Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
ein Gastwirt pachtet ein Lokal, zahlt eine Ablöse für das Inventar und betreibt das Lokal mittlerweile seit 1 Jahr.
Im Inventar enthalten ist auch eine Barista-Kaffeemaschine.
Kürzlich erscheint ein Vertreter eines Kaffeeherstellers und erklärt, das diese Maschine dem Vorpächter mittels Leasingvertrags überlassen wurde und der jetzige Pächter gar nicht der Besitzer ist.
Entweder er schliesse selber einen Leasingvertrag für die Maschine ab oder er müsse das Gerät zurückgeben.
Der Vorpächter ist unbekannt verzogen und nicht zu dem Sachverhalt zu befragen.
Der aktuelle Pächter wies den Vetreter darauf hin das sich die Firma 1 Jahr lang nicht gemeldet hat. Wenn der tatsächliche Leasingnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkam, sei es sehr verwunderlich das sich die Firma nicht schon früher nach dem Verbleib der Maschine erkundigt hat.
Kann die Firma die Maschine zurückverlangen?
es heisst doch: Eigentum verpflichtet.
Wenn man sich 1 Jahr lang nicht darum schert was mit dem Gerät passiert, verzichtet man dann nicht stillschweigend auf das Gerät?
§ 197
Dreißigjährige Verjährungsfrist
(1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. Herausgabeansprüche aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten
_________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.