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Verfasst am: 01.10.04, 23:15 Titel: Pflichtteil - was ist das eigentlich genau?
Hallo zusammen,
ich lese hier immerzu vom sogenannten "Pflichtteil" - aber was ist das eigentlich genau, wie setzt er sich zusammen, woraus berechnet er sich? Wie hoch ist er z.B., wenn ein verwitweter Elternteil, der 3 Kinder hat, nur eines davon im Testament als Alleinerben einsetzt - was erben dann im Todesfall die beiden anderen Kinder als sogenannten "Pflichtteil"?
Nur mal so interessehalber, einen konkreten Anlaß für meine Frage gibt es nicht - aber ich würde mich trotzdem über eine Antwort sehr freuen!
Verfasst am: 02.10.04, 11:02 Titel: Re: Pflichtteil - was ist das eigentlich genau?
Hallo,
der Pflichtteil steht bestimmten gesetzlichen Erben zu, die durch Testament/Erbvertrag enterbt worden sind.
Pflichtteilsberechtigt sind Eltern, Kinder u. Enkel des Verstorbenen (Erblassers).
Der Pflichtteilsanspruch wird gegenüber dem Erben geltend gemacht und beläuft sich der Höhe nach auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
In Ihrem Beispiel:
Gesetzliche Erben des verwitweten Vaters sind seine drei Kinder zu je ein Drittel.
Ist nur ein Kind als Erbe durch Testament/Erbvertrag eingesetzt, sind die anderen beiden Kinder pflichtteilslberechtigt. Dieser Anspruch beläuft sich auf 1/6 des Nachlasses (die Hälfte von 1/3).
Hat der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod Vermögensgegenstände verschenkt, so werden diese fiktiv dem Nachlaß hinzugerechnet, so daß der Pflichtteil aus dem Nachlaß und dem auf diese Weise hinzugerechneten Vermögen errechnet wird. Dies ist der sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Verfasst am: 02.10.04, 13:12 Titel: Re: Pflichtteil - was ist das eigentlich genau?
Vielen Dank, lieber Herr Norbert, für die kenntnisreiche Auskunft.
Aber daraus ergibt sich für mich bereits eine weitere Frage: sind pflichtteilberechtigt tatsächlich nur Eltern, Kinder und Enkel? Wie ist das mit Ehegatten - angenommen, der Erblasser hat seine Ehefrau durch Testament enterbt, weil er sich zu Lebzeiten über sie geärgert hat und sich nun nach dem Tode rächen will (das ist wahrscheinlich sehr fiktiv und theoretisch, aber gesetzt den Fall...) - steht dann der enterbten Ehefrau nicht auch ein Pflichtteil zu? Um das Beispiel nicht zu kompliziert zu gestalten: ich gehe von einer Zugewinngemeinschaft aus, und sagen wir, die Frau hat keine Einkünfte, wäre also auf das Erbe angewiesen.
Verfasst am: 02.10.04, 15:09 Titel: Re: Pflichtteil - was ist das eigentlich genau?
Hallo,
die Ehegatten habe ich vergessen, selbstverständlich sind diese ebenfalls pflichtteilsberechtigt. Geregelt ist dies in § 2303 BGB. wobei hinsichtlich Kinder und Enkel es genauer heißen muß: "Abkömmlinge", das können also im Einzelfall auch noch Urenkel usw.sein. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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