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Veröffentlichung gemeinfreier Bücher

 
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Antonia
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 20:35    Titel: Veröffentlichung gemeinfreier Bücher Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich würde gerne auf einer Internetseite eBook-Versionen einiger public-domain-Erzählungen zum freien Download bereitstellen. Die Texte an sich sind alle sicher gemeinfrei, schon im 19. Jahrhundert erstmals erschienen und die Autoren vor mehr als 70 Jahren gestorben. Als Scanvorlage würde ich modernere Ausgaben der Texte verwenden, weiß aber nicht genau, ob hier noch irgendwelche Verlagsrechte zu beachten sind. Wenn ich z.B. eine Novelle von Heinrich von Kleist auf der Basis einer Reclam-Ausgabe von 1987 einscanne, muss ich dann den Verlag um irgendeine Art von Erlaubnis fragen bzw. muss ich die Quelle ausweisen? Kann der Verlag auch an gemeinfreien Werken Rechte anmelden, wenn er beispielsweise die Rechtschreibung modernisiert oder ähnliches?
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 14.09.04, 20:44    Titel: Re: Veröffentlichung gemeinfreier Bücher Antworten mit Zitat

Bearbeitungsrechte wären denkbar. Sicherer ist es, eine alte Druckausgabe aus dem 19. Jahrhundert als Vorlage zu nehmen. Kann allerdings sein, daß sich moderne OCR-Programme mit dem Schriftbild etwas schwer tun.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14.09.04, 21:15    Titel: Re: Veröffentlichung gemeinfreier Bücher Antworten mit Zitat

gerade bei neueren ausgaben älterer texte bestehen sicher bearbeitungsrechte, bei ausländischen texten übersetzungsrechte. das einscannen könnte überdies wettbewerbswidrig sein (stichwort unmittelbare leistungsübernahme).
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Antonia
Gast





BeitragVerfasst am: 15.09.04, 08:33    Titel: Re: Veröffentlichung gemeinfreier Bücher Antworten mit Zitat

danke für die antworten! also im prinzip müsste es in ordnung gehen, basierend auf einer älteren Ausgabe zu scannen / abzutippen und dann die rechtschreibung selbst zu modernisieren? gibt es eigentlich genauere bestimmungen / richtlinien, welche form der bearbeitung ein neues recht begründet - und wie lange dieses recht dann gilt?

dass ein einscannen wettbewerbswidrig sein könnte leuchtet mir ein, allerdings dürfte auch das keine probleme bereiten, wenn ich mich auf eine "alte" Textquelle beziehe, oder? (weil der text an sich ist ja frei). Und wie sähe es mit dem Wettbewerbsrecht aus, wenn ich mich auf eine neuere, aber vergriffene Ausgabe beziehe, da störe ich ja keinen wettbewerb, weil es das buch gar nicht mehr gibt.
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codingnoob
Gast





BeitragVerfasst am: 02.10.04, 14:35    Titel: Ähnliche Frage Antworten mit Zitat

Ich hätte noch ne ähnliche Frage, ich hoffe, es ist okay, wenn ich sie hier noch rein schreibe.

Bei antiken Autoren (z.B. Gaius Sallustius Crispus a.k.a Sallust, 86- 35 v. Chr.) dürfte es schwer fallen, "alte Druckausgaben" zu bekommen.
Weiß zufällig jemand, wie es dabei aussieht, wenn man Texte davon einscannen/abtippen und - nicht als meine eigenen - inkl. Übersetzung zu veröffentlichen?

mfG, cn
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