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Probezeit Pferdekaufvertrag

 
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Rafa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 06.02.08, 22:22    Titel: Probezeit Pferdekaufvertrag Antworten mit Zitat

Ist diese Formulierung (Text s.u.) juristisch wasserdicht?
Es geht um einen, durch den Verkäufer angebotenen, kauf eines Pferdes auf Probe - innerhalb dieser Probezeit sollen tierärztliche Untersuchungen des Pferdes vorgenommen werden, die vom Tierarzt während der Ankaufsuntersuchung empfohlen wurden.
Ergeben sich daraus evtl. Befunde, soll das Pferd zurück gegeben werden können.
Vielen Dank im Voraus! Hier der Text:


Zusätzliche Vereinbarungen

Der Verkäufer verkauft …. auf Probe. Die Probezeit dauert … Wochen und endet am …. .
Der Kaufvertrag wird erst nach Ablauf dieser Frist wirksam.
Innerhalb der Probezeit kann der Käufer das Pferd ohne Angabe von Gründen zurück geben.
Der Käufer muss die Zustimmung oder nicht Zustimmung vor Ablauf der Probezeit dem Verkäufer mitteilen. Erklärt sich der Käufer bis zum Ende der Probezeit nicht, so gilt sein Schweigen als Billigung, die Rückgabe des Pferdes innerhalb der Probezeit gilt als Nichtbilligung.
Erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises geht das Pferd in das Eigentum des Käufers über.
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