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Tipps zum Betrug strafbar?
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 01:28    Titel: Tipps zum Betrug strafbar? Antworten mit Zitat

Ist das Tipps geben wie man einen Betrug macht strafbar?

Ich frag nur deshalb, weil bei einem privaten TV-Sender es eine Sendung gibt, wo gezeigt wird wie Täter Oper abzocken.

Danach wird genau gezeit wie der Täter das gemacht hat?

Ist es strafbar für den Kleinbürger und erlaubt für das KomerzTV?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 06:36    Titel: Antworten mit Zitat

Das Anleiten zu bestimmten Straftaten ist verboten.
Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 130a
Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)

Betrug ist nicht dabei.
Außerdem sind diese Sendungen nicht "bestimmt, die Bereitschaft anderer zu fördern...", sondern eigentlich genau das Gegenteil. Sie soll auf diese Methoden aufmerksam machen, damit der aufmerksame Bürger ihnen entgehen kann.

Wenn nur das "zeigen wie's gemacht wird" strafbar wäre, müsste man jeden Krimi und jede Crime-Doku verbieten, weil da ja auch haarklein aufgeführt wird, wie die Täter ihre Opfer um die Ecke bringen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 11:30    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Das Anleiten zu bestimmten Straftaten ist verboten.
Das Strafgesetzbuch hat folgendes geschrieben::
§ 130a
Anleitung zu Straftaten

(1) Wer eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die geeignet ist, als Anleitung zu einer in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat zu dienen, und nach ihrem Inhalt bestimmt ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine solche Tat zu begehen, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (...)

Betrug ist nicht dabei.
Außerdem sind diese Sendungen nicht "bestimmt, die Bereitschaft anderer zu fördern...", sondern eigentlich genau das Gegenteil. Sie soll auf diese Methoden aufmerksam machen, damit der aufmerksame Bürger ihnen entgehen kann.

Wenn nur das "zeigen wie's gemacht wird" strafbar wäre, müsste man jeden Krimi und jede Crime-Doku verbieten, weil da ja auch haarklein aufgeführt wird, wie die Täter ihre Opfer um die Ecke bringen.


Ich könnte mir aber vorstellen, das es Leute gibt, die diese Sendung als Anreiß nehmen um das selbe abzuziehen.

Das man diese Sendung mit einen Krimi vergleichen kann, da bin ich nicht ihrer Meinung.

In einem Krimi wird nur oberflächig der Raub oder Betrug begangen und nicht mit kleinen Kammeras bis auf den Punkt ausgekostet.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Ich könnte mir aber vorstellen, das es Leute gibt, die diese Sendung als Anreiß nehmen um das selbe abzuziehen.

Das mag ja sein. Begründet in meinen Augen aber keine Strafbarkeit.
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Das man diese Sendung mit einen Krimi vergleichen kann, da bin ich nicht ihrer Meinung.
In einem Krimi wird nur oberflächig der Raub oder Betrug begangen und nicht mit kleinen Kammeras bis auf den Punkt ausgekostet.

Das würde ich nicht so sehen. In vielen Krimis ist es ja gerade das Interessante, was sich der vermeintlich geniale Täter alles hat einfallen lassen(falsche Alibis, Verwischen von Spuren, Auswahl eines kaum nachweisbaren Giftes etc.), um nicht aufzufliegen. Trotzdem wird er letztlich vom genialeren Inspektor überführt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 24.01.08, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::


Das man diese Sendung mit einen Krimi vergleichen kann, da bin ich nicht ihrer Meinung.

In einem Krimi wird nur oberflächig der Raub oder Betrug begangen und nicht mit kleinen Kammeras bis auf den Punkt ausgekostet.

In letzter Zeit mal Krimis geguckt?
Insbesondere amerikanische Krimis in denen Spurensicherungsteams unterwegs sind, wird schon sehr genau darauf eingegangen, wie die jeweilige Tat begangen wird.
Aber selbst ein, in einem Krimi dargestellter, Mord, bei dem das Opfer erschossen wird, wird häufig (viel zu) detailiert dargestellt.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Ins Nachdenken bin ich auch gekommen. Also würde ich ein böser Junge sein wollen, stelle ich einen Kolegen mit ner Kammera bewaffnet in der Nähe auf und im Falle das der Betrug oder Diebstahl in die Hose geht kommt der Kameramann dazu und alles ist nur für eine Fernsehserie oder eine Aufklärungskampagne. Kann ja eigentlich auch nicht sein, oder? Für mich wäre es versuchter Betrug (Gibt es das eigentlich im Strafrecht überhaupt) oder Versuchter Diebstahl. Oder muß bei solchen Tätigkeiten ein Polizist/Anwalt oder sonstwer dabei sein, um ausschliessen zu können das wirklich kein Betrug oder Entwendung beabsichtigt wird.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Ins Nachdenken bin ich auch gekommen. Also würde ich ein böser Junge sein wollen, stelle ich einen Kolegen mit ner Kammera bewaffnet in der Nähe auf und im Falle das der Betrug oder Diebstahl in die Hose geht kommt der Kameramann dazu und alles ist nur für eine Fernsehserie oder eine Aufklärungskampagne. Kann ja eigentlich auch nicht sein, oder?

Stimmt.
In Ihrem Fall wäre es ja in der Tat ein Versuch, den man nicht abbrechen würde, wenn er funktioniert.
Im Fall der Fernsehsendung besteht ja keine Zueignungsabsicht, sondern es wird danach immer aufgelöst und alles zurückgegeben.
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Für mich wäre es versuchter Betrug (Gibt es das eigentlich im Strafrecht überhaupt) oder Versuchter Diebstahl.

Ja, gibt es(Absatz 2 und nochmal Absatz 2). Und das wäre es in dem "nur wenn's auffliegt"-Fall auch.
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
Oder muß bei solchen Tätigkeiten ein Polizist/Anwalt oder sonstwer dabei sein, um ausschliessen zu können das wirklich kein Betrug oder Entwendung beabsichtigt wird.

Muss nicht. Im Zweifel setzen sich die "Trickbetrüger" im Fernsehen auch erstmal dem Verdacht einer Straftat aus. Diesen Verdacht kann man dann aber wohl sehr schnell ausräumen, wenn man ein echtes Fernsehteam dabei hat und nicht nur Herr XY mit nem Kameramann ist.
Besser ist eine Kooperation mit der Polizei sicherlich, um solche "Missverständnisse" zu vermeiden. Ich habe auch schon öfter Dokus gesehen, wo dann tatsächlich die Polizisten zu "Taschendieben" o.ä. wurden, um die "Opfer" auf ihre Nachlässigkeit aufmerksam zu machen.
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Für mich wäre diese Sendung schon eine Anleitung zum Betrug.

Kleines Beispiel:

Jemand hat ein Gipsbein und möchte das ein anderer ihn hilft die Treppe runterzugehen.

Der Täter entwendet nun die Armbanduhr des Opfers, indem er sich auf den Arm des Opfers stützt.

Diese Information bis hier her reicht doch für eine Aufklärung aus, warum muß dann noch gezeigt werden per Nahaufnahme, wie der Täter die Uhr mit den Fingern abschnippst?

Es sit doch egal wie er die abmacht, fakt ist, beim aufstützen auf dem Arm wurde die Uhr entwendet, mehr braucht das Opfer doch nciht wissen.

Ich finde die Sendung schon sehr fragwürdig.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
warum muß dann noch gezeigt werden per Nahaufnahme, wie der Täter die Uhr mit den Fingern abschnippst?

Weil sonst der Zuschauer vor dem Fernseher sitzt und sagt: "Wie will der das denn bitte gemacht haben? Das geht doch gar nicht! Das merkt man doch! Das ist doch alles gestellt!"
Wenn man dann aber zu sehen bekommt, wie fingerfertig manche Halunken tatsächlich sind, dann verlässt man die "Mir passiert sowas bestimmt nicht"-Einstellung vielleicht noch eher.

Und letztlich ist es eben für viele unterhaltsam(und das dürfte neben dem idealistisch aufklärerischem Aspekt auch eine Rolle spielen) sich danzugucken, wie die armen Opfer reingelegt werden.

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Für mich wäre diese Sendung schon eine Anleitung zum Betrug.

Das mag ja sein, aber es ist wie gesagt nicht strafbar.
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Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 24.01.08, 13:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.08, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ja die Unterhaltung wird wohl im Vordergrund stehen. Egal was gezeigt wird, es ist nunmal Kommerz Fernsehen.
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Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 19:47    Titel: Re: Tipps zum Betrug strafbar? Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Ist das Tipps geben wie man einen Betrug macht strafbar?

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Jemand hat ein Gipsbein und möchte das ein anderer ihn hilft die Treppe runterzugehen.

Der Täter entwendet nun die Armbanduhr des Opfers, indem er sich auf den Arm des Opfers stützt.


Über den Wesensgehalt Ihrer Frage sollten Sie nochmal nachdenken. Geschockt

Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 24.01.08, 20:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich finde Gammaflyer hat recht. Wer wirklich eine Traftat begehen will, der guckt sich m.E. nicht erst solche Sendungen an. Die lernen das auf der Straße und können das. Und ich glaub wirklich nicht das solch eine TV sendung die Absicht hat aus uns kleinkriminelle zu machen. Und manche Tricks sind auch super simpel über die man einfach nicht nach denkt, mit ein bissle Kreativität würden einem solche aber auch einfallen.
Sry wegen Fehlern hatte keinen bock jetzt hier richtig zu schreiben^^
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

und wenn wir schon von kommerztv sprechen, dann sollte jedem bewusst sein, dass wir es in der hand haben, ob solche sendungen laufen oder nicht...
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:28    Titel: Re: Tipps zum Betrug strafbar? Antworten mit Zitat

Planloser hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Ist das Tipps geben wie man einen Betrug macht strafbar?

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Jemand hat ein Gipsbein und möchte das ein anderer ihn hilft die Treppe runterzugehen.

Der Täter entwendet nun die Armbanduhr des Opfers, indem er sich auf den Arm des Opfers stützt.


Über den Wesensgehalt Ihrer Frage sollten Sie nochmal nachdenken. Geschockt

Grüße


Darf ich sie bitten, ihre Antwort für weniger Gebildete nochmals anders zu schreiben, ich verstehe sie nicht? Verlegen
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 11:56    Titel: Re: Tipps zum Betrug strafbar? Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Planloser hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Ist das Tipps geben wie man einen Betrug macht strafbar?

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Jemand hat ein Gipsbein und möchte das ein anderer ihn hilft die Treppe runterzugehen.

Der Täter entwendet nun die Armbanduhr des Opfers, indem er sich auf den Arm des Opfers stützt.


Über den Wesensgehalt Ihrer Frage sollten Sie nochmal nachdenken. Geschockt

Grüße


Darf ich sie bitten, ihre Antwort für weniger Gebildete nochmals anders zu schreiben, ich verstehe sie nicht? Verlegen


Sie Fragen erst, ob das Tippgeben strafbar sei und erwecken den Eindruck, sie seien der Meinung es sei strafbar. Wenig später berichten Sie dann detailliert von der Masche der Betrüger, geben also sozusagen einen ebensolchen Tipp.
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