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Verfasst am: 25.01.08, 15:02 Titel: Als anerkannter KDVler doch zum Bund
Hallo Zusammen,
mich würde mal interessieren, wie es ist wenn Person einen KDV-Antrag stellt (geht auch durch) und sich später dazu entschließt doch zum Bund zu wollen, sogar als Berufssoldat. Wäre das möglich und gibts da eine gesetzliche Grundlage?
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 25.01.08, 16:25 Titel:
Einfach schreiben beim Counterstrike spielen hat man auf einmal die Freude am Töten entdeckt. Dann klappt das ganze sicher _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Es besteht die Möglichkeit, seine Verweigerung für nichtig zu erklären. Das ganze läuft ähnlich wie bei einer Verweigerung ab, man muss ein Schreiben an das Bundesamt für den Zivildienst schicken, in dem man erkärt, dass das Gewissen es einem nichtmehr verbietet, Dienst an der Waffe zu leisten, gekoppelt mit einer Begründung. Quasi eine Verweigerung im Gegenteil.
Schon komisch... Herr A aus dem Beitrag "speielle Wehrpflichtsituation" versucht krampfhaft, sich von der Bundeswehr ein für allemal zu lösen, andere versuchen, aus der Situation in der Herr A gerne wäre, rauszukommen : | Fazit: Die gesammte Gesetzeslage des Wehrdienstes ist total für den Ar***....
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