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Rücktrittsrecht Leasinggeber

 
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michiffm32
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 22.01.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 22.01.08, 11:42    Titel: Rücktrittsrecht Leasinggeber Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Ein Kunde schliesst am Freitag, 18.01.2008 einen Leasingvertrag mit einem Autohaus über ein Kfz. Sowohl die genauen Daten des Fahrzeugs (ein Vorführwagen) nebst sämtlichen Konditionen sind im Leasingvertrag festgehalten. Schufabafrage ist erfolgt und bestätigt.
Der Kunde verlässt das Autohaus mit der festen Zusage, dass Auto 1 Woche später vom Autohaus in Empfang zu nehmen. Selbst Kennzeichen sind bereits ausgewählt.

Am Montagnachmittag (21.01.2008) meldet sich der Verkäufer beim Kunden und teilt ihm mit, dass der ausgesuchte Wagen doppelt vergeben wurde und somit leider doch nicht mehr zur Verfügung steht. Ein vergleichbares Fahrzeug könnte vom Autohaus leider auch nicht zu den angegebenen Konditionen angeboten werden, lediglich zu einem 5%höheren Preis.

Der Kunde hatte am Samstag (19.01) ein weiteres sehr gutes Angebot eines anderen Autohauses abgesagt. Kann der Kunde Lieferung zum vereinbarten Preis oder Schadenersatz verlangen?

Wie ist hier die Rechtslage?
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 08:15    Titel: Antworten mit Zitat

Solange der Leasingvertrag nicht schriftlich von der LG bestätigt wurde, kann sie natürlich vom Leasingantrag zurücktreten. Der LN stellt nur einen Antrag auf Abschluß eines Leasingvertrages. Solange er nicht schriftlich bestätigt ist, gibt es auch keinen Vertrag.

Wobei dieses Problem hier aber nicht leasingtypisch ist. Es handelt sich vielmehr um ein Problem aus dem Verbraucherrecht. Von daher sollte das Thema verschoben werden.

Es muß folgendes geprüft werden:

1. Ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ?
2. Falls ja, konnte er wg. Irrtums angefochten werden ?
3. Ist ein Leasingvertrag zustande gekommen ?

Wenn der Kaufvertrag nicht zustande kommt, kann auch der damit verbundene Leasingvertrag aufgehoben werden.
_________________
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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