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Einspruch bei Bußgeldern

 
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BliBlaBlupp
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Anmeldungsdatum: 24.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 07:03    Titel: Einspruch bei Bußgeldern Antworten mit Zitat

Hallo!!

1.was passiertmit einem der ein Eispruch einlegt bei einem Bußgeld mit Bild, auch jemand hätte der die Punkte übernehmen würde. Es dann aber zu einer gerichtsverhandlung kommt.
und Dann vor der verhandlung ein schreiben aufsetzt das er es doch was.
Kosten, Strafen????

2. Was ist wenn die Polizei jemanden beschuldigt, wärend der Fahrt telefoniert zu haben?
Man es aber nicht gemachthat? Es kommt zu einer verahndlung. Kommt man überhaupt gegen zwei polizisten an? oder soll man lieber die schuld eingestehen obwohl man es nicht war?
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hawethie
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hi
zu 1: Punktehandel ist inzwischen nicht mehr erlaubt.
Eine andere (falsche) Person als Fahrer zu benennen ist eine Straftat.

zu 2: Der Richter entscheidet aufgrund der Beweisaufnahme, wem er mehr Glauben schenkt.
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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

und Dann vor der verhandlung ein schreiben aufsetzt das er es doch was.

Also die Tat zugibt? Dann sollte derjenige gerade bei Straßenverkehrssachen mit festen Bußgeldern darüber nachdenken, seinen Einspruch zurückzuziehen. Dann entfallen nämlich die Gerichtsgebühren.
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