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Verfasst am: 29.01.08, 15:08 Titel: Vorgehen bei Verlust aller Papiere
Angenommen A habe seit 6 Jahren keinerlei Identitätspapiere mehr.
Keinen Personalausweis, keinen Reisepaß, keinen Führerschein (er besitze aber die Fahrerlaubnis), keine Geburtsurkunde, kein Familienbuch, keinen Rentenausweis, keine Krankenversicherung, keine Zeugnisse, keine Steuernummer ... eben nichts - wie ausgebrannt.
Er habe zudem keine Verwandte.
Seit 5 Jahren sei A so durch´s Leben gestolpert, niemals aufgefallen, nun aber will er das alles wieder beantragen.
wenn er weiß wo er geboren wurde, wann das war und wer ggf. seine Eltern waren, sollte zumindest die Geburtsurkunde kein Problem sein:
Wäre bei dem Geburtsstandesamt zu beantragen
Bei Pass- und / oder Personalausweis sollte es auch kein Problem sein, wenn der Jemand weiß, dass er einen hatte und wo dieser ausgestellt wurde. Da wäre dann ggf. auch ein etwas älteres Foto noch verfügbar (kann ja nur max. 15 Jahre alt sein), mit dessen Hilfe dann ggf. auch noch ein Identitätsnachweis geführt werden könnte.
Aufgrund der zeitlichen Abläufe müßte die Person jetzt Minimum 23 und höchstens 33 Jahre alt sein. Da ließe sich durch forensische Gutachten schon ein Abgleich mit dem Passfoto herstellen.
Hätte er das Wissen nicht parat, würde es eng
Hauptmann von K. ?
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Da er Führerschein haben soll (gehe mal vom 3er aus), dann mindestens 18 + 5 Jahre seit dem Verlust laut Sachverhalt = Mindestalter, und 18 + 15 Jahre( = Laufzeit eines Persos + 5 Jahre seit Verlust) = so in etwa ein Höchstalter von jetzt 33 Jahren. Für das Höchstalter kämen aber noch ein paar Jährchen mehr in Betracht wenn man den Perso bereits zum zweiten Mal hatte. Da der erste 5 ax Laufzeit hätte, der zweite 10, dazu dann 5 Jahre seit Verlust käme ich jetzt auf ein Höchstalter von 36 ....
Passt aber ned, habe gerade meinen Denkfehler zum Höchstalter bemerkt
Grüße
Ronny _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen.
Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.01.08, 23:32 Titel:
Zollkodex-Ritter hat folgendes geschrieben::
Ist es überhaupt ein deutscher Staatsbürger?
Das wäre nur dann erheblich, wenn er nicht in Deutschland geboren wurde.
Auch der Führerschein ist meist kein Problem. Allerdings muss er die Ausstellungsbehörde wissen, falls sein letzter Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde. Eine ungefähre Angabe, wann der Füherschein ausgestellt wurde, kann nicht schaden.
Jedoch benötigt er für die Beantragung einen Ausweis. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
Das wäre nur dann erheblich, wenn er nicht in Deutschland geboren wurde.
... also mal ohne Worte.
Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, ob es ein deutscher Staatsbürger ist oder nicht. Sonst würde ich danach ja nicht fragen.
Komischerweise kenne ich nur solche Max Mustermanns, die entweder unter einer Brücke wohnen (selbst die haben zu 90% ihre Ausweise noch) oder eben jene Personen, die ihren Ausweis vernichten, um der drohenden Abschiebung zu entgehen...
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