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Zahlungsverweigerung einer Rechnung
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Meini
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 22

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 13:43    Titel: Zahlungsverweigerung einer Rechnung Antworten mit Zitat

Wie ist die Rechtslage, wenn jemand sich weigert Rechnungen zu zahlen, trotz x Aufforderungen und Mahnungen ?
Welchen Bereich derStrafbarkeiten bzw. Straftat könnte dort zutreffen?
Was sagt die Rechtslage ? Mit den Augen rollen
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 13:46    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich auch mal interessieren, da wohl ein Anwalt gegen A ein Strafverfahren eingeleitet hat, da er den Mahnbescheid widersprochen hat.

Der Mahnbescheid war nciht gerechtfertigt da nie eine Rechnung zugestellt wurde und nun steht auf dem schreiben vom Anwalt im Betreff "Strafverfahren" wegen 80Euro.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

lieber freshdrink,

wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.

grüße von einem leicht genervten moderator...
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
lieber freshdrink,

wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.

grüße von einem leicht genervten moderator...


Ich kann doch ncihts dafür, das sie nicht richtig lesen?

Ich habe es so angegeben wie es ist.
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

bezüglich welchen straftatbestandes hat denn der anwalt 'ein strafverfahren eingeleitet'?
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*Ca*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
lieber freshdrink,

wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.

grüße von einem leicht genervten moderator...


Ich kann doch ncihts dafür, das sie nicht richtig lesen?

Ich habe es so angegeben wie es ist.



hmmmmmmmmmmm.

Ich kann aber in dem von @spraadhans verlinkten "Fred" auch nichts rauslesen, dass

Fredshdrink oben hat folgendes geschrieben::
da wohl ein Anwalt gegen A ein Strafverfahren eingeleitet hat, da er den Mahnbescheid widersprochen hat.


*nurmalsofrag*: die Catja

___

edit: @spraadhans war schneller Verlegen
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
bezüglich welchen straftatbestandes hat denn der anwalt 'ein strafverfahren eingeleitet'?


Das weiß ich leider nicht, es steht nur im Betreff Strafverfahren.

Wie ich schon sagte, ist er der Meinung, das der Mahnbescheid widersprochen wurde da eine Freiheitsstrafe verhängt wurde und man wohl davon ausgeht, das die Person alles egal ist, das ist aber totaler quatsch.
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

Catja hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
spraadhans hat folgendes geschrieben::
lieber freshdrink,

wenn sich ihre aussage auf diese frage http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=137469 bezieht, dann sollten sie vielleicht mal darüber nachdenken, immer alle fakten wahrheitsgemäß anzugeben, da ihre fragen sonst selbstverständlich nicht zutreffend beantwortet werden können.

grüße von einem leicht genervten moderator...


Ich kann doch ncihts dafür, das sie nicht richtig lesen?

Ich habe es so angegeben wie es ist.



hmmmmmmmmmmm.

Ich kann aber in dem von @spraadhans verlinkten "Fred" auch nichts rauslesen, dass

Fredshdrink oben hat folgendes geschrieben::
da wohl ein Anwalt gegen A ein Strafverfahren eingeleitet hat, da er den Mahnbescheid widersprochen hat.


*nurmalsofrag*: die Catja

___

edit: @spraadhans war schneller Verlegen


Dann hab ich das wohl vergessen, dann weißt du es jetzt.
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Catja hat folgendes geschrieben::

*nurmalsofrag*: die Catja:


? was heißt das auf deutsch?
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*Ca*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Dann hab ich das wohl vergessen, dann weißt du es jetzt.


Ich frag´s mal lieber vorsorglich:

Noch etwas vergessen? Frage Frage Frage
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Catja hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Dann hab ich das wohl vergessen, dann weißt du es jetzt.


Ich frag´s mal lieber vorsorglich:

Noch etwas vergessen? Frage Frage Frage


Lachen nööööö

aber eine Antwort auf die Frage des Autors dieses Beitrages wäre interessanter.


Zuletzt bearbeitet von Freshdrink am 26.01.08, 14:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

ihre rechtskenntnisse in allen ehren aber bei einem widerspruch gegen einen gerichtlichen mahnbescheid interessiert das motiv der 'widerspruchseinlegung' erstmal nicht, dafür hat ja dann das gericht zu entscheiden.

und als beschuldigter einer straftat erhalten sie am ehesten von der staatsanwaltschaft post und nicht von einem rechtsanwalt der zivilrechtlichen gegenseite.
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*Ca*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 04.08.2007
Beiträge: 559

BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:13    Titel: Antworten mit Zitat

Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Catja hat folgendes geschrieben::

*nurmalsofrag*: die Catja:


? was heißt das auf deutsch?


=> *nurmalsofrag* = *nur-mal-angelegentlich-fragend-bzw.-wissen-wollend*
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

spraadhans hat folgendes geschrieben::
ihre rechtskenntnisse in allen ehren aber bei einem widerspruch gegen einen gerichtlichen mahnbescheid interessiert das motiv der 'widerspruchseinlegung' erstmal nicht, dafür hat ja dann das gericht zu entscheiden.

und als beschuldigter einer straftat erhalten sie am ehesten von der staatsanwaltschaft post und nicht von einem rechtsanwalt der zivilrechtlichen gegenseite.


Mag sein, aber fakt ist im Betreff steht Strafverfahren.

Kann ja sein das es ein Schreibfehler ist, oder aber wie gesagt, er ist der Meinung das Person a extra nciht bezahlt wegen Freiheitsstrafe. Das ist aber wie gesagt blödsin, da die eh zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Es steht ja richtig drin im Brief "das davon auszugehen ist, das sie den Mahnbescheid widersprochen haben, da beim Amtsgericht ... eine Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wurde.

Sorry aber was ist das für eine Logik?

Ich würde es ja einsehen wenn jemand Lebenslänglich bekommt, dann ist den alles egal, aber doch nicht bei einer Bewährungsstrafe, das kann und möchte ich nciht nachvollziehen können.
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Freshdrink
Gast





BeitragVerfasst am: 26.01.08, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

Catja hat folgendes geschrieben::
Freshdrink hat folgendes geschrieben::
Catja hat folgendes geschrieben::

*nurmalsofrag*: die Catja:


? was heißt das auf deutsch?


=> *nurmalsofrag* = *nur-mal-angelegentlich-fragend-bzw.-wissen-wollend*


Lachen ja hab nicht erkannt das da mehrere Worte drin stecken, hab das als ein Wort erkannt und dachte ist was lateinisches Verlegen
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