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Verfasst am: 25.01.08, 11:51 Titel: Geld vor Zwangsverst. retten??
Hallo!
Person A betreibt einen kleinen Gastronomiebetrieb. Aufgrund einer Kündigung des Kreditvertrags stand nun der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Person A möchte nun Person B bitten ein Konto zu eröffnen, um dort ein wenig Bargeld "auszulagern".
Person B stimmt zu und eröffnet auf seinen Namen ein Konto bei der X-Bank. Genauere Vorgänge kennt Person B jedoch nicht, insbesondere ob sich aus diesem Verhalten eine STrafbarkeit ergibt.
Im Strafrecht hab ich ja ein sehr bescheidenen Horiont, aber kommt bei B evtl. so etwas wie Geldwäsche in Betracht? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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