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Vollstreckung eines US-Amerikanischen Titels in Deutschland

 
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 25.01.08, 17:51    Titel: Vollstreckung eines US-Amerikanischen Titels in Deutschland Antworten mit Zitat

Guten Tag,

gibt es diesbezüglich internationale Abkommen zwischen Deutschland und den USA oder geht das nach §§ 722 f. ZPO?
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mwjm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.03.2007
Beiträge: 927
Wohnort: Hauptstadtspeckgürtel

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich meine, §§ 722 f. ZPO sind einschlägig. Siehe außerdem § 3 AVAG Instruktiv ggf. auch BGHZ 118, 312 oder BGH, Urteil vom 14.02.2007, XII ZR 163/05 (betrifft allerdings nicht USA). Es dürfte das HLUE einschlägig sein, dem die USA 1981 beigetreten sind.
_________________
Falsche Urteile sind schlimm. Schlimmer sind Anwälte, die das nicht erkennen.
War mein Beitrag hilfeich? Falls ja, ein KLICK auf die grünen Punkte wäre nett.
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Cicero
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 29.01.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Meinen herzlichsten Dank! Sehr glücklich
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