Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 30.01.08, 18:42 Titel: Übernachtung in Kaufhaus
Hallo,
Herr A hat 6 Tage in einer Kaufhaus-Filiale übernachtet. Während seines Aufenthaltes hat Herr A Lebenmittel aus der Supermarkt-Abteilung konsumiert und seine Fäkalien in Kleidungsartikel "deponiert". Herr A hat auch meherer Software-Artikel entwendet.
Herr A verliess unerkannt an Tag 6 kurz vor Ladenschluss die Filiale und begab sich zu Kaufhaus.
Frage:
In welchem Umfang hat Herr A sich strafbar gemacht?
Sollte gegen A ein Tatverdacht erhoben werden, wäre dieser unbegründet, da A nicht von den Überwachungskameras erfasst wurde und nicht von Personen observiert wurde?
bitte beachten Sie Folgendes:
Verwendung von Namen
Jede öffentliche Aussage zu einer Person / Produkt / Firma usw. kann einer Person bzw. einem kommerziellen Anbieter nicht passen und als geschäfts- oder rufschädigend interpretiert werden oder Rechte Dritter verletzen. Da das FDR für solche meist anonymen Aussagen seiner Mitglieder haftbar gemacht werden kann, sind Beiträge mit Nennung von
Namen von Personen
Namen von Produkten, Waren, Erzeugnissen aller Art
Namen von Firmen
generell nicht erwünscht. Schlimmer ist es noch, wenn solche Beiträge insbesondere negative Bewertungen enthalten. Diese Beiträge müssen gelöscht werden!
Namens-Abwandlungen, die einen leichten und eindeutigen Rückschluß auf den eigentlichen Klarnamen zulassen, sind ebenso unerwünscht.
Hilfen / So geht's:
Schildern Sie den Sachverhalt bzw. die Fragestellung allgemein ohne Namensnennungen!
Bitte beachten Sie dies bei jedem weiteren Beitrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass Beiträge, die das ignorieren, editiert, gesperrt oder sogar ganz gelöscht werden. Diese Maßnahmen dienen nur dem Schutz des FDR und unserer Nutzerschaft.
Verfasst am: 30.01.08, 18:47 Titel: Re: Übernachtung in XXX
My Lord hat folgendes geschrieben::
In welchem Umfang hat Herr A sich strafbar gemacht?
Diebstahl, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.
My Lord hat folgendes geschrieben::
Sollte gegen A ein Tatverdacht erhoben werden, wäre dieser unbegründet, da A nicht von den Überwachungskameras erfasst wurde und nicht von Personen observiert wurde?
Offensichtlich ist er begründet, A war es ja.
Ob A letztlich was nachzuweisen ist, ist was anderes. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Zuletzt bearbeitet von Gammaflyer am 30.01.08, 18:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
auf die frage hat gammaflyer ja schon ausreichend geantwortet, mehr gibt es da eigentlich nicht zu sagen.
...
Außer das hier:
Zitat:
§ 243 StGB (Besonders schwerer Fall des Diebstahls)
(1) In besonders schweren Fällen wird der Diebstahl mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält,
...
_________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
Aber schließlich ist der Hamster gestorben und so kam die Polizei.
Und die Verkäuferinnen brauchten sich nicht mehr über verschwitzte Pullover zu wundern. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 31.01.08, 17:55 Titel:
[quote="My Lord"][quote="Klein-Fritzchen"]
spraadhans hat folgendes geschrieben::
auf die frage hat gammaflyer ja schon ausreichend geantwortet, mehr gibt es da eigentlich nicht zu sagen.
Das hier noch nicht: Wenn Herr A je für seine Taten bestraft wird, wie hoch könnte das Strafmass ausfallen?
Danke!
Hallöle
Dafür gibt es Knast und nicht ganz so knapp.
Aber meine Frage vorab: Wer zieht sie morgens an? Also einfach mal selber suchen. Ein Internetanschluß scheint ja vorhanden zu sein.
Ps. Spraadhans: Sie sind nicht gemeint, sondern der überaus kluge Fragesteller _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.