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Hallo liebes Forum!
Wo und wie mache ich meinen Pflichteilsergänzungssanspruch geltend?
Kein Testament vorhanden, Miterbe weigert sich vehement irgendetwas anzuerkennen.
Was kann ein Anwalt machen, falls auch er nicht für "voll genommen wird"?
Dankeschön für Hilfe
einen Pflichtteilsergänzungsanspruch haben grundsätzlich bestimmte gesetzliche Erben(Eltern, Kinder, Enkel), wenn sie enterbt worden sind und denen deshalb ein Pflichtteilsanspruch zusteht.
Wenn kein Testament vorhanden ist, dann ist niemand enterbt worden.
Wenn sie zum Kreis der gesetzlichen Erben gehören, sind Sie Erbe bzw. Miterbe geworden, d.h., sie sind Mitinhaber des Nachlasses.
Sie sollten daher - wenn sich ein anderer (Miterbe, Besitzer der Erbschaft) weigert zu kooperieren, einen Anwalt suchen, der Sie zunächst beraten und ggfls. Ihre Rechte durchsetzen kann. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
Lieber Herr Hans-Peter Nobert und lieber Gast und alle anderen Helfer!
Erst einmal ganz herzlichen Dank für die ausführlichen und kompetenten Antworten. Ich habe in den letzten Tagen das ein oder andere Mal schon Fragen gestellt, die jedesmal zu meiner Wissensbereicherung führten. Ich habe diese weiteren Fragen jedoch unter einem neuen Thread gestellt, da sich aus jeder Antwort wieder neue Fragen gestellt haben. Ich hoffe es war richtig so. Stück für Stück hat sich so für mich ein klares Bild über meine Situation aufgetan. Meine Befürchtungen, ganz leer auszugehen sind mir nun genommen worden und ich weiß jetzt, wie ich mich in meiner Erbsache weiter zu verhalten habe.
In diesem Frorum (noch im alten) habe ich mal gelesen: Ein Erbe muß man sich holen. Wie treffend, denn bei mir ist es tatsächlich so. Es gibt nun einmal Miterben, die nichts teilen bzw. wieder herausrücken möchten, obwohl genug da ist. Es sind meistens die, die eh schon ausgesorgt haben.
Vielen herzlichen Dank nochmal
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