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recht.de :: Thema anzeigen - Nochmal mustern und dann zu FFW gehen?!? Voraussetzungen???
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Nochmal mustern und dann zu FFW gehen?!? Voraussetzungen???

 
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Riddik
Interessierter


Anmeldungsdatum: 22.08.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.01.08, 16:40    Titel: Nochmal mustern und dann zu FFW gehen?!? Voraussetzungen??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Ich bin letztes Jahr im Januar 07 gemustert worden und habe ne "2 beschränkt" bekommen. T2 heißt das glaub ich. Also gerade noch wehrtauglich.
Ich habe dann nach 1 Monat den Brief bekommen mit den Infoblatt für was das ich tauglich bin und habe in diesen 2 wochen Frist nicht einspruch erhoben.
Jetzt habe ich einen super job erhalten bei Siemens AG und will nicht mehr zum Bund.
Jetz muss ich mich nochmal mustern lassen oder? Hat sich auch viel verändert seit der letzten Musterung. Kreislaufprobleme und Probleme mit Rücken und Becken!

Kann ich mich jetz einfach so neu Mustern lassen????
Und falls ich dann immer noch wehrdienstfähig bin, kann ich dann einfach zur FFW gehen? Was muss ich da genau tun??? Was muss ich da für vorraussetzungen haben?

Kenn mich leider echt nicht damit aus! Gut das es ein Forum gibt! *gg*

Vielen Dank im vorraus schon mal!

Mit freundlichen Grüssen

Ronny
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Dirty Sanchez
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 01:11    Titel: Antworten mit Zitat

Melden Sie sich doch einfach mal bei der Freiwilligen Feuerwehr und reden Sie mit den dafür Zuständigen.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 21.01.08, 08:52    Titel: Re: Nochmal mustern und dann zu FFW gehen?!? Voraussetzungen Antworten mit Zitat

Riddik hat folgendes geschrieben::

Kann ich mich jetz einfach so neu Mustern lassen????


Siehe § 20b WehrpflG --> www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__20b.html
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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addictet
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.01.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man auch noch Katas machen wenn man seinen Einberufungsbescheid schon hat?
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