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zwar hab' ich in den beinden Links nichts darüber gefunden, dass es zu einem "Aushandeln" der Strafe gekommen sein soll, aber vielleicht hab' ich auch einfach nicht genug gelesen...
Juristisch wird derartiges verhalten als "Verständigung im Strafprozess" (einfach beliebige Suchmaschinen bedienen, hier findet sich eine ganz schöne Zusammenstellung der schlichten prozessökonomischen Erwägungen) bezeichnet und ist insb. bei großen Wirtschaftsprozessen aufgrund der Komplexität der Verfahren und Überlastung der Justiz nicht wegzudenken (und bspw auch bei missbrauchs- und Vergewaltigungsverfahren, um einem Opfer eine belastende Aussage vor der Kammer oder über mehrere Instanzen zu ersparen)
....Die einigung beinhaltet ein Geständnis des Angeklagten und die Zusicherung,dass die Strafe nicht über dreieinhalb Jahren liegen werde........ _________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
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