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hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich probiers trotzdem.
was ist eigentlich der genaue unterschied zwischen Einwurfeinschreiben und Einschreiben mit Rückschein. rechtlich gesehen.
wenn ein adressat das Einschreiben verweigert. gilt es dann als nicht zugestellt? oder doch? irgendeinen vorteil muss es doch geben wenn ich mehr als das doppelte bezahle, oder nicht?
über informative antworten freue ich mich sehr.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 24.01.08, 18:47 Titel:
I-user hat folgendes geschrieben::
Aber dort steht nicht, ob der Brief als zugegangen gilt, wenn die Annahme verweigert wird.
Wird die Annahme des Rückschein-Einschreibens verweigert (und nicht bloß der Benachrichtigungszettel ignoriert), so sieht die Rechtsprechung darin zumindest dann eine Zugangsfiktion (d.h. der Brief gilt als zugegangen), wenn die Verweigerung grundlos erfolgte und der Empfänger mit dem Eingang rechtserheblicher Mitteilungen des Absenders rechnen mußte (wie es bei einem bestehenden Vertrag wohl immer der Fall ist). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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