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Verfasst am: 18.01.08, 16:40 Titel: Nochmal mustern und dann zu FFW gehen?!? Voraussetzungen???
Hallo Leute!
Ich bin letztes Jahr im Januar 07 gemustert worden und habe ne "2 beschränkt" bekommen. T2 heißt das glaub ich. Also gerade noch wehrtauglich.
Ich habe dann nach 1 Monat den Brief bekommen mit den Infoblatt für was das ich tauglich bin und habe in diesen 2 wochen Frist nicht einspruch erhoben.
Jetzt habe ich einen super job erhalten bei Siemens AG und will nicht mehr zum Bund.
Jetz muss ich mich nochmal mustern lassen oder? Hat sich auch viel verändert seit der letzten Musterung. Kreislaufprobleme und Probleme mit Rücken und Becken!
Kann ich mich jetz einfach so neu Mustern lassen????
Und falls ich dann immer noch wehrdienstfähig bin, kann ich dann einfach zur FFW gehen? Was muss ich da genau tun??? Was muss ich da für vorraussetzungen haben?
Kenn mich leider echt nicht damit aus! Gut das es ein Forum gibt! *gg*
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 21.01.08, 08:52 Titel: Re: Nochmal mustern und dann zu FFW gehen?!? Voraussetzungen
Riddik hat folgendes geschrieben::
Kann ich mich jetz einfach so neu Mustern lassen????
Siehe § 20b WehrpflG --> www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__20b.html _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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