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Rückgabe von Weihnachtsgeschenken

 
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Noonian
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.10.2007
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 14:47    Titel: Rückgabe von Weihnachtsgeschenken Antworten mit Zitat

Hallo

Ein Kumpel von mir hat zu Weihnachten eine Uhr geschenkt bekommen. Mit dieser Uhr gab es Probleme (Band kratzte) und er wollte sie im Laden reparieren lassen. Nach viel Reibereien zwischen dem Händler und meinem Kumpel will er nun die Uhr zurückgeben. Bekommt man in diesem Fall sein Geld zurück oder muß man sic mit einer Gutschrift begnügen. Wäre dankbar wenn ihr mir den entsprechenden Paragraphen dazu nennen könntet.
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*w*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist im Verbraucherrecht besser aufgehoben.. Daher verschoben...

Grüße

wolf25
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn eine Sache einen Mangel aufweißt, der beim Verkauf bestand, hat der Käufer prinzipiel erst mal das Recht auf Mangelbeseitigung (Reparatur), der VK sie ablehnt oder den K unzurechenbar benachteiligen würde, kann der K direkt auf eine Neuware bestehen.
Ist die Nacherfüllung (Reparatur) 2 mal misserfolgreich, hat der K das Recht vom KV zurück zutreten. Dabei muss sich ein K niemals mit einem Gutschein oder sonstigem Müll zufrieden geben, sondern kann sein Geld zurückverlangen.

Die Paragraphen sind §434, §439, §437 und noch ein paar andere die sind aber alle in 437 genannt. (BGB)

Wenn ihnen die Antwort geholfen hat, voten Sie bitte für mich in dem Sie auf den grünen Punkt klicken. Danke!
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