer Falschaussage aus Gefälligkeit begeben, noch dazu wegen gerade mal 60 Euro. Das würde sie selbst ein Vielfaches kosten.
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ganascia528
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Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 13.10.07, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Solche Gäste sind es, die es für andere "ehrliche" Gäste so schwierig machen, ein Zimmer zu buchen. In unserem Hotel bestehen wir mittlerweile auf vollständige Daten, schriftliche Bestätigungen usw.
Und übrigens: FREIHALTEN = RESERVIEREN Was soll das denn sonst heißen??
Grüße
Claudia
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 14.10.07, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

ganascia528 hat folgendes geschrieben::
Solche Gäste sind es, die es für andere "ehrliche" Gäste so schwierig machen, ein Zimmer zu buchen. In unserem Hotel bestehen wir mittlerweile auf vollständige Daten, schriftliche Bestätigungen usw.
Und übrigens: FREIHALTEN = RESERVIEREN Was soll das denn sonst heißen??

Luxushotels und Autovermieter reservieren den voraussichtlich anfallenden Rechnungsbetrag auch bei ehrlichen und guten Stammkunden regelmässig vorab direkt bei Buchung auf der Kreditkarte des Kunden, mit der Folge, daß dessen Kreditkartenverfügungsrahmen bereits lange vor Fälligkeit der Forderung erheblich eingeschränkt wird. Muß wohl einen Grund haben? Sehr böse
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Petitfilou0
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Anmeldungsdatum: 24.11.2006
Beiträge: 240
Wohnort: Saarland

BeitragVerfasst am: 20.01.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man in der Lage ist, ein Zimmer zu reservieren, sollte man auch in der Lage sein, eine Reservierung auch zu stornieren und dem Hotel eine Chance geben, das Zimmer weiterzuvermieten. Ich persönlich würde das als Anstand bezeichnen- in der Regel ist die Stornogebühr auch nicht sehr hoch bzw. wird erlassen.

Interessant wäre zu erfahren, wie Person A reagiert hätte, wenn sie angereist wäre und das reservierte Zimmer nicht zur Verfügung gestanden hätte- ich vermute, dann wäre hier nach Schadensersatz gefragt worden.

Sorry für meinen unsachlichen Beitrag, aber das Thema hat mich tierisch angenervt. "Ich verhalte mich falsch, möchte aber trotzdem dem anderen an Bein p......"
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Eine der blamabelsten Angelegenheiten der menschlichen Entwicklung ist es, dass das Wort "Tierschutz" überhaupt geschaffen werden musste.
Theodor Heuss
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grisu035
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Anmeldungsdatum: 08.10.2006
Beiträge: 128

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Also ich arbeite in einem Hotel und ich kann über diesen Beitrag nur den Kopf schütteln.
Ist ja wohl unverschämt,das einer Reserviert und dann nicht mal Storniert........und dann sich noch beschweren weil er zahlen muss.....unglaublich
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severine de Vaud
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.04.2005
Beiträge: 322

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 01:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wissen Sie, eigentlich sollte man Leuten wie Ihnen mit der hier zur Schau gestellten "Energie" überhasupt keine Fragen beantworten, ich hoffe, daß Sie da landen, wo Sie hingehören.
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