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Verfasst am: 13.09.04, 18:52 Titel: GdB-Einstufung: "Chronischer Schmerz bei Radikulopathie
Von der Schmerzambulanz des St. Vincent Krankenhauses in Datteln wurde vor etwa zwei Monaten bei mir "chronischer Schmerz(R52.2G) bei Radikulopathie L4/5 re." diagnostiziert.
Er wir als Dauerschmerz hoher Intensität mit mittelgradiger Behinderung eingestuft.
Mit welcher Prozentzahl (GdB) ist diese Diagnose im Rahmen eines Antrags auf Schwerbehinderung als Behinderung einzustufen.
Ich bitte um kurzfristige, fachlich fundierte Antwort
Da weiß es aber jemand ganz genau. Sogar mit 4 Stellen hinter dem Komma! Super! Aber leider falsch.
Als Antwort kommen aber nur ganze Zahlen in Frage. Denn: Nur ganze Zahlen von 10 bis 100 (Prozent) werden von den Versorgungsämtern vergeben Auf solche fachlich nicht fundierten Antworten kann man gut und gerne verzichten, wie ich finde. Generell gilt: Man sollte sich nicht an den Fragen zu Schmerzen von Mitmenschen ergötzen.
Ist denn der Antrag beim Versorgungsamt schon gestellt worden? Da gibt es die "Behinderungsgrade". Vergibt das Versorgungsamt.
Liegen noch andere Krankheiten vor?
Allein aus einer Diagnose ergibt sich kein bestimmter GdB, MdE, eine volle oder teilweise EM oder was auch immer. Das gilt nicht nur für das Schwerbehindertenrecht sondern auch für die gesetzliche UV und RV. Die UV kennt lediglich eine sog. "Knochentabelle" (wie z.B. Bein weg = 50% oder so ähnlich), die aber auch nicht verbindlich ist.
Warten Sie die Entscheidung des Versorguingsamtes ab und entscheiden Sie dann selbst, ob sie das Ergebnis für angemessen halten. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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