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soll ich vor Gericht ziehen?

 
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Suniram
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 14:27    Titel: soll ich vor Gericht ziehen? Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich weiß nicht, ob ich in diesem Unterforum richtig bin, aber ich versuchs einfach mal.

Folgendes Problem habe ich. Nach einem Hexenschuss habe ich mir einen Physiotherapeuten gesucht. Dabei geriet isch an ein Fitnessstudio, das zusätzlich Kabinen an Therapeuten vermietet, wo man dann behandelt wird. Als ich den Vertrag unterschrieb zögerte ich ersteinmal, denn da stand drin, dass man bei Versäumnis eines Termins 10 Eur Entschädigung zu zahlen hat. Mir kam das komisch vor, weil ich soetwas noch nicht gesehen habe. Aber da ich ein gewissenhafter Mensch bin, habe ich dann unterschrieben.

Ich war dann dort in Behandlung und alles war super. Als ich dann aber zwei kommende Termine verschieben wollte, hatte ich nur ein Besetztzeichen in der Leitung. Nach dem 10ten Anrufversuch habe ich dann entnervt aufgegeben. Eine Woche später habe ich dann nochmal versucht das Studio telefonisch zu erreichen, wieder ohne Erfolg.

Der erste Termin bei dem ich nicht war verstrich, nichts passierte. Nach dem zweiten wurde ich dann von einer aufgebrachten Dame angerufen(hatte meine Nummer auf dem Vertrag angegeben), was denn los sei. Ich schilderte ihr, dass ich versucht hätte sie zu erreichen, es aber nicht möglich war durchzukommen. Sie meinte, ich hätte nur auf den AB sprechen müssen, wobei bei allen meinen Anrufen allerdings kein AB dran ging. Ich wies sie darauf hinund dass ich vermute, dass die Kollegin vermutlich vergessen hatte den AB einzuschalten. Als ich sie dann fragte, ob es ihr eigentlich hier um eine Dienstleistung oder nur um die 10Eur Entschädigung ginge wurde sie patzig und legte auf.
Alle meine Anrufe sind in meinem pda gespeichert mit Datum, Länge und Uhrzeit. Ich schrieb dann noch eine email, dass ich aus technischen Gründen nicht in der Lage war zu dem Zeitpunkt eine email zu schreiben und dass ich nach dem Telefonat einen Rückruf des Managers wünsche, da ich ansonsten eher dazu tendiere die Angelegenheit vor Gericht entscheiden zu lassen.

Jetzt meine Frage. Ich habe in solchen Sachen keine Erfahrung. Aus meiner Sicht bin ich im Recht und habe alles versucht die Situation im Vorfeld zu klären. Wie ist denn hier die Rechtslage? Sind die verpflichtet einen AB bereitzustellen, wenn sie schon Gebühren verlangen? Ich weiß, das ist alles so lächerlich, aber mit dem nächsten machen die es bestimmt genauso.

LG und danke für eure Hilfe
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ktown
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte lesen sie die Forenregeln und editieren ihren Beitrag.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht Winken
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Suniram
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

was meinen sie? Ich nenne keine Namen o.ä. .
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J_Denver
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

wenn man der meinug ist, eine zahlungsaufforderung besteht zu unrecht, widerspricht man dieser schriftlich. gegen einen evtl. mahnbescheid legt man ebenfalls widerspruch ein.
den rest klärt dann ein gericht.

ps
nicht die frage ist regelwidrig höchstens die antworten darauf.
ich bin immer wieder erschüttert wie rüde hier teilweise mit neu usern umgegangen wird.
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.........geschmeidig wie zwei Flachmänner®

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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
nicht die frage ist regelwidrig höchstens die antworten darauf.


Die Bitte um Rechtsberatung im Einzelfall ist eine Bitte um Verstoß gegen die Forenregeln. Im übrigen fand ich den Hinweis keineswegs rüde formuliert. Man kann auch erwarten, daß Neu-User zunächst einmal die Forenregeln lesen, bevor sie posten.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Auch ich kann nichts "rüdes" an dem Beitrag von ktown erkennen - sogar das Zauberwort mit den zwei t's ist drin Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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SpecialAgentCooper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 23.01.08, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

(Ich bitte um ein Ende der so nervtötenden wie hier auch unangebrachten Stildebatte.)

Es geht nur darum, kurz ein , abstraktes allgemeines juristisches Fallbeispiel zu formulieren, das nicht mehr nur auf Sie als Fragesteller bezogen ist. Das Umformulieren ist über den edit-Button rechts an Ihrem Beitrag möglich. Der Text könnte dann ungefähr so lauten: X hat einen Vetrag mit Y abgeschlossen. Nun verlangt Y dies und das. Zu Recht?
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„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Suniram
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 01:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bedanke mich für die Hilfe. Auf wiedersehen!
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J_Denver
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 3777
Wohnort: hinterm Deich

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:45    Titel: Antworten mit Zitat

offtopic
@ nordlicht und SAC


Zitat:
ich bin immer wieder erschüttert wie rüde hier teilweise mit neu usern umgegangen wird.

bezog sich nicht unbedingt auf ktown.

..........achso, zur umformulierung, klickt doch einfach mal den link in meiner signatur.

ps
mein ton mag manchmal auch etwas rüde sein.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

J_Denver hat folgendes geschrieben::
mein ton mag manchmal auch etwas rüde sein.

Nur: bei Ihnen sind wir es ja gewohnt - wäre es anders, würde ja etwas fehlen Winken
Kopf-Streichel-Smilie
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