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falsches Zeugnis

 
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 20:32    Titel: falsches Zeugnis Antworten mit Zitat

A möchte dieses Jahr extern die Mittlere Reife nachholen.
Er macht ein Vorbereitungsjahr auf der Volkshochschule. Bekommt dort ein Halbjahreszeugnis, mit dem er sich bereits bewerben kann. In diesem Zeugnis ist eine Note falsch angegeben - z.B. eine 3 statt einer 4.

Darf dies nachträglich korrigiert werden? Was, wenn A sich bereits mit einer Kopie des "falschen" Zeugnisses beworben hat (gleich am Tag nach Erhalt)?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 21:57    Titel: Re: falsches Zeugnis Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
A möchte dieses Jahr extern die Mittlere Reife nachholen.
Er macht ein Vorbereitungsjahr auf der Volkshochschule. Bekommt dort ein Halbjahreszeugnis, mit dem er sich bereits bewerben kann. In diesem Zeugnis ist eine Note falsch angegeben - z.B. eine 3 statt einer 4.

Darf dies nachträglich korrigiert werden?
Das muss sogar korrigiert werden.
Zitat:
Was, wenn A sich bereits mit einer Kopie des "falschen" Zeugnisses beworben hat (gleich am Tag nach Erhalt)?
Dann lässt man sich eben das korrekte Zeugnis ausstellen und schickt es der Bewerbung hinterher. Oder bringt die Kopie des korrekt ausgestellten Zeugnisses mit zum Vorstellungsgespräch.
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pandor
Troll-Verdacht


Anmeldungsdatum: 11.07.2005
Beiträge: 599

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Noten einer Schulaufgabe dürfen ja, soweit ich weiss, nicht zu Ungunsten des Schülers abgeändert werden bei Irrtum.
Dann scheint das bei einem Zeugnis anders zu sein...
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 08.02.08, 22:25    Titel: Antworten mit Zitat

pandor hat folgendes geschrieben::
Noten einer Schulaufgabe dürfen ja, soweit ich weiss, nicht zu Ungunsten des Schülers abgeändert werden bei Irrtum.
Dieses falsche Gerücht hält sich hartnäckig. Natürlich darf bei offensichtlichen Fehlern berichtigt werden - auch zum Nachteil des Betroffenen.
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 00:33    Titel: Antworten mit Zitat

Da der Schüler für das falsche Zeugnis nicht verantwortlich ist und es deiner Schilderung zufolge ja nicht absichtlich zu seinem Vorteil ausgenutzt hatte, können ihm wohl auch keine Sanktionen oder Nachteile bei Nichtmeldung drohen. Was, wenn ihm der Fehler erst in einem Jahr oder nach fünf Jahren oder überhaupt nie aufgefallen wäre? Oder gibt es irgendeine gesetzliche Vorschrift, die einen Schüler verpflichtet, die Noten auf seinen Zeugnissen penibelst zu kontrollieren? Eine Abweichung um gerade eine Notenstufe ist ja nun wirklich nichts sonderlich Auffälliges und Weltbewegendes..
Auch dürfen zumindest Noten auf Zeugnissen (bei Schularbeiten ist es wiederum etwas anderes) meines Wissens nachträglich tatsächlich nicht so einfach zu Ungunsten des Schülers abgeändert werden. Google mal unter dem Stichwort "rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt" - so wie ich das auffasse, hat jemand, der nicht vorsätzlich oder gröbst fahrlässig - etwa durch Angabe falscher Daten - den begünstigenden Verwaltungsakt selbst herbeigeführt hat, überhaupt nichts zu befürchten, im Gegenteil, wenn er guten Glaubens auf die Rechtsgültigkeit dieser Urkunde vertraut hat, wird in manchen Konstellationen sogar die Behörde ihm gegenüber schadenersatzpflichtig. (Aber ich lass mich da von einem Juristen gern eines Besseren belehren.)
Allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn der Fehler von Schulseite bemerkt wird und der Schüler relativ zeitnah informiert wird. Es könnte sein, dass er in einem solchen Fall von Gesetz wegen doch dazu verpflichtet ist - habe dazu ncihts Definitives gefunden.

Und nun zur "freiwilligen Bekanntgabe". Ein Schüler hat da keineswegs immer nur Vorteile. In den meisten Fällen wird eine Notenabweichung um bloß einen Grad sowieso belanglos sein und nur in seltensten Konstellationen für irgendetwas die ausschlaggebende Rolle spielen. Gerade in jenen seltenen Konstellationen aber, in denen meist einfach irgendwelche Notendurchschnitte berechnet werden, wird der Schüler sich selbst durch die Bekanntgabe seiner schlechteren Note evtl. schaden, sicher aber nicht verbessern. Was das Berufsleben betrifft, so schadet er sich - da der Bote bekanntermaßen für die Botschaft verantwortlich gemacht wird, die er überbringt - unter Umständen allein dadurch, dass er dem Arbeitgeber, bei dem er sich bewirbt, unnötigen organisatorischen Aufwand verursacht. Oder er hat Pech, und seine Unterlagen werden, weil da ja noch was geändert/ergänzt werden soll (wohlgemerkt: mit der ursprünglichen Note waren sie vollständig) beiseitegelegt und kommen gar nicht mehr in den normalen Bewerbungsdurchgang hinein. Wenn er großes Glück hat trifft er allerdings vielleicht auf eines jener seltenen Exemplare, die ihm für seine Ehrlichkeit ein Riesenplus verrechnen. In unserer heutigen Zeit, wo alles schnell, effizient und reibungslos gehen soll, wird das aber, wenn überhaupt, in den seltensten Fällen die letztlich ausschlaggebende Rolle spielen. Leider zwar, aber es ist nun mal so.

Wenn es um nichts geht, ist es sowieso egal, aber gerade wenn der Schüler meint, dass möglicherweise gerade diese eine Note von entscheidender Bedeutung ist, würde ich mich an seiner Stelle sehr genau erkundigen, ob er überhaupt von Rechts wegen verpflichtet ist, seine Noten einzeln auf deren Richtigkeit zu prüfen und Fehler zu melden. Sehr wahrscheinlich ist er das nämlich nicht.


Zuletzt bearbeitet von abc am 24.02.08, 11:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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BarniMerz
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Anmeldungsdatum: 12.12.2007
Beiträge: 102
Wohnort: Ederheim im Ries

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 00:54    Titel: Antworten mit Zitat

handelt es sich in dem falschen Zeugnis um eine zu gute oder um eine zu schlechte Note. ??

Wieso sollte jemand seinem Zeugnis widersprechen, weil es eine fälschlich
"zu gute" Note enthält. ???

Schlafende Hunde soll man nicht wecken !!!

Und ein anderes Zeugnis vorlegen, weil das erste falsch war würde ich mal gar nicht - stiftet nur Verwirrung - schadet eher.
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ich das Problem beim Überfliegen richtig verstanden habe, geht es dem Fragesteller darum, dass er sich jetzt mit einem fälschlich besseren Zeugnis bewirbt, als das, was er am Ende des Jahres (dann wohl mit richtigen, also schlechteren, Noten) bekommen wird. Er könnte dann in Erklärungsnot kommen.
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abc
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Karsten"]Wenn ich das Problem beim Überfliegen richtig verstanden habe, geht es dem Fragesteller darum, dass er sich jetzt mit einem fälschlich besseren Zeugnis bewirbt, als das, was er am Ende des Jahres (dann wohl mit richtigen, also schlechteren, Noten) bekommen wird. Er könnte dann in Erklärungsnot kommen.[/quote]

Ist es nicht völlig normal, dass man sich von einem Zwischenzeugnis bis zum endgültigen um eine Notenstufe verschlechtern (oder auch verbessern) kann?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Denke ich auch. Ich stelle mir allerdings vor, dass an dieser Schule im Endzeugnis nochmal die Noten beider Halbjahre aufgeführt werden, und es dann zumindest zu peinlichen Fragen kommen könnte, warum in dem einen Zeugnis die, und in dem Anderen eine andere Note steht. So habe ich die Frage jedenfalls interpretiert.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.02.08, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::

Ist es nicht völlig normal, dass man sich von einem Zwischenzeugnis bis zum endgültigen um eine Notenstufe verschlechtern (oder auch verbessern) kann?
Nicht nur eine Winken .
_________________
mitternächtliche Grüße.


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Leon6
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 26.02.08, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
Da der Schüler für das falsche Zeugnis nicht verantwortlich ist und es deiner Schilderung zufolge ja nicht absichtlich zu seinem Vorteil ausgenutzt hatte, können ihm wohl auch keine Sanktionen oder Nachteile bei Nichtmeldung drohen. Was, wenn ihm der Fehler erst in einem Jahr oder nach fünf Jahren oder überhaupt nie aufgefallen wäre?

Wenn es zu einem Streit hierüber käme, würde sicherlich geprüft werden, ob der Schüler die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 48 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes).

Man würde vielleicht prüfen, ob dem Schüler die Zeugnisnoten vor der Zeugnisausgabe bekannt waren oder ob ihm die Unrichtigkeit der besseren Note bewußt war und er die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes somit arglistig verschwiegen hat.

Zitat:
Oder gibt es irgendeine gesetzliche Vorschrift, die einen Schüler verpflichtet, die Noten auf seinen Zeugnissen penibelst zu kontrollieren? Eine Abweichung um gerade eine Notenstufe ist ja nun wirklich nichts sonderlich Auffälliges und Weltbewegendes..
Das geht aus § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hervor. Nach allgemeiner Erfahrung fällt jedem sofort auf, wenn sein Zeugnis eine Abweichung um eine Notenstufe nach unten (schlechter) enthält. Also warum sollte dann eine Notenstufe nach oben, also anstatt eine erwartete 4 nun eine unerwartete 3, nicht auffallen ? Winken

Zitat:

Allerdings weiß ich nicht, wie das ist, wenn der Fehler von Schulseite bemerkt wird und der Schüler relativ zeitnah informiert wird. Es könnte sein, dass er in einem solchen Fall von Gesetz wegen doch dazu verpflichtet ist
Sehe ich auch so.

Zitat:
Und nun zur "freiwilligen Bekanntgabe". Ein Schüler hat da keineswegs immer nur Vorteile. In den meisten Fällen wird eine Notenabweichung um bloß einen Grad sowieso belanglos sein und nur in seltensten Konstellationen für irgendetwas die ausschlaggebende Rolle spielen. Gerade in jenen seltenen Konstellationen aber, in denen meist einfach irgendwelche Notendurchschnitte berechnet werden, wird der Schüler sich selbst durch die Bekanntgabe seiner schlechteren Note evtl. schaden, sicher aber nicht verbessern. Was das Berufsleben betrifft, so schadet er sich - da der Bote bekanntermaßen für die Botschaft verantwortlich gemacht wird, die er überbringt - unter Umständen allein dadurch, dass er dem Arbeitgeber, bei dem er sich bewirbt, unnötigen organisatorischen Aufwand verursacht. Oder er hat Pech, und seine Unterlagen werden, weil da ja noch was geändert/ergänzt werden soll (wohlgemerkt: mit der ursprünglichen Note waren sie vollständig) beiseitegelegt und kommen gar nicht mehr in den normalen Bewerbungsdurchgang hinein. Wenn er großes Glück hat trifft er allerdings vielleicht auf eines jener seltenen Exemplare, die ihm für seine Ehrlichkeit ein Riesenplus verrechnen. In unserer heutigen Zeit, wo alles schnell, effizient und reibungslos gehen soll, wird das aber, wenn überhaupt, in den seltensten Fällen die letztlich ausschlaggebende Rolle spielen. Leider zwar, aber es ist nun mal so.
Kann man so sehen.
Zitat:

Wenn es um nichts geht, ist es sowieso egal, aber gerade wenn der Schüler meint, dass möglicherweise gerade diese eine Note von entscheidender Bedeutung ist, würde ich mich an seiner Stelle sehr genau erkundigen, ob er überhaupt von Rechts wegen verpflichtet ist, seine Noten einzeln auf deren Richtigkeit zu prüfen und Fehler zu melden. Sehr wahrscheinlich ist er das nämlich nicht.
Die Verpflichtung dürfte aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) abgeleitet werden können. Wie oben schon erwähnt, kann der Schüler sich nicht auf Vertrauen berufen, wenn er die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte. Sofern man ihm nachweisen kann, dass ihm die korrekten Zeugnisnoten bekannt waren oder hätten bekannt gewesen sein müssen, dann könnte der Verwaltungsakt zurückgezogen werden, will heißen, er bekäme ein neues Zeugnis mit korrigierten Noten.

Ich wusste früher nie, welche Noten ich tatsächlich bekommen sollte. Für mich waren alle Noten eine Überraschung. Winken


Zitat:
Ist es nicht völlig normal, dass man sich von einem Zwischenzeugnis bis zum endgültigen um eine Notenstufe verschlechtern (oder auch verbessern) kann?

Ich hatte mal in Englisch im Versetzungszeugnis eine 5 und ein halbes Jahr später beim neuen Englischlehrer eine 2. Das war der geilste Notensprung, den ich je hatte. Sehr glücklich
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abc
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 01:23    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Leon6"][quote="abc"]Da der Schüler für das falsche Zeugnis nicht verantwortlich ist und es deiner Schilderung zufolge ja nicht absichtlich zu seinem Vorteil ausgenutzt hatte, können ihm wohl auch keine Sanktionen oder Nachteile bei Nichtmeldung drohen. Was, wenn ihm der Fehler erst in einem Jahr oder nach fünf Jahren oder überhaupt nie aufgefallen wäre?[/quote]
Wenn es zu einem Streit hierüber käme, würde sicherlich geprüft werden, ob der Schüler die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte (§ 48 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes).

Man würde vielleicht prüfen, ob dem Schüler die Zeugnisnoten vor der Zeugnisausgabe bekannt waren oder ob ihm die Unrichtigkeit der besseren Note bewußt war und er die Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes somit arglistig verschwiegen hat.

[quote] Oder gibt es irgendeine gesetzliche Vorschrift, die einen Schüler verpflichtet, die Noten auf seinen Zeugnissen penibelst zu kontrollieren? Eine Abweichung um gerade eine Notenstufe ist ja nun wirklich nichts sonderlich Auffälliges und Weltbewegendes.. [/quote] Das geht aus § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) hervor. Nach allgemeiner Erfahrung fällt jedem sofort auf, wenn sein Zeugnis eine Abweichung um eine Notenstufe nach unten (schlechter) enthält. Also warum sollte dann eine Notenstufe nach oben, also anstatt eine erwartete 4 nun eine unerwartete 3, nicht auffallen ? Winken

Hallo, wenn die Note aktuell für irgendwas extrem relevant ist, wird man sie sich merken und anschauen. Aber woher du sonst die "allgemeine Erfahrung" hast, weiß ich nicht. Wenn die Note nicht rein optisch auffält oder man ihr besondere Aufmerksamkeit widmet, weil es z.B. darum geht ob man in die nächste Stufe aufsteigen kann oder nicht, kann sie sehr leicht "untergehen" neben all den anderen Noten. Ich hab jedenfalls kein einziges meiner Zeugnisse so penibel kontrolliert, sondern mich darauf verlassen, was mündlich vorher schon längst mitgeteilt worden war - und wenn ich irgendwo einen Notengrad schlechter oder besser eingetragen bekommen hätte, wäre es mir nicht aufgefallen. Ich wüsste es bis heute nicht Winken
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Leon6
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 09:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat abc
Zitat:
Hallo, wenn die Note aktuell für irgendwas extrem relevant ist, wird man sie sich merken und anschauen. Aber woher du sonst die "allgemeine Erfahrung" hast, weiß ich nicht.
Darum ist es die allgemeine Erfahrung. Die hat im allgemeinen die Allgemeinheit. Lachen

Zitat:
Wenn die Note nicht rein optisch auffält oder man ihr besondere Aufmerksamkeit widmet, weil es z.B. darum geht ob man in die nächste Stufe aufsteigen kann oder nicht, kann sie sehr leicht "untergehen" neben all den anderen Noten.
Genau das ist nach der allgemeinen Erfahrung sehr unwarscheinlich und beruht wohl mehr auf Wunschdenken. Die Anzahl der Noten auf dem Zeugnis ist doch wohl überschaubar. Ich bin übrigens auch mal zur Schule gegangen, aber dass ich oder meine Mitschüler aufgrund einer "Notenflut" den Überblick verloren habe, kann ich nicht behaupten.

Zitat:
Ich hab jedenfalls kein einziges meiner Zeugnisse so penibel kontrolliert, sondern mich darauf verlassen, was mündlich vorher schon längst mitgeteilt worden war -
eben darum wäre das ganze grob fahrlässig und der Verwaltungsakt könnte widerrufen werden, sprich, es gibt ein neues Zeugnis mit der richtigen Note. Da auch keine Gründe aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz dem entgegen stehen (unverhältnismäßige Härte), zumindest gehen aus der Darstellung keine hervor, wäre das zumindest zu diesem Zeitpunkt (noch) gerechtfertigt. Es gehört eben auch zu den Aufgaben und zu der wachsenden Verantwortung eines Schülers, eine ihm überreichte Urkunde auf Richtigkeit zu überprüfen.

Zitat:
und wenn ich irgendwo einen Notengrad schlechter oder besser eingetragen bekommen hätte, wäre es mir nicht aufgefallen. Ich wüsste es bis heute nicht Winken
Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ich denke, der Unterschied zwischen deinem Wunschdenken und der Wirklkichkeit ist deutlich geworden. Winken
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Anna Conda
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 129

BeitragVerfasst am: 27.02.08, 09:55    Titel: Antworten mit Zitat

abc hat folgendes geschrieben::
]Da der Schüler für das falsche Zeugnis nicht verantwortlich ist und es deiner Schilderung zufolge ja nicht absichtlich zu seinem Vorteil ausgenutzt hatte, können ihm wohl auch keine Sanktionen oder Nachteile bei Nichtmeldung drohen.

Hier liegt schon der Irrtum. Wieso sollte der Schüler einen Nachteil haben, wenn ihm ein neues Zeugnis mit den korrekten Noten ausgestellt wird Frage
Wird das Zeugnis berichtigt, dann ist es doch wohl vielmehr so, dass er einen nicht gerechtfertigten Vorteil nicht in Anspruch nehmen können wird.

Zitat:
Was, wenn ihm der Fehler erst in einem Jahr oder nach fünf Jahren oder überhaupt nie aufgefallen wäre?
Steht im Verwaltungsverfahrensgesetz und wurde von Leon6 bereits beantwortet.

Zitat:
Eine Abweichung um gerade eine Notenstufe ist ja nun wirklich nichts sonderlich Auffälliges und Weltbewegendes..
Na, wenn es nichts weltbewegendes ist, dann kann er das doch eben berichtigen lassen.

Zitat:
Wenn die Note nicht rein optisch auffält oder man ihr besondere Aufmerksamkeit widmet, weil es z.B. darum geht ob man in die nächste Stufe aufsteigen kann oder nicht, kann sie sehr leicht "untergehen" neben all den anderen Noten.

Den finde ich am besten Lachen Lachen
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