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A findet über eine Internetauktion einen Handwerker. Dieser tapeziert recht schlampig. Zum Nachbesserungstermin tritt er an, verlässt dann kurze Zeit später das Haus, um nie wieder zu kehren. Der Handwerker geht nicht mehr ans Telefon und schickt A kurze Zeit später eine Nachricht, dass er keine weiteren Leistungen übernehmen wird.
Muss A dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung setzen?
Kann ausser dem bereits geleisteten Lohn und den neu anfallenden Kosten ein 'Schmerzensgeld' eingefordert werden?
Gibt es ausser bei der IHK (wo der Handwerker scheinbar nicht eingetragen ist) andere Vermittlungsstellen, die dem langwierigen Zivilverfahren vorgeschaltet sind? _________________ Alles wird gut.
Muss A dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung setzen?
ja.
Casimir hat folgendes geschrieben::
Kann ausser dem bereits geleisteten Lohn und den neu anfallenden Kosten ein 'Schmerzensgeld' eingefordert werden?
Ich sehe nicht wo jemand in irgendeiner Weise verletzt wurde. Man könnte aber eine Aufwandsentschädigung fordern für selbst ausgeführte Nacherfüllung. Das aber auch nur nach der Frist.
war es denn überhaupt ein "richtiger" Handwerker?
So mit Rechnung?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Darum war Schmerzensgeld in Anführungszeichen gesetzt. Aber das war es, was ich meinte.
Ja, es war ein richtiger Handwerker. Die Rechnung hat der werte Herr im Briefkasten hinterlassen, als er das Haus für immer verliess. Eingetragen in einer Handwerkskammer, die auch Kenntnis von dem Sachverhalt bekam, sich bislang aber auch nicht äusserte. _________________ Alles wird gut.
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