Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zurück halten beim einsteigen in dem Bus?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zurück halten beim einsteigen in dem Bus?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Also wenn es öffentliche Busse sind, dann kann sie Dir schonmal gar nichts.
Falsch. Wenn die Haltestelle mit zum Schulgelände gehört (und nur dann haben Lehrer dort auch eine Aufsichtspflicht), hat sie dort "Hausrecht".

Zitat:
Wenn es eben dieser öffentliche Bus ist, hat auch keine Lehrerin das Recht (wenn es nach der Schule ist, die Lehrerin also keinen Erziehungsauftrag mehr hat) Dich da raus-zu-ziehen.
Häufig sind Schulbusse, die auf's Schulgelände fahren dürfen, keine "öffentlichen" Busse (Linienbusse), sondern welche von Privatunternehmen, die angemietet werden, dass sie die Schüler transportieren.


"...zaun...Schule...Zaun...Busse" Würde ich so deuten, dass Haltestelle außerhalb des Schulgeländes ist. Wenn sie das ist ist es eben so, dass keiner Dich einfach aus dem Bus zerren darf - selbst wenn Du drängelst.

Ganz unterschiedlich und der FS hat dazu keinerlei Angaben gemacht. Vor unserer Schule fährt beispielsweise die Regionale Verkehrsgesellschaft, die zwar anteilig zur Stadt gehört, aber trotzdem eigenständig ist.

Bräuchten daher zur abschließenden Klärung noch ein paar Angaben vom FS.

Hendrik
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Leider konnte ich dem bisherigen Sachverhalt auch noch nicht so recht entnehmen, ob die Haltestelle denn nun auf dem Schulgelände liegt, ob es ein Schulbus, Linienbus o.ä. ist.

Mal etwas losgelöst von der Rechtslage sollte sich meiner Ansicht nach aber auch eine Lehrkraft überlegen, welche Maßnahmen mit welchen tatsächlichen und möglichen Folgen denn wegen welchen „Vergehens“ angebracht sind.

Nehmen wir in dem geschilderten Fall an, es gehe um ein bisschen Drängeln beim Einsteigen in den Bus. Nehmen wir zugunsten der Lehrkraft an, auch der betreffende Schüler hätte etwas gedrängelt, was hier ja bestritten wird.
Daraufhin zieht die Lehrkraft den Schüler aus dem Bus, stellt die Personalien fest, der Bus ist zwischenzeitlich weg.
In der Regel wird, je nach Ort, nicht drei Minuten später der nächste Bus fahren. Statt im Bus nach Hause zu sitzen, steht der Schüler also nun allein an der Haltestelle und wartet auf den nächsten Bus. Je nach Alter der Schülers möglicherweise schon ein Problem.

Im günstigsten Fall warten zu Hause sorgenvoll die Eltern, die nicht wissen, weshalb ihr Kind nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt nach Hause kommt.
Im ungünstigsten Fall wird der Schüler in dieser zusätzlichen Wartezeit an der Haltestelle entführt, überfallen oder dergleichen…
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Lehrkraft unangenehme Fragen gestellt werden.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:17    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Leider konnte ich dem bisherigen Sachverhalt auch noch nicht so recht entnehmen, ob die Haltestelle denn nun auf dem Schulgelände liegt, ob es ein Schulbus, Linienbus o.ä. ist.

Mal etwas losgelöst von der Rechtslage sollte sich meiner Ansicht nach aber auch eine Lehrkraft überlegen, welche Maßnahmen mit welchen tatsächlichen und möglichen Folgen denn wegen welchen „Vergehens“ angebracht sind.

Nehmen wir in dem geschilderten Fall an, es gehe um ein bisschen Drängeln beim Einsteigen in den Bus. Nehmen wir zugunsten der Lehrkraft an, auch der betreffende Schüler hätte etwas gedrängelt, was hier ja bestritten wird.
Daraufhin zieht die Lehrkraft den Schüler aus dem Bus, stellt die Personalien fest, der Bus ist zwischenzeitlich weg.
In der Regel wird, je nach Ort, nicht drei Minuten später der nächste Bus fahren. Statt im Bus nach Hause zu sitzen, steht der Schüler also nun allein an der Haltestelle und wartet auf den nächsten Bus. Je nach Alter der Schülers möglicherweise schon ein Problem.

Im günstigsten Fall warten zu Hause sorgenvoll die Eltern, die nicht wissen, weshalb ihr Kind nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt nach Hause kommt.
Im ungünstigsten Fall wird der Schüler in dieser zusätzlichen Wartezeit an der Haltestelle entführt, überfallen oder dergleichen…
Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Lehrkraft unangenehme Fragen gestellt werden.


Die Lehrkraft hätte auch einfach mitfahren können. Und ist es wirklich so, dass die Busse nicht nur extra für die Schule fahren ist auch fraglich mit welcher Rechtsgrundlage die Lehrerin den Schüler aus dem Bus zieht. Meint ihr nicht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

Mitfahren hätte die Lehrkraft vermutlich nicht einfach können, denn dann würde sie ja ihren „Posten“ als Aufsicht verlassen.

Wenn es keine Schulbusse sind, die auch nicht vom Schulgelände fahren, sehe ich bei der Rechtsgrundlage auch Probleme.

Wenn doch, dürfte die von mitternacht bereits angesprochene Hausordnung, Schulordnung oder dergleichen Rechtsgrundlage sein.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
Mitfahren hätte die Lehrkraft vermutlich nicht einfach können, denn dann würde sie ja ihren „Posten“ als Aufsicht verlassen.

Wenn es keine Schulbusse sind, die auch nicht vom Schulgelände fahren, sehe ich bei der Rechtsgrundlage auch Probleme.

Wenn doch, dürfte die von mitternacht bereits angesprochene Hausordnung, Schulordnung oder dergleichen Rechtsgrundlage sein.

Naja, eine AUfsicht an der Bushaltestelle? Das sit doch keine Grundschule und kein Kindergarten. Kann mir so eine Steuergeldverschwendung nicht vorstellen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Kormoran hat folgendes geschrieben::
Mitfahren hätte die Lehrkraft vermutlich nicht einfach können, denn dann würde sie ja ihren „Posten“ als Aufsicht verlassen.

Wenn es keine Schulbusse sind, die auch nicht vom Schulgelände fahren, sehe ich bei der Rechtsgrundlage auch Probleme.

Wenn doch, dürfte die von mitternacht bereits angesprochene Hausordnung, Schulordnung oder dergleichen Rechtsgrundlage sein.

Naja, eine AUfsicht an der Bushaltestelle? Das sit doch keine Grundschule und kein Kindergarten.
Ich habe jeden Mittwoch "Busaufsicht" - es ist ein Schulzentrum mit Schule für Lernbehinderte, Realschule und Gymnasium; und die rüpelhaftesten Drängler kommen vom Gymnasium.
Zitat:
Kann mir so eine Steuergeldverschwendung nicht vorstellen.
Dass man sich etwas nicht vorstellen kann, ist lediglich ein Zeichen für mangelnde Phantasie und daher ein besonders schlechtes Argument. Leonardo da Vinci wurde auch ausgelacht, als er über Taucheranzug und Flugzeug nachdachte.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Kormoran hat folgendes geschrieben::
Mitfahren hätte die Lehrkraft vermutlich nicht einfach können, denn dann würde sie ja ihren „Posten“ als Aufsicht verlassen.

Wenn es keine Schulbusse sind, die auch nicht vom Schulgelände fahren, sehe ich bei der Rechtsgrundlage auch Probleme.

Wenn doch, dürfte die von mitternacht bereits angesprochene Hausordnung, Schulordnung oder dergleichen Rechtsgrundlage sein.

Naja, eine AUfsicht an der Bushaltestelle? Das sit doch keine Grundschule und kein Kindergarten.
Ich habe jeden Mittwoch "Busaufsicht" - es ist ein Schulzentrum mit Schule für Lernbehinderte, Realschule und Gymnasium; und die rüpelhaftesten Drängler kommen vom Gymnasium.
Zitat:
Kann mir so eine Steuergeldverschwendung nicht vorstellen.
Dass man sich etwas nicht vorstellen kann, ist lediglich ein Zeichen für mangelnde Phantasie und daher ein besonders schlechtes Argument. Leonardo da Vinci wurde auch ausgelacht, als er über Taucheranzug und Flugzeug nachdachte.


Mangelnde Fanasie wird eine Rolle spielen Smilie Interessant. Bei Lernbehinderten macht das Sinn - natürlich. Ich würde auch mal darauf tippen, dass es wegen denen eingeführt worden ist?

Wie lange dauert deine Aufsicht? Und da gibt es dann 1-2 Stunden Entlastung, oder nicht? Interessantes Thema!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:44    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Naja, eine AUfsicht an der Bushaltestelle? Das sit doch keine Grundschule und kein Kindergarten. Kann mir so eine Steuergeldverschwendung nicht vorstellen.

Eine Aufsicht an der Bushaltestelle ist m.E. weder ungewöhnlich noch eine Verschwendung von Steuergeldern.
Je nach genauer Sachlage, die wir ja immer noch nicht kennen, kann die Schule durchaus verpflichtet sein, eine Busaufsicht zu stellen. Weil nämlich die Bushaltestelle z.B. möglicherweise auf dem Schulgelände liegt und die Schule auf genau diesem Schulgelände ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen hat.

Edit: Wiedermal zu spät
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 22:49    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Naja, eine AUfsicht an der Bushaltestelle? Das sit doch keine Grundschule und kein Kindergarten. Kann mir so eine Steuergeldverschwendung nicht vorstellen.

Eine Aufsicht an der Bushaltestelle ist m.E. weder ungewöhnlich noch eine Verschwendung von Steuergeldern.
Je nach genauer Sachlage, die wir ja immer noch nicht kennen, kann die Schule durchaus verpflichtet sein, eine Busaufsicht zu stellen. Weil nämlich die Bushaltestelle z.B. möglicherweise auf dem Schulgelände liegt und die Schule auf genau diesem Schulgelände ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen hat.

Edit: Wiedermal zu spät

Wir haben in wenigstens 6 der Kölner Gymnasiuen und 3 Realshculen keine Aufsicht der Haltestellen. Eine Schule mit Aufsicht ist mir nicht bekannt, deswegen halte ich es auch für ungewöhnlich. An Sonderschulen und Schulen mit behinderten Schülern - natürlich, da habe ich vollstes Verständnis. Aber an Realschulen, Hauptschulen und Gymnasien halte ich dies, sofern Haltestelle nicht auf dem SG liegt nicht erforderlich.

Die Versicherung der Schule haftet für den Hin- und Rückweg zur Schule. Gab an unserer Schule einen Vorfall, dass ein Schüler bei Rot vor der Schule über die Straße gelaufen ist und angefahren worden ist. Darauf mussten alle Unterstufen Schüler einen Zettel unterschreiben, auf dem sie versicherten, dass sie niemals über Rot gehen. Ob das überhaupt was bringt... Nunja, es wurden Konsequenzen angedroht. Darf die Schule das eigentlich? Verwaltungsakte anwenden, wenn Schüler auf dem Schulweg "über Rot gehen"?

Hendrik
EDIT um keinen neuen Beitrag zu schreiben: Wieso Widerspruch? Ich denke einfach, dass es doch ungewöhnlich ist, dass die Bushaltestelle beaufsichtigt wird.


Zuletzt bearbeitet von HendrikL. am 27.01.08, 23:06, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Inwieweit Ihre Aussage jetzt im Widerspruch zu meiner steht, verstehe ich nicht.

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Kormoran hat folgendes geschrieben::
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Naja, eine AUfsicht an der Bushaltestelle? Das sit doch keine Grundschule und kein Kindergarten. Kann mir so eine Steuergeldverschwendung nicht vorstellen.

Eine Aufsicht an der Bushaltestelle ist m.E. weder ungewöhnlich noch eine Verschwendung von Steuergeldern.
Je nach genauer Sachlage, die wir ja immer noch nicht kennen, kann die Schule durchaus verpflichtet sein, eine Busaufsicht zu stellen. Weil nämlich die Bushaltestelle z.B. möglicherweise auf dem Schulgelände liegt und die Schule auf genau diesem Schulgelände ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen hat.

Wir haben in wenigstens 6 der Kölner Gymnasiuen und 3 Realshculen keine Aufsicht der Haltestellen. Eine Schule mit Aufsicht ist mir nicht bekannt, deswegen halte ich es auch für ungewöhnlich. An Sonderschulen und Schulen mit behinderten Schülern - natürlich, da habe ich vollstes Verständnis. Aber an Realschulen, Hauptschulen und Gymnasien halte ich dies, sofern Haltestelle nicht auf dem SG liegt nicht erforderlich.


Die Tatsache, dass Sie Schulen kennen, die keine Busaufsicht stellen, bedeutet nun aber trotzdem nicht, dass es die nicht gibt.
Die Rotregelung führt jetzt, glaube ich, wirklich zu weit vom Thema weg.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Interessant. Bei Lernbehinderten macht das Sinn - natürlich. Ich würde auch mal darauf tippen, dass es wegen denen eingeführt worden ist?
Nein. Aufsichtspflicht besteht einzig aus dem Grund, dass diese Haltestelle sich auf dem Schulgelände befindet. Vor dem Schulzentrum - an der Straße (öffentliches Gelände) - sind weitere Haltestellen, die ebenfalls von den Schülern aller Schulen genutzt werden, und dort haben die Schulen keine Aufsichtspflicht.

Zitat:
Wie lange dauert deine Aufsicht?
20 Minuten, dann ist in der Regel der letzte Bus weg. Ungefähr genau so lange, wie eine Pausenaufsicht.
Zitat:
Und da gibt es dann 1-2 Stunden Entlastung, oder nicht?
Was soll das sein? Wenn damit ein geringeres Unterrichtsdeputat gemeint ist: Definitiv nein. Vollzeit-Lehrkräfte haben 3 Aufsichten, Teilzeit-Lehrkräfte anteilig weniger.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
HendrikL.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 247

BeitragVerfasst am: 27.01.08, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Interessant. Bei Lernbehinderten macht das Sinn - natürlich. Ich würde auch mal darauf tippen, dass es wegen denen eingeführt worden ist?
Nein. Aufsichtspflicht besteht einzig aus dem Grund, dass diese Haltestelle sich auf dem Schulgelände befindet. Vor dem Schulzentrum - an der Straße (öffentliches Gelände) - sind weitere Haltestellen, die ebenfalls von den Schülern aller Schulen genutzt werden, und dort haben die Schulen keine Aufsichtspflicht.

Zitat:
Wie lange dauert deine Aufsicht?
20 Minuten, dann ist in der Regel der letzte Bus weg. Ungefähr genau so lange, wie eine Pausenaufsicht.
Zitat:
Und da gibt es dann 1-2 Stunden Entlastung, oder nicht?
Was soll das sein? Wenn damit ein geringeres Unterrichtsdeputat gemeint ist: Definitiv nein. Vollzeit-Lehrkräfte haben 3 Aufsichten, Teilzeit-Lehrkräfte anteilig weniger.


Bei uns in Köln, NRW läuft es so ab, dass Lehrer für solche Zusatzleistungen, Aufsichten etc. "Entlastung(sstunden)" bekommen.

Für AUfsicht bei Hausaufgabenbetreuung gibt es dann bsplsweise. 3 Stunden Entlasung - 3 Stunden, die eben nicht unterrichtet werden müssen, aber natürlich bezahlt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Planloser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.06.2007
Beiträge: 231

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Wir haben in wenigstens 6 der Kölner Gymnasiuen und 3 Realshculen keine Aufsicht der Haltestellen. Eine Schule mit Aufsicht ist mir nicht bekannt, deswegen halte ich es auch für ungewöhnlich. An Sonderschulen und Schulen mit behinderten Schülern - natürlich, da habe ich vollstes Verständnis. Aber an Realschulen, Hauptschulen und Gymnasien halte ich dies, sofern Haltestelle nicht auf dem SG liegt nicht erforderlich.

Die Versicherung der Schule haftet für den Hin- und Rückweg zur Schule.

Ich kenne ein großes Gymnasium, direkt an einer U-Bahnhaltestelle. Da tummeln sich dan nach der 6. Stunde ein paar hundert Schüler auf dem Bahnsteig und spielen Fangen und Erschrecken.
Es war abzusehen, dass da mal ein Kind vor die Bahn fliegt (ist nicht passiert). Jetzt gibt es dort Aufsicht.
Ich finde das gut. Rechtsgrundlage, Schulgelände (oder gar Versicherung) hin oder her.
Grüße
_________________
Ich hab keine Ahnung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 28.01.08, 23:35    Titel: Antworten mit Zitat

HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Für AUfsicht bei Hausaufgabenbetreuung gibt es dann bsplsweise. 3 Stunden Entlasung - 3 Stunden, die eben nicht unterrichtet werden müssen, aber natürlich bezahlt werden.
3 Zeitstunden, in denen der Lehrer "fachfremd" Fragen beantworten soll, ihm völlig fremde Schüler zum ruhigen Arbeiten anhalten muss, 3 Stunden am Nachmittag, wo man ganz andere Dinge tun könnte (korrigieren oder so) - eigentlich. Dass einem so etwas auf das Stundendeputat angerechnet wird, ist nur sinnvoll. Diese Zeit muss man zwar nicht vorbereiten wie den sonstigen Unterricht, aber es ist um einiges stressiger. Und pro 90 Minuten wird nur eine Unterrichtsstunde "angerechnet". Das ist zumindest bei uns so. Ich freue mich über jedes Halbjahr, wo ich nachmittags nur regulären Unterricht habe und keine Nachmittagsbetreuung.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
recen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 31.01.08, 23:26    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Bushaltestelle gehört vermutlich nicht zum Schulgelände, aber es sind Buse von der RKH.
Das Problem ist ja, wenn ich den Bus verpasse, dann fährt der nächste Bus erst 2 Stunden später!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schul- und Prüfungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3  Weiter
Seite 2 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.