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nur die Lehrerin war nicht als Empfänger des Zettels gedacht. Was wäre, wenn Person A der Person B auf offener Straße einen offenen Liebesbrief gibt, ein Polizist das sieht und den Zettel einfach mal wegnimmt und laut vorlesen würde.
Nicht alles was hinkt, ist auch ein Vergleich.
"Zettelchen Verschicken" während des Unterrichts ist als Störung des Unterrichts zu Recht verboten. Durch den Eingriff des Zettel-Wegnehmens wird Recht und Ordnung wiederhergestellt. Das Vorlesen könnte als "pädagogische Maßnahme" (wegen mobbing z. B.) oder als "erzieherische Maßnahme" durchgehen.
Wenn "Person A der Person B auf offener Straße einen offenen Liebesbrief gibt" ist das nicht verboten; es besteht kein Grund, einzugreifen. Selbst wenn es einen Grund zur Beschlagnahme gäbe (A wird observiert, weil er angeblich eine Straftat plant), kann ich mir keinen sinnvollen Grund vorstellen, das Ganze auch noch vorzulesen - im Gegenteil; Ermittlungsergebnisse bedürfen ggf. der Geheimhaltung. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Vielleicht hilft neben dem Blick ins BDSG auch einer ins Landesbeamtenrecht, in dem zur Verschwiegenheit auch was zu finden ist - z.B. im LBG BaWü steht "Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren."
Für wen Beamtenrecht nicht gilt, hat ähnlich lautendes im Arbeitsvertrag stehen.
Zitat:
Durch den Eingriff des Zettel-Wegnehmens wird Recht und Ordnung wiederhergestellt.
Da stimme ich Dir vollkommen zu. Darüber hinausgehendes wird aber sicher nicht noch mehr Recht und Ordnung herstellen.
Zitat:
Das Vorlesen könnte als "pädagogische Maßnahme" (wegen mobbing z. B.) oder als "erzieherische Maßnahme" durchgehen.
Die Leitmotive einer Maßnahme können nur Prävention und Beseitigung einer Störung sein und dies wurde bereits mit der Wegnahme erreicht - für was also dieses "Obendraufsetzen"? Das halte ich aus pädagogischer Sicht für mehr als bedenklich und ist - je nach Inhalt des Textes - sicher auch ausgesprochen kontraproduktiv.
Zitat:
Und durch "Vorlesen" wird das "Publikum" ja nicht vergrößert, es ist dieselbe Klassengemeinschaft, durch deren Hände der Zettel vorher auch schon ging.
Aus eigener Erfahrung (zugegeben schon ein paar Jährchen her): Solche Zettel nehmen nie den Weg durch die ganze Klasse und der Absender wählt den "Postweg" durchaus mit Bedacht um ungewünschtes Publikum außen vor zu halten.
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