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recht.de :: Thema anzeigen - Fernseher nach 2 bzw. 3 Reparaturen zurückgeben ???
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Fernseher nach 2 bzw. 3 Reparaturen zurückgeben ???

 
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aybal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 19:43    Titel: Fernseher nach 2 bzw. 3 Reparaturen zurückgeben ??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe am 13.10.2006 einen LCD-Fernseher im (Wortsperre: Firma) gekauft.
Ich habe damals 489 € für den Fernseher + 70 € für die (Wortsperre: Firma) Plus Garantie bezahlt.
Der Fernseher wurde schon 2 mal eingeschickt und war je ca. 4 Wochen weg (hab aber ein Leihgerät bekommen).
Jetzt habe ich am Samstag wieder die Garantie-Hotline angerufen,
damit die den Fernseher wieder abholen, weil der wieder einen defekt hat,
aber ich wurde immernoch nicht angerufen zwecks Termin für die Abholung.
Im Vertrag steht: "Der Verwender garantiert für Fernseher innerhalb von 48 Stunden, bezogen auf Werktage, nach Meldung des Garantiefalls das defekte Gerät zu reparieren oder für die Dauer der Reparatur ein Leihgerät zur Verfügüng zu stellen."
Gibt es da jetzt irgendwelche Konsequenzen für die?
Ich möchte eigentlich nur wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, den Fernseher zurückzugeben und einen ganz anderen zu kaufen?
Am liebsten würde ich das Gerät vom Balkon schmeißen Böse

Vielen Dank schonmal...
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Wegen nichteinhalten der Forenregeln nur allgemein:

Die Rechtsfolgen der Garantieerklärung durch den Verkäufer ergeben sich aus § 437 BGB. Bei Garantieerklärung durch Hersteller oder Dritte scheiden Rücktritt und Minderung aus.


§ 437 BGB

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
_________________
Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"

Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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